Moritz

Kurfürst Moritz ist eine der umstrittensten Persönlichkeiten der sächsischen Geschichte, vielleicht sogar der deutschen Geschichte überhaupt. Scharfer Ablehnung seines Handelns stehen immer wieder Versuche der Rechtfertigung gegenüber, moralische Verurteilung ist gepaart mit Anerkennung und Bewunderung für die politischen Erfolge. Jenseits des moralischen Urteils herrscht Einigkeit darüber, dass Moritz hohe Intelligenz, Verhandlungsgeschick, Machtbewusstsein und politischer Weitblick auszeichneten, die ihm einen beträchtlichen Einfluss mit langfristiger Wirkung auf die sächsische, deutsche und sogar europäische Geschichte sicherten. Moritz verkörperte sowohl den Typus des tatkräftigen, gestaltenden, konfessionsbewussten Reformationsfürsten der zweiten Generation wie auch den des schillernden deutschen Renaissancefürsten am Beginn der Neuzeit. Das Bemühen, den Besitz des Hauses Wettin zu sichern und möglichst wieder zusammenzuführen, war verbunden mit einer Umgestaltung seines Lands, die die Grundlagen für die künftige Entwicklung des sächsischen Territorialstaats bereitete. Mit Realitätssinn und Kompromissbereitschaft hatte der Kurfürst einen wesentlichen Anteil daran, dass der Reformation eine reichsrechtlich gesicherte Stabilität verschafft werden konnte. Die Verrechtlichung der Religionsfrage schuf die Voraussetzungen für die Gleichberechtigung der Anhänger der Confessio Augustana auf Reichsebene, wie sie 1555 der Augsburger Religionsfrieden dauerhaft festschrieb. – Geboren als Spross einer Nebenlinie der sächsisch-albertinischen Herzöge hatte Moritz bei seiner Geburt wenig Aussicht darauf, einmal in die erste Reihe der Reichspolitik zu treten. Zwar waren die wettinischen Länder um 1520 wirtschaftlich und kulturell führende Territorien des Reichs, und die Wettiner standen als Träger der sächsischen Kurwürde mit an der Spitze des Reichsverbands, doch war das Haus Sachsen seit 1485 geteilt, und ernestinische und albertinische Linie der Wettiner standen in zunehmender Konkurrenz zueinander, die sich mit dem Beginn der Reformation erheblich verschärfte. In seiner Jugend sah sich Moritz verschiedenen, auch gegenläufigen Einflüssen ausgesetzt. Sein Vater Heinrich (der Fromme) blieb zunächst wie sein Onkel Herzog Georg (der Bärtige) altgläubig, bei seiner Mutter Katharina von Mecklenburg ist hingegen bereits um 1524 eine Entscheidung für die Lehre Martin Luthers erkennbar. – Moritz verließ 1533 das elterliche Haus und kam zur Erziehung an den Hof seines Patenonkels Kardinal Albrecht von Brandenburg in Halle/Saale. Dort lernte er einen in die Reichspolitik eingebundenen, kulturell vom Geist der Renaissance erfüllten Hof kennen. Die kulturell-künstlerischen Interessen von Moritz mögen hier geweckt worden sein. Später sollte er diese auf seiner Italienreise (1549) vertiefen. Als Ergebnis dieser Prägung kann der Umbau des Dresdner Schlosses mit modernster Sgraffito-Dekoration im Schlosshof gelten. Auch ließ sich Moritz für die Hofkantorei Künstler aus Italien vermitteln und er förderte die bildende Kunst. Lucas Cranach d.J. malte für ihn ebenso wie für die Ernestiner. – Eine bleibende Folge des Aufenthalts in Halle war auch die Begegnung mit dem sächsischen Adligen Christoph von Carlowitz, der zunächst zu einem Lehrer, später dann zu einem der engsten Räte wurde und Moritz bis zu seinem Tod auf dem Schlachtfeld von Sievershausen begleiten sollte. 1534 wurde Moritz dann für drei Jahre an den Hof seines Onkels Georg nach Dresden geschickt, der in konfliktreichen Auseinandersetzungen mit der evangelischen Bewegung in seinem Land stand. In Dresden konnte er aber auch die vorbildliche Verwaltung des Lands kennenlernen und fand Kontakt zu einflussreichen Personen wie dem herzoglichen Rat Georg von Carlowitz. – Mit dem Tod von Georgs Sohn Johann im Januar 1537 veränderte sich Moritz’ Position in der Thronnachfolge entscheidend. Wegen der erwarteten Regierungsunfähigkeit von Georgs zweitem Sohn Friedrich erhielt Moritz - nach seinem Vater - die Aussicht auf die Herrschaft im albertinischen Sachsen. 1537 führte Herzog Heinrich in seinem Landesteil - den Ämtern Freiberg und Wolkenstein - die Reformation ein. Moritz wurde umgehend aus Dresden abberufen und an den Hof des ernestinischen Kurfürsten Johann Friedrich (des Großmütigen) geschickt. Das persönliche Verhältnis zwischen Moritz und Johann Friedrich war offenbar von Anfang an problematisch. Den Wechsel in die neue konfessionelle Umwelt vollzog Moritz dagegen problemlos. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich aus den spannungsreichen Einflüssen in seiner Jugend eine Indifferenz in religiösen Fragen ergeben hätte, die man ihm vielfach nachgesagt und aus seinem späteren Verhalten abgeleitet hat. In seiner persönlichen Frömmigkeit und Glaubenspraxis zählt er aber zweifelsohne zu den Fürsten der Reformation in der zweiten Generation, auch wenn er sich deutlich z.B. von seinem Vetter Johann Friedrich und dessen starker Prägung durch Luther und die Wittenberger Reformation unterschied. – Mit Entschlossenheit verfolgte Moritz gegen den Willen der Eltern die Heirat mit Agnes von Hessen, einer Tochter Landgraf Philipps. 1540 verlobte er sich heimlich mit der damals zwölfjährigen Hessin, Anfang 1541 wurde die Ehe vollzogen - in gegenseitiger Zuneigung, nicht aus politischem Kalkül. Gleichwohl prägte die Beziehung zum hessischen Hof und besonders das intensive Verhältnis zu Landgraf Philipp den jungen Herzog. Moritz und Agnes blieben einander Zeit ihres Lebens eng verbunden, wovon die erhaltenen Briefe des Paars ein deutliches Zeugnis ablegen. Das vertraute Verhältnis bezog sich später auch auf das politische Handeln des Kurfürsten, der seine geheimsten Dokumente offenbar durch seine Frau verwahren ließ. – Moritz’ Vater Herzog Heinrich hatte 1539 die Regierungsnachfolge seines Bruders Georg angetreten und in der Folge die Reformation im albertinischen Herzogtum Sachsen eingeführt. Als Heinrich im August 1541 starb, übernahm Moritz ein offiziell evangelisches Land, doch oblag ihm die weitere Gestaltung der reformatorischen Kirche im Herzogtum. Moritz und seinen Räten lag es völlig fern, an dem eingeschlagenen Weg etwas zu ändern. War jedoch nach Herzog Georgs Tod die Einführung der Reformation durch Visitationen mithilfe ernestinischer Theologen und Räte erfolgt, drängte er den Einfluss seines kurfürstlichen Vetters Johann Friedrich nun zurück und suchte eine eigenständigere Kirchenpolitik. Eine vorrangige Aufgabe bestand im Aufbau ständiger kirchlicher Organe, der späteren Konsistorien. Am 21.3.1543 erging die „Neue Landesordnung“ des Herzogs in Form von zwei Ausschreiben an die Landstände, in deren Zentrum die Gründung und Ausstattung der fürstlichen Landesschulen in Meißen, Pforta und Grimma stand. Diese sollten den Nachwuchs an gelehrten Pfarrern und Landesdienern für das Herzogtum sichern. Für das Universitätsstudium in Leipzig stellte der Herzog 100 Stipendien für arme Studenten in Aussicht und verbesserte die Ausstattung der Universität durch eine Zulage von erledigten geistlichen Gütern und die Übergabe des Leipziger Paulinerklosters zur Nutzung für den Lehrbetrieb. Unter dem Aspekt des gemeinen Nutzens und der guten „Policey“ wurde die Säkularisation von Kirchengut, die unter Moritz entschlossen umgesetzt wurde, politisch und juristisch als korrekt verstanden. – Dem erfolgreichen innenpolitischen Wirken des jungen Herzogs standen in den politischen Entscheidungen nach außen zunächst ein vorsichtiges Taktieren, ein Schwanken zwischen den Religionsparteien, die Suche nach einem eigenen Weg, die bei einer evangelischen Grundlinie doch eine einseitige Festlegung scheute, gegenüber. Dem Schmalkaldischen Bund trat Moritz nicht bei. 1542 nahm er am Kampf des Reichs gegen die Osmanen in Ungarn teil, 1543/1544 unterstützte er Kaiser Karl V. im Krieg gegen Frankreich und zog 1545 mit dem Schmalkaldischen Bund gegen Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel. Zugleich verschlechterten sich die innerwettinischen Beziehungen, obwohl nun beide Linien evangelisch waren. Das zeigte sich z.B. 1542 in der Wurzener Fehde, dem sog. Wurzener Fladenkrieg, als eine militärische Konfrontation wegen eines eher geringfügigen Streits um den Einfluss im Stift Wurzen erst im letzten Moment verhindert werden konnte. Diese Auseinandersetzungen führten Moritz schließlich für einige Zeit ganz in das habsburgische Lager. Es gelang 1546/1547 der kaiserlichen Diplomatie - auch unter Mitwirkung einiger Räte des Herzogs - dem Albertiner ihr politisches Konzept aufzuzwingen. Er geriet in einen Zwiespalt zwischen Konfessionstreue und reichspolitischer Einordnung, der sich zu Beginn des Schmalkaldischen Kriegs im Sommer 1546 für ihn zu einer Existenzfrage ausweiten sollte. In diesem Konflikt kam es zur Eskalation der innerwettinischen Spannungen mit tiefgreifenden Folgen für die Landkarte und die Machtverhältnisse in Mitteldeutschland. Moritz trat nun endgültig auf die Bühne der Reichspolitik, auch wenn er zunächst eher eine Marionette des Kaisers war und noch kein selbstständiger Akteur. – Ende Mai 1546 reiste Moritz zum Reichstag nach Regensburg. In fast vierwöchigen Verhandlungen gelang es dort Nicolas Perrenot de Granvelle, dem wichtigsten Rat Karls V., Moritz durch mündliche Zusagen zur Unterzeichnung des Regensburger Vertrags zu bewegen, der den Wünschen Moritz’ keineswegs entsprach. Er verpflichtete sich darin zur Neutralität im Konflikt zwischen Schmalkaldischem Bund und dem Kaiser. Karl V. ernannte ihn dafür zum Konservator und Exekutor der Stifte Magdeburg und Halberstadt. Darüber hinaus erhielt Moritz nur mündliche Zusagen und hatte wenig Greifbares in der Hand. Mitte August 1546 erhielt er vom Kaiser aber die Achterklärung gegen Kurfürst Johann Friedrich und Landgraf Philipp von Hessen sowie das Exekutionsmandat zu ihrer Vollstreckung. Bei Nichtbefolgung wurde ihm gleichfalls mit dem Verlust der Regalien und Lehen sowie mit der Acht gedroht. Moritz versuchte in der Folgezeit, die weitere Entwicklung des Kriegs in Süddeutschland und das Verhalten des böhmischen Nachbarn abzuwarten. So lange wie möglich wollte er neutral bleiben. König Ferdinand I., der Bruder des Kaisers, drängte dagegen auf ein aktives militärisches Handeln des Herzogs. Auf einer Reise des Albertiners nach Prag wurden Ende September 1546 sowohl die sächsisch-böhmische Erbeinung erneuert wie auch der Prager Vertrag zwischen König Ferdinand und Moritz abgeschlossen. Durch die böhmischen Rüstungen gedrängt, die eine Eroberung des ernestinischen Lands durch königlich böhmische Truppen und den Verlust dieser Gebiete für die Wettiner möglich erscheinen ließen, stimmte Moritz einer am 4.10.1546 zwischen Bevollmächtigten beider Seiten aufgestellten Konzeption zu. Im Prager Vertrag vom 14.10. wurde die gemeinsame Kriegführung gegen das ernestinische Kursachsen durch König Ferdinand und Moritz vereinbart. Letzterer verpflichtete sich, sechs Tage nach einem böhmischen Angriff ebenfalls anzugreifen. Zugleich wurde ihm die in Regensburg bereits mündlich in Aussicht gestellte sächsische Kurwürde nun offiziell zugesagt. Zehn Tage nach dem Vertragsschluss rückten die böhmischen Truppen in Sachsen ein. Darauf folgte am 27.10.1546 die Kriegserklärung von Moritz an Kurfürst Johann Friedrich, der zu dieser Zeit mit seinem Heer an der Donau stand. Moritz besetzte binnen weniger Wochen ohne Widerstand einen Großteil des ernestinischen Lands. Beinahe ebenso schnell erfolgte allerdings auch die Rückeroberung durch Johann Friedrich, nachdem dieser aus Süddeutschland zurückgeeilt war. Von Ferdinand und Karl V. wurde Moritz nun lange im Ungewissen gehalten - die erhoffte Hilfe ließ auf sich warten. Doch auch Johann Friedrich konnte sich nicht entscheidend durchsetzen: So blieb z.B. die Belagerung Leipzigs Anfang 1547 erfolglos. Im April wurde dann vom Kaiser der entscheidende Schlag geführt, der zur Niederlage Johann Friedrichs in der Schlacht von Mühlberg führte. – Das Ende des Schmalkaldischen Kriegs brachte Moritz einen ungeheuren Machtgewinn, wenn auch nicht völlig im erhofften Umfang. Sein Vetter Johann Friedrich geriet in die Gefangenschaft des Kaisers, in der er fünf Jahre verbleiben musste. Moritz hingegen erhielt in der Wittenberger Kapitulation vom 19.5.1547 die sächsische Kurwürde mit dem Kurkreis um Wittenberg und nahezu alle ernestinischen Gebiete östlich der Saale. Mit dem Ende des Schmalkaldischen Kriegs waren jedoch künftige Konflikte angelegt: Die neue Position als Kurfürst war für Moritz mit Gefahren verbunden. Er stand in einem komplizierten Spannungsfeld zwischen dem Kaiser und den evangelischen Reichsständen. Seine Stellung im eigenen, nun ungleich größeren Land und besonders bei den neu hinzugekommenen, zuvor ernestinischen Untertanen, war keinesfalls gesichert, zumal der Kaiser mit Johann Friedrich und dessen Söhnen im ernestinischen Rumpfstaat ein Faustpfand gegen Moritz zurückbehalten hatte. Forderungen und Erwartungen des Reichsoberhaupts widersprachen zum Teil dem persönlichen Bekenntnis des Albertiners, der zugleich aus den Reihen seiner Glaubensgenossen scharfen Angriffen ausgesetzt war. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen und das Zusammenwachsen seines neuen Territoriums zu fördern, verstärkte Moritz die schon zuvor begonnene tiefgreifende Umgestaltung und Modernisierung des Lands mit dem Ziel, eine wirkungsvolle Zentralverwaltung einzurichten. Finanzverwaltung, Steuerwesen und Gerichtswesen wurden durch neue Ordnungen reformiert, etwa durch die Münzordnung vom 1.7.1542 und die Schaffung neuer Verwaltungsbehörden wie des Oberbergamts in Freiberg 1547, des Oberhofgerichts in Leipzig 1548 sowie der Konsistorien in Leipzig und Meißen 1543/1545. Mit der Kanzleiordnung vom 5.8.1547 und der Hofgerichtsordnung vom 22.12.1548 wurde die notwendige Verwaltungsneuordnung durchgeführt und mit dem Hofrat eine zentrale oberste Verwaltungsbehörde geschaffen. Das Land wurde in fünf Verwaltungsbezirke (Kurkreis, Leipziger, Meißner, Erzgebirgischer und Thüringer Kreis) gegliedert. Damit waren Grundlagen einer modernen Staatsverwaltung geschaffen. – Weiterhin befand sich Moritz in starker Abhängigkeit vom Kaiser. Das Verhältnis zu Karl V. aber war gestört und sollte sich weiter verschlechtern. Zwar bestätigte der Kaiser auf dem Augsburger Reichstag am 24.2.1548 mit der feierlichen Belehnung Moritz’ als Kurfürst des Reichs, mit der unerwarteten Gefangennahme seines Schwiegervaters Landgraf Philipp durch den Kaiser im Juni 1547 musste Moritz jedoch eine große Demütigung und diplomatische Niederlage hinnehmen. Das vom Kaiser 1548 durchgesetzte Augsburger Interim verstärkte die Schwierigkeiten, die Moritz im Verhältnis zu seinen Landständen und Nachbarn hatte. Er stand letztlich vor der Wahl, entweder seine Stände und Theologen zur Annahme des kaiserlichen Religionsgesetzes zu zwingen und damit eine kaisertreue Politik unter Verletzung seiner Zusagen gegenüber den Ständen weiterzuführen oder aber eigene politische Ziele gegen die Ansprüche Karls V. zu behaupten. Letzterer Weg bot zugleich die Möglichkeit, die Vorbehalte der evangelischen Stände gegen ihn abzubauen, die aus seinem Verhalten im Schmalkaldischen Krieg resultierten. – In der Interimsfrage sollte sich für Moritz das Festhalten an Wittenberg als zweiter Landesuniversität und besonders die Integration der Wittenberger Theologen um Philipp Melanchthon seit 1547 auszahlen. Melanchthon, der nach dem Tod Luthers 1546 das anerkannte Haupt der Wittenberger Theologen war, wurde zum kirchenpolitischen Berater des Kurfürsten. Mit Unterstützung der Theologen wurde in aufwendigen Gesprächen eine eigene Konzeption entwickelt, dem Interim zu begegnen. Sie sollte einerseits das Drängen des Kaisers zufriedenstellen, der auf die Einführung bestand, und andererseits einen tragbaren Kompromiss zwischen Kurfürst, Räten und Theologen finden, der die evangelische Kirche im Kurfürstentum nicht infrage stellte. Der mühsam entwickelte eigene Text, den Kurfürst und Räte dem Leipziger Landtag Ende 1548 vorlegten, fand allerdings nicht die Zustimmung der Landstände. Episode blieb auch der Auszug aus den Leipziger Artikeln von Anfang Juli 1549, der das Nachgeben in Adiaphora - den Mitteldingen, die keine zentralen Glaubensartikel darstellen - vorsah. Das Mandat kam kaum zur Durchführung und diente eher zur Beruhigung des Kaisers, als dass es ein ernsthafter Versuch zur Durchsetzung des Interims war. Moritz hat zu keiner Zeit die Einführung des Interims erwogen oder verlangt. Dennoch haben jene Texte, besonders die als „Leipziger Interim“ angegriffene Landtagsvorlage und die Frage der Adiaphora, zu hartnäckigen innerprotestantischen Kontroversen geführt. Die Vorwürfe richteten sich insbesondere gegen die Protagonisten - auf politischer Seite Moritz, auf theologischer Melanchthon. Gegenüber Moritz verschärfte sich die aus dem Schmalkaldischen Krieg herrührende Schmähung, er habe als „Judas von Meißen“ Johann Friedrich und die Reformation insgesamt verraten. In den mit großer Schärfe geführten Streitigkeiten drückte sich auch der von ernestinischer Seite verbreitete Protest gegen die Wittenberger und nun albertinisch gewordenen Theologen aus. Die Angriffe zielten aber nicht zuletzt gegen den Kurfürsten selbst. Seine künftige Religionspolitik hat den Vorwurf widerlegt, dennoch blieb er an Moritz haften. – Spätestens auf dem Reichstag 1550 kehrte die albertinische Politik zu der klassischen Konzilsforderung der protestantischen Reichsstände zurück: Die Kirchenversammlung müsse frei, allgemein und vom Papst unabhängig sein und alle Artikel unter Beteiligung der Protestanten verhandeln. Die albertinischen Theologen, allen voran Melanchthon, hatten trotz der schweren Vorwürfe die kurfürstliche Religionspolitik mitgetragen und unterstützten auch die von Moritz 1551 beabsichtigte Beschickung des nach Trient (ital. Trento) berufenen Konzils, die dann jedoch nicht zustande kam. – Die Auseinandersetzungen um das Interim und die Enttäuschungen über die Politik Karls V. hatten Moritz darin bestärkt, bei äußerlicher Loyalität zum Kaiser eine möglichst unabhängige Position zu suchen. Die angestrebte Machtentfaltung und Absicherung erforderten eine tatkräftige Außenpolitik. Er begann damit, die schwierige Situation aufzubrechen, in der er sich seit der Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg auf der Seite des Kaisers und der Übernahme der Kur befand. Dabei konnte er sich auf die wirtschaftliche Kraft seines wohlgeordneten, leistungsfähigen Lands stützen, dessen gut entwickeltes Steuersystem dem Landesherrn die Einnahmen verschaffte, die ihm einen weiten Handlungsspielraum ermöglichten. – Im Zentrum der kursächsischen Bemühungen stand zunächst die Annäherung an König Ferdinand. Dem jungen Kurfürsten waren spätestens seit 1549 die Konflikte zwischen den Habsburger Brüdern Karl V. und Ferdinand bekannt. Durch gegenseitige Besuche im Sommer 1549 wuchs ein Vertrauensverhältnis zwischen Moritz und Ferdinand, das an die traditionell von guter Nachbarschaft geprägte sächsisch-böhmische Landespolitik anknüpfte. Damit konnte der mitteldeutsche Raum stabilisiert und so auch die Herrschaft des neuen Kurfürsten abgesichert werden. Für das sich immer stärker in den Vordergrund drängende Ziel, die Bewahrung der Reformation nicht nur im eigenen Land zu sichern, sondern auch im Reich eine dauerhafte Lösung der Religionsfrage im Sinne der Reformation zu erreichen, musste sich Moritz jedoch klar gegen das Reichsoberhaupt stellen und brauchte andere Bündnispartner. In der Vorbereitung des Bündnisses gegen Karl V. und des Fürstenkriegs zeigte sich Moritz beweglich und bedenkenlos, war aber immer wieder auch auf den Weg des Kompromisses und Ausgleichs bedacht. Solange es möglich war, suchte er sich verschiedene Optionen offenzuhalten. In Verhandlungen war er entschlossen, das Mögliche zu erreichen, und bestand nicht auf Zielen, die sich als unerreichbar erwiesen. – Zunächst war der Kurfürst jedoch durch eine andere Aufgabe gebunden. Auf Betreiben Karls V. wurde Moritz Ende 1550 beauftragt, die Exekution der Reichsacht gegen die Stadt Magdeburg durchzuführen, dem einzigen Mitglied des Schmalkaldischen Bunds, das sich noch nicht ergeben oder mit dem Kaiser versöhnt hatte. Moritz erkannte jedoch schnell, welche Möglichkeiten und Machtmittel ihm dieser Auftrag im Namen des Reichs in die Hände gab. Nach außen wahrte er weiter die Treue zum Kaiser und ließ so Freunde und Gegner über seine eigentlichen Pläne im Unklaren. Doch das Vorgehen gegen Magdeburg diente Moritz bald auch dazu, unter dem Schein der Exekution der Reichsacht die diplomatischen und militärischen Voraussetzungen für ein antikaiserliches Bündnis zu schaffen. Die Kapitulation Magdeburgs erfolgte erst Anfang November 1551, nachdem Moritz die Basis der antikaiserlichen Koalition gefestigt hatte. In geheimen Verhandlungen hatte der Kurfürst der Stadt zuvor Zusagen gemacht, die die kaiserlichen Forderungen beinahe ad absurdum führten. Insbesondere wurde die ungehinderte Glaubensausübung gemäß der Augsburgischen Konfession zugesagt. – Schon Anfang 1550 war im Nordosten des Reichs ein Dreierbündnis evangelischer Fürsten entstanden, in dem sich Herzog Albrecht von Preußen, Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin und Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg zur Abwehr des Interims zusammengeschlossen hatten. Dieser Königsberger Bund barg erhebliche Gefahren für Moritz, da es zu einer Verständigung jener Fürsten mit Magdeburg, den Ernestinern oder gar mit Frankreich kommen konnte. Eine potenziell gegen Karl V. gerichtete Allianz konnte zuallererst Moritz selbst treffen und seine neu gewonnene Position als Kurfürst bedrohen. Im Vertrag von Verden vom 7.1.1551 gelang es Moritz, die Konkurrenz der genannten Fürsten auszuschalten. Durch geschicktes Verhandeln nahm er ein Kriegsvolk in seinen Dienst, das mit den Fürsten des Königsberger Bunds in Verbindung stand und wohl dem Entsatz Magdeburgs dienen sollte. Beim Kaiser stärkte dieser militärische Erfolg das Vertrauen in den Kurfürsten. Gegenüber dem Königsberger Bund hatte er das politische und militärische Übergewicht gewonnen, sodass die Fürsten nicht mehr ohne oder gegen ihn agieren konnten. Für Frankreich schließlich wurde Moritz damit zum einzig möglichen - weil militärisch potenten - Partner unter den deutschen Fürsten. – Der Gedanke eines Bündnisses zwischen Frankreich, das als Feind des Reichs und des Kaisers galt, und protestantischen deutschen Fürsten war an sich nichts Neues. Schon während des Schmalkaldischen Kriegs hatte es trotz unterschiedlichen religiösen Bekenntnisses entsprechende Verhandlungen zwischen Frankreich und dem Schmalkaldischen Bund gegeben. Doch wegen der Vorbehalte König Franz I. und der Führer des Bunds war es zu keinem Bundesschluss gekommen. Enttäuschung und Verärgerung darüber, dass sich der Kaiser allen Bemühungen um die Freilassung Landgraf Philipps verweigerte, hatten Moritz veranlasst, sich Frankreich vorsichtig anzunähern. Erste Kontakte gab es über hessische Vertrauensleute schon 1549, nun brachte Moritz die hessischen Verbindungen mit den Fürsten des Königsberger Bunds zusammen. Besonders prägend war für den jungen Kurfürsten zudem seine Italienreise Anfang 1549, als er in Ferrara (Italien) mit Herzog Ercole II. dʼEste einen wichtigen Parteigänger Frankreichs kennenlernte. Mit dem französischen König Heinrich II. stand Moritz ein fast gleichaltriger Herrscher gegenüber. Beide fühlten sich als vom Kaiser Geschädigte und waren aufgeschlossener für Zugeständnisse als ihre Vorgänger. Unterschiedliche Religionszugehörigkeit war für sie kein Hinderungsgrund für politische Bündnisse. Die Verhandlungen wurden unter großer Geheimhaltung geführt, nur wenige Vertraute waren eingeweiht. Mit dem Anfang Oktober 1551 in Lochau (heute Annaburg) ausgehandelten Vertrag zwischen Moritz, Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg und Landgraf Wilhelm IV. von Hessen war die Grundlage für das Bündnis mit Frankreich geschaffen. Heinrich II. unterzeichnete den Vertrag mit den Fürsten am 15.1.1552 in Chambord (Frankreich). Ein aktiver Kampf gegen Karl V. hatte nun eine finanzielle und militärische Basis. Moritz stand endgültig an der Spitze einer Opposition, die sich aus ständischen und religiösen Interessen heraus dem absoluten Machtstreben des Kaisers widersetzte und schließlich zum Zusammenbruch der verfassungs- und religionspolitischen Pläne Karls V. für das Reich führen sollte. – Ohne Gegenleistung war die Hilfe aus Frankreich allerdings nicht zu erhalten. Was die deutschen Fürsten im Vertrag von Chambord - außer den doch sehr vagen Aussichten, sie könnten eine Kandidatur Heinrichs II. im Falle einer künftigen Kaiserwahl fördern - dem französischen König anboten, war die Zusage, dieser könne die zum Reich gehörenden, nicht deutschsprachigen Städte Cambrai, Toul, Metz und Verdun (alle in Frankreich) als Vikar des Heiligen Römischen Reichs einnehmen. Im Vertragstext bleiben die Hoheitsrechte des Reichs über diese Städte ausdrücklich vorbehalten, in praxi gewann das Reichsvikariat allerdings eine Langzeitwirkung und beförderte die Verschiebung der französischen Ostgrenze. Verfassungsgeschichtlich kann man nicht von einer „Abtretung“ der Städte oder gar einer „Veruntreuung von Reichsgebiet“ sprechen, wenn dieser Vorwurf auch von der national geprägten Geschichtsschreibung besonders des 19. Jahrhunderts erhoben wurde. Für die Zeitgenossen hat diese Gegenleistung für die französischen Subsidien offenbar nur eine Nebenrolle gespielt, sie ist jedenfalls kein Schlüsselthema für Flugschriften und andere zeitgenössische Publizistik. – Mitte März 1552 begann der Feldzug der „Bundesfürsten“ gegen den Kaiser. In einem Manifest an alle Stände des Reichs begründeten sie ihr Vorgehen in der Tradition der Reichsgravamina mit Beschwerden gegen den Kaiser, der die deutsche Nation einer „viehischen, erblichen Servitut“ unterwerfen wolle. Dagegen proklamierten die Fürsten den Schutz der Libertät der deutschen Nation. Mitte Mai erreichte der Kriegszug der Fürsten die Alpen. Nach der Eroberung der Ehrenberger Klause zog Moritz mit Landgraf Wilhelm am 23. Mai in Innsbruck (Österreich) ein, das Karl V. kurz zuvor fluchtartig verlassen hatte - eine empfindliche Niederlage und Demütigung für den Kaiser. Doch Moritz hatte wiederum eine Doppelstrategie verfolgt. Parallel zum Kriegszug beschritt er den Weg der Verhandlung mit König Ferdinand. Es kam zu der ungewöhnlichen Situation, dass die Friedensverhandlungen bereits vor dem eigentlichen Kriegsausbruch vereinbart wurden. Als er am 16.3.1552 zum Feldzug aufbrach, hatte er noch einen Tag auf den Unterhändler Ferdinands, den Meißner Burggrafen Heinrich IV. von Plauen, gewartet und mit diesem bereits Friedensverhandlungen in Linz (Österreich) verabredet. Man erreichte dort Ende April 1551 zwar noch keine Einigung, doch König und Kurfürst zeigten gegenseitig ihre Kompromissbereitschaft und verständigten sich auf den folgenden Verhandlungstag in Passau. – Gestärkt durch den zwischenzeitlichen Sieg in Tirol kam Moritz nach Passau. Neben ihm und König Ferdinand waren dort Gesandtschaften aller Kurfürsten und der wichtigsten weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, daneben auch ein französischer Gesandter, erschienen. In zweiwöchigen Verhandlungen einigten sich Ferdinand und Moritz sowie die Vertreter der Reichsstände auf einen Vertragstext zur Beilegung zahlreicher Konflikte im Reich. V.a. war eine rechtliche Lösung der Religionsfrage vorgesehen, die vom Grundsatz des Gewaltverzichts und der gegenseitigen Anerkennung der Religionsparteien ausging und auf einen immerwährenden Frieden zielte. Der Religionsfrieden sollte unabhängig von einer Religionseinigung unbefristet gelten. Die Trennung des Religionsstreits vom allgemeinen Friedensproblem wurde von allen an der Verhandlung Beteiligten als notwendig erkannt. Als schwierig erwies es sich jedoch, diese Ergebnisse einerseits dem Kaiser - der in Villach (Österreich) geblieben war - und andererseits den Verbündeten des Kurfürsten - die noch im Feldlager standen - zu vermitteln. Moritz erreichte mit erheblicher Mühe die Zusage seiner Verbündeten. Der Kaiser wollte ablehnen, doch rang ihm sein Bruder zumindest eine bedingte Zustimmung ab, allerdings mit entscheidenden Änderungen, v.a. mit einer Befristung des Religionsfriedens bis zum nächsten Reichstag. Doch trotz dieser Einschränkungen vollzog Moritz - mit dem Blick für das politisch Erreichbare - am 2.8.1552 den Passauer Vertrag. Drei Jahre später wurde dieser zur Grundlage des Augsburger Religionsfriedens, mit dem die reichsrechtliche Anerkennung der lutherischen Reformation vollendet wurde. Der Passauer Kompromiss zwischen Moritz, Ferdinand und neutralen Reichsfürsten stabilisierte die Machtstrukturen im Reich und bestätigte den Einfluss der Territorialstaaten. Das Reichsrecht garantierte das friedliche Nebeneinander von Altgläubigen und Anhängern der Augsburgischen Konfession in einem nunmehr konfessionell gespaltenen Reich. – Mit dem Erfolg von Passau hatte Moritz den Vorwurf des Verrats an den Evangelischen wirkungsvoll entkräftet. Vielen erschien er als Retter des Protestantismus und Verteidiger ständischer Libertät gegen die universalen Ansprüche Karls V. Dennoch blieb die Lage für den Kurfürsten nicht ungefährlich. Zwar zog er im Ergebnis des Passauer Vertrags im September 1552 seiner Zusage entsprechend nach Ungarn gegen die Osmanen, und dieser Einsatz machte es Karl V. zunächst unmöglich, Revanche zu nehmen, doch der Kaiser sammelte neue Kräfte. Als bedrohlich erschien zudem das Agieren des aus kaiserlicher Gefangenschaft zurückgekehrten Johann Friedrich, der die Festung Gotha ausbaute und wieder Kurtitel und Kurwappen führen wollte. Die größte Gefahr ging schließlich von Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg aus. Zunächst Truppenführer der verbündeten Fürsten, wechselte der Markgraf in den Dienst des Kaisers, um dann nach dem Abbruch der Belagerung von Metz seinen alten Privatkrieg gegen die Bischöfe von Bamberg und Würzburg wieder aufzunehmen. Karl V. taktierte dabei im Hintergrund undurchsichtig, und Albrecht drohte, die mühsam im Passauer Vertrag gewonnene Ordnung zu zerstören. Moritz griff auf zwei erprobte Wege zurück: Zum einen suchte er das Bündnis mit König Ferdinand, zum anderen bemühte er sich erneut um die Verbindung nach Frankreich. Im Mai 1553 verhandelten Kursachsen und Böhmen in Eger (tschech. Cheb) über ein unbefristetes Bündnis, in das weitere Reichsstände einbezogen werden sollten. Die Verhandlungen erwiesen sich jedoch als langwierig, und nach dem Tod des Kurfürsten wurde dieses Bundesprojekt nicht weiterverfolgt. Die erneute Kontaktaufnahme mit dem französischen Hof lief v.a. über den Grafen Volrad V. von Mansfeld, dem es gelang, am französischen Hof das Interesse an einer erneuten Liaison mit Kursachsen nach den für Frankreich enttäuschenden Passauer Verhandlungen zu wecken. Heinrich II. sagte im Mai 1553 neue Unterstützung gegen den Kaiser zu. Dafür forderte er von Moritz einen Eid, der diesen dauerhaft als Diener Frankreichs verpflichten sollte. Es bleibt fraglich, ob Moritz auf diese Bedingungen eingegangen wäre. Er verfolgte im Frühjahr 1553 keine konkreten Kriegspläne gegen den Kaiser, sondern eine strategische Absicherung durch die Finanzierung von Truppen. – Als Markgraf Albrecht Anfang Juni 1553 das Land des Kurfürsten unangekündigt mit über 1.500 Reitern in Richtung Niedersachsen durchzog, sah Moritz das als feindlichen Akt an und forderte auf der Grundlage der sächsisch-böhmischen Erbeinung den Zuzug böhmischer Truppen. Eine Kriegserklärung ging am 1.7.1553 aus. Moritz, der bereits im Feld stand, verfolgte den Markgrafen nach Niedersachsen, um ihm den Rückzug nach Franken abzuschneiden. Am 9.7.1553 nach Mittag kam es bei Sievershausen zur Schlacht, die wohl die blutigste der Reformationszeit war. Die kursächsischen Truppen blieben zwar siegreich, doch Moritz erlitt eine Schussverletzung, an der er zwei Tage später, am Morgen des 11.7.1553, im Alter von nur 32 Jahren, verstarb. Bald aufkommende Gerüchte, er sei aus den eigenen Reihen erschossen oder nach der Verletzung vergiftet worden, lassen sich nicht belegen und erscheinen in der Gesamtschau der Nachrichten zur Schlacht eher unwahrscheinlich. Die Eingeweide des Verstorbenen wurden am 12.7.1553 in der Kirche Sievershausen bestattet, der Leichnam über Halle/Saale und Leipzig nach Freiberg überführt und dort am 23.7. beigesetzt. Im Freiberger Dom erinnert ein von Moritz’ Bruder und Nachfolger August in Auftrag gegebenes und 1563 von Benedetto und Gabriel de Tola fertiggestelltes Renaissanceepitaph (Moritzmonument) an den verstorbenen Kurfürsten. Schon 1553 hatte August den Auftrag für ein Monument in Dresden erteilt, das die Rechtmäßigkeit seiner Regierungsnachfolge illustriert. Das von dem Bildhauer Hans Walther II. geschaffene Werk befindet sich heute an der Nordwestecke der Brühlschen Terrasse.

Quellen Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, 6 Bde., hrsg. und bearb. von Erich Brandenburg, Johannes Herrmann, Günther Wartenberg und Christian Winter, Leipzig/Berlin 1900-2006.

Literatur Georg Voigt, Moritz von Sachsen. 1541-1547, Leipzig 1876; Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen, Bd. 1: Bis zur Wittenberger Kapitulation (1547), Leipzig 1898; Karlheinz Blaschke, Moritz von Sachsen. Ein Reformationsfürst der zweiten Generation, Göttingen 1983; Simon Ißleib, Aufsätze und Beiträge zu Kurfürst Moritz von Sachsen (1877-1907), 2 Bde., Leipzig 1989; Günther Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation. Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546, Weimar/Gütersloh 1988; Dresdner Hefte 52/1997; Johannes Herrmann, Moritz von Sachsen. Evangelischer Christ und Judas zugleich, in: Archiv für Reformationsgeschichte 92/2001, S. 87-118; André Thieme/Jochen Vötsch (Hg.), Hof und Hofkultur unter Moritz von Sachsen (1521-1553), Beucha 2004; Christian Winter, Die Außenpolitik des Kurfürsten Moritz von Sachsen, in: Harald Marx/Cecilie Hollberg (Hg.), Glaube und Macht. Sachsen im Europa der Reformationszeit, Dresden 2004, S. 124-136; Karlheinz Blaschke (Hg.), Moritz von Sachsen. Ein Reformationsfürst zwischen Territorium und Reich, Leipzig/Stuttgart 2007; Christian Winter, Kurfürst Moritz von Sachsen als Haupt der reichsständischen Opposition gegen Kaiser Karl V., in: Martina Fuchs/Robert Rebitsch (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010, S. 51-69; Johannes Herrmann, Moritz von Sachsen (1521-1553). Landes-, Reichs- und Friedensfürst, Beucha 2013. – ADB 22, S. 293-305; DBA III; DBE II 7, S. 198f.; NDB 18, S. 141-143; TRE 23, S. 302-311; Manfred Rudersdorf, Moritz (1541/47-1553), in: Frank-Lothar Kroll (Hg.), Die Herrscher Sachsens. Markgrafen, Kurfürsten, Könige 1089-1918, München 22013, S. 90-109; Christian Winter, Moritz von Sachsen (1521-1553), in: Susan Richter/Armin Kohnle (Hg.), Herrschaft und Glaubenswechsel. Die Fürstenreformation im Reich und in Europa in 28 Biographien, Heidelberg 2016, S. 231-249.

Porträt Kurfürst Moritz von Sachsen (1521-1553) (Detail), Lucas Cranach der Jüngere, 1578, Öl auf Leinwand, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Rüstkammer, Inventar-Nr. H 0074.01, Foto: Elke Estel/Hans-Peter Klut (Bildquelle).

Christian Winter
21.6.2023


Empfohlene Zitierweise:
Christian Winter, Artikel: Moritz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2918 [Zugriff 27.12.2024].

Moritz



Quellen Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, 6 Bde., hrsg. und bearb. von Erich Brandenburg, Johannes Herrmann, Günther Wartenberg und Christian Winter, Leipzig/Berlin 1900-2006.

Literatur Georg Voigt, Moritz von Sachsen. 1541-1547, Leipzig 1876; Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen, Bd. 1: Bis zur Wittenberger Kapitulation (1547), Leipzig 1898; Karlheinz Blaschke, Moritz von Sachsen. Ein Reformationsfürst der zweiten Generation, Göttingen 1983; Simon Ißleib, Aufsätze und Beiträge zu Kurfürst Moritz von Sachsen (1877-1907), 2 Bde., Leipzig 1989; Günther Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation. Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546, Weimar/Gütersloh 1988; Dresdner Hefte 52/1997; Johannes Herrmann, Moritz von Sachsen. Evangelischer Christ und Judas zugleich, in: Archiv für Reformationsgeschichte 92/2001, S. 87-118; André Thieme/Jochen Vötsch (Hg.), Hof und Hofkultur unter Moritz von Sachsen (1521-1553), Beucha 2004; Christian Winter, Die Außenpolitik des Kurfürsten Moritz von Sachsen, in: Harald Marx/Cecilie Hollberg (Hg.), Glaube und Macht. Sachsen im Europa der Reformationszeit, Dresden 2004, S. 124-136; Karlheinz Blaschke (Hg.), Moritz von Sachsen. Ein Reformationsfürst zwischen Territorium und Reich, Leipzig/Stuttgart 2007; Christian Winter, Kurfürst Moritz von Sachsen als Haupt der reichsständischen Opposition gegen Kaiser Karl V., in: Martina Fuchs/Robert Rebitsch (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010, S. 51-69; Johannes Herrmann, Moritz von Sachsen (1521-1553). Landes-, Reichs- und Friedensfürst, Beucha 2013. – ADB 22, S. 293-305; DBA III; DBE II 7, S. 198f.; NDB 18, S. 141-143; TRE 23, S. 302-311; Manfred Rudersdorf, Moritz (1541/47-1553), in: Frank-Lothar Kroll (Hg.), Die Herrscher Sachsens. Markgrafen, Kurfürsten, Könige 1089-1918, München 22013, S. 90-109; Christian Winter, Moritz von Sachsen (1521-1553), in: Susan Richter/Armin Kohnle (Hg.), Herrschaft und Glaubenswechsel. Die Fürstenreformation im Reich und in Europa in 28 Biographien, Heidelberg 2016, S. 231-249.

Porträt Kurfürst Moritz von Sachsen (1521-1553) (Detail), Lucas Cranach der Jüngere, 1578, Öl auf Leinwand, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Rüstkammer, Inventar-Nr. H 0074.01, Foto: Elke Estel/Hans-Peter Klut (Bildquelle).

Christian Winter
21.6.2023


Empfohlene Zitierweise:
Christian Winter, Artikel: Moritz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
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