Hans Georg von Carlowitz

C. zählt zu den wichtigsten Politikern Sachsens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als Bundestagsgesandter und Verhandlungsführer bei der Gründung des Mitteldeutschen Handelsvereins verschaffte er den politischen und wirtschaftlichen Interessen Sachsens Gehör. Von epochaler Bedeutung ist sein Entwurf für die erste sächsische Verfassung von 1831, der ihn zusammen mit seiner nachfolgenden Tätigkeit als Minister zu einem der wesentlichen Gestalter der sächsischen Staatsreformen und des Konstitutionalismus der 1830er-Jahre machte. – C. erfuhr - durchaus ungewöhnlich für eine Person seines Standes - im Kindesalter eine nur ungenügende Schulbildung. Nach dem Tod der Mutter kam er 1785 in die Obhut seiner Großeltern in Leipnitz bei Grimma, die offenkundig wenig Wert auf seine Erziehung legten. Aufgrund mangelnder Lateinkenntnisse wurde C. 1787 nicht zum Studium zugelassen. Es gelang ihm aber, durch außerordentlichen Fleiß und mit privaten Unterrichtsstunden die fehlende Bildung nachzuholen und 1788 an der Universität Leipzig als Student der Rechte, der Staatswissenschaften und der schönen Literatur angenommen zu werden. 1793 legte er sein juristisches Examen ab. Von tiefer Abneigung gegen die Französische Revolution erfüllt, meldete sich C. unmittelbar danach freiwillig für die sächsische Armee und nahm an der Belagerung von Mainz teil. Der plötzliche Tod seines Vaters zwang ihn jedoch im Juni 1793 zur Rückkehr in die Heimat. – 1794 wurde C. Assessor am Leipziger Oberhofgericht. In Leipzig ging er außerdem seinem Interesse für Malerei und Naturwissenschaften nach. Seit 1791 schon pflegte er eine innige Freundschaft mit Novalis, die ihm den Denk- und Gefühlshorizont der Romantik erschloss. Unter dem Einfluss des Dichters verschrieb sich C. nicht nur einem am Gemeinwohl orientierten Humanismus, sondern es zeigten sich an ihm auch Tendenzen zu Melancholie und Todessehnsucht, die sich durch eine unglückliche Liebesbeziehung zu Caroline Christiane Eleonore von Schönberg verstärkten. Inzwischen zum Supernumerar-Amtshauptmann im Erzgebirgischen Kreis mit den Ämtern Altenberg, Dippoldiswalde und Frauenstein berufen, löste er 1798 die Beziehung und zog sich weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück. Eine weitere tiefgreifende Erschütterung war für ihn der Tod von Novalis 1801. Eine im selben Jahr mit Jeanette von Schönberg geschlossene Ehe sowie wachsende Verwaltungsaufgaben, denen sich C. mit großer Energie widmete, stabilisierten jedoch seinen Gemütszustand. – Am 20.6.1805 trat C. als Finanzrat in das Geheime Finanzkollegium ein. Seit 1799 nahm er zudem an den sächsischen Landtagen teil und erwarb sich großes Ansehen in der Kurie der Ritterschaft. Für Aufsehen sorgte C.s Entwurf eines neuen Grundsteuersystems, den er 1812 angesichts einer Landtagsdebatte um die Modernisierung des sächsischen Staatswesens entwickelt hatte. Aufgrund der Napoleonischen Kriege wurden jedoch weder diese Vorschläge C.s noch andere Reformideen weiterverfolgt. – Als Sachsen im Mai 1813 Geheimverhandlungen mit Österreich eingeleitet und damit einen schweren Konflikt mit Frankreich provoziert hatte, war C. kurzzeitig als möglicher Nachfolger für den auf französischen Druck hin zurückgetretenen Kabinettsminister Friedrich Christian Ludwig Senfft von Pilsach im Gespräch. König Friedrich August I. entschied sich jedoch letztlich für Detlev von Einsiedel, der besser Französisch sprach als C. und als der Entschlossenere der beiden ähnlich disponierten Kandidaten galt. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig stellte sich C. dem russischen Generalgouvernement zur Verfügung und fungierte unter Fürst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski als Leiter der Justiz- und Polizeiverwaltung. Anders als sein Bruder Carl Adolf von Carlowitz, der aus Enttäuschung über die politischen Verhältnisse in Sachsen nach 1815 die Heimat verließ, bekleidete C. auch in der Ära Einsiedel wichtige Ämter. Als gemäßigter Konservativer entwickelte er sich zwar zum Befürworter einer konstitutionellen Staatsordnung, hielt jedoch stets an seiner Loyalität gegenüber dem ihm freundschaftlich verbundenen Einsiedel fest. Dieser erwirkte beim König am 18.3.1821 die Berufung C.s zum sächsischen Bundestagsgesandten in Frankfurt/Main. Auf diesem für die Rehabilitation Sachsens äußerst wichtigen diplomatischen Posten erwarb sich C. durch Geschick, Pflichtbewusstsein und einen verbindlichen Kommunikationsstil große Achtung. V.a. gelang es ihm, Sachsen in Frankfurt als ‚moralische Stimme‘ im Sinne unverbrüchlicher Bundestreue zu profilieren, wenngleich er bisweilen die mittelstaatliche Triaspolitik stärker unterstützte, als das in Dresden gewünscht war. C.s Einfluss in Frankfurt gründete außerdem auf dem Umstand, dass er bei Abwesenheit des österreichischen Vertreters die Präsidialgeschäfte führte. Als Vertreter Sachsens im Bundestagsstreit um das Stimmrecht der Schönburgischen Herrschaften gelang ihm eine Abschwächung der schönburgischen Forderungen, sodass 1828 lediglich die persönlichen sowie die Familienrechte der Schönburger unter den Schutz des Deutschen Bundes gestellt wurden. Jenseits des Bundestagsgeschehens knüpfte C. in Frankfurt Verbindungen zu Karl Freiherr vom und zum Stein, der ihm den stellvertretenden Vorsitz der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde antrug. C. war damit zumindest mittelbar am Zustandekommen der für die Geschichtswissenschaft in Deutschland grundlegende Quellensammlung der Monumenta Germaniae Historica beteiligt. – 1826 wurde die Rückberufung C.s nach Dresden vorbereitet, die sich allerdings erst Ende August 1827 realisieren ließ, indem Bernhard August von Lindenau den Frankfurter Posten übernahm. C. gehörte seit dem 29.8.1827 dem Geheimen Rat an und betrieb in dieser Funktion eifrig die Bildung des Mitteldeutschen Handelsvereins. Auf seinem Familiensitz Oberschöna fand im Frühjahr 1828 ein Geheimtreffen mit den Abgesandten der ernestinischen Höfe statt, das mit der Oberschönaer Punktuation vom 26.3.1828 eine handelspolitische Einigung schuf, die als Meilenstein auf dem Weg zum Zusammenschluss von insgesamt 17 deutschen Mittel- und Kleinstaaten zu einer dritten Kraft neben dem bayerisch-württembergischen und dem preußisch-hessen-darmstädtischen Zollverein gilt. C. leitete in der Folgezeit die Verhandlungen dieser Staaten in Kassel, die den Mitteldeutschen Handelsverein mit Vertrag vom 24.9.1828 begründeten. Auch wenn die wirtschaftliche Bedeutung des nur bis 1834 bestehenden Vereins gering blieb, setzte C. mit der Zusammenführung der divergierenden Interessen der Mitgliedsstaaten doch ein starkes diplomatisches Zeichen. Ebenso gelang es ihm, 1830 die drohende Bundesexekution gegen Herzog Carl II. von Braunschweig in letzter Minute abzuwenden. – Während der revolutionären Unruhen in Leipzig wurde C. Anfang September 1830 als außerordentlicher Regierungskommissar zur Beruhigung der Lage in die Messestadt geschickt. Nach dem Sturz des Kabinettsministers Einsiedel und der Ernennung des Prinzen Friedrich August (II.) zum Mitregenten erhielt er den Auftrag einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Dem nach dreimonatiger Arbeit präsentierten Papier, das sich an der württembergischen Verfassung orientierte, lagen eine konstitutionelle Staatsauffassung und ein korporatives Gesellschaftsverständnis zugrunde. Es war konservativer ausgerichtet und gestand dem Monarchen eine größere Verfügungsgewalt zu als ein parallel von Lindenau angefertigter Entwurf. Auch wenn letztlich Lindenaus liberalerer Vorschlag den Vorzug erhielt, flossen doch viele Gedanken C.s in die Verfassungsurkunde vom 4.9.1831 ein. – Als einer der geistigen Väter der Staatsreformen der 1830er-Jahre trat C. als Minister ohne Geschäftsbereich in die Regierung Lindenau ein. 1834 wurde er Innen- und 1836 Kultusminister. Als Leiter des Innenressorts erzielte C. am 17.11.1834 eine Übereinkunft mit den Ständen der Oberlausitz über die Angleichung der oberlausitzer Rechtsverhältnisse an die Verfassung von 1831. Außerdem beförderte er die Konzessionierung der sächsischen Eisenbahn von Leipzig nach Dresden. C., dessen Privatleben durch pietistische Frömmigkeit und durch Wohltätigkeit charakterisiert war, starb in Ausübung seines Ministeramtes nach dreitägigen Herzbeschwerden am 18.3.1840. Sein Sohn Albert eiferte dem Vorbild des Vaters nach und wurde ebenfalls Minister.

Quellen Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kongresses. 87 ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen Adelsarchiven, hrsg. von Otto Eduard Schmidt, Leipzig/Berlin 1914; Vorgeschichte und Begründung des deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte, bearb. von W. von Eisenhart-Rothe und Anton Rittaler, eingeleitet von Hermann Oncken, 3 Bde., Berlin 1934.

Literatur Caesar Dietrich von Witzleben, Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreiches Sachsen, Leipzig 1881, S. 162-166, 330-356; Otto Eduard Schmidt, Drei Brüder Carlowitz. Carl Adolf, Hans Georg und Anton von Carlowitz. Lebensbilder und Briefe aus dem Zeitalter der Romantik, der Freiheitskriege und der Verfassungskämpfe (1770-1840), Leipzig 1933; Rolf Neider, Hans Georg von C. (1772-1840). Ein Vertreter des ständisch-organischen Denkens, Leipzig 1938; Gerhard Schmidt, Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine Parallele zu den Steinschen Reformen in Preußen, Weimar 1966, S. 114f. – ADB 3, S. 791; DBA I, II, III; DBE 2, S. 282; NDB 3, S. 147.

Porträt Hans Georg von C., Carl Lutherer, um 1835, Lithografie, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Inventar-Nr. B 1610, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek, Fotografie: Roland Handrick (Bildquelle).

Michael Wetzel
20.10.2020


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Hans Georg von Carlowitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/949 [Zugriff 2.11.2024].

Hans Georg von Carlowitz



Quellen Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kongresses. 87 ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen Adelsarchiven, hrsg. von Otto Eduard Schmidt, Leipzig/Berlin 1914; Vorgeschichte und Begründung des deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte, bearb. von W. von Eisenhart-Rothe und Anton Rittaler, eingeleitet von Hermann Oncken, 3 Bde., Berlin 1934.

Literatur Caesar Dietrich von Witzleben, Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreiches Sachsen, Leipzig 1881, S. 162-166, 330-356; Otto Eduard Schmidt, Drei Brüder Carlowitz. Carl Adolf, Hans Georg und Anton von Carlowitz. Lebensbilder und Briefe aus dem Zeitalter der Romantik, der Freiheitskriege und der Verfassungskämpfe (1770-1840), Leipzig 1933; Rolf Neider, Hans Georg von C. (1772-1840). Ein Vertreter des ständisch-organischen Denkens, Leipzig 1938; Gerhard Schmidt, Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine Parallele zu den Steinschen Reformen in Preußen, Weimar 1966, S. 114f. – ADB 3, S. 791; DBA I, II, III; DBE 2, S. 282; NDB 3, S. 147.

Porträt Hans Georg von C., Carl Lutherer, um 1835, Lithografie, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Inventar-Nr. B 1610, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek, Fotografie: Roland Handrick (Bildquelle).

Michael Wetzel
20.10.2020


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Hans Georg von Carlowitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/949 [Zugriff 2.11.2024].