Sie sind hier:

Friedrich Albert von Schönburg

F., über dessen Kindheit und Jugend nichts bekannt ist, trat nach Vollendung des 21. Lebensjahres 1734 die Regierung über die Herrschaft Hartenstein an. Die Belehnung mit diesem sächsischen Reichsafterlehen wurde ihm jedoch vom Lehnhof in Dresden verweigert, da er keine Bereitschaft zeigte, sich im Streit um die schönburgische Souveränität der sächsischen Landeshoheit zu unterwerfen. Dies geschah erst mit dem Abschluss der Rezesse vom 4.5.1740, durch die die Schönburgischen Herrschaften unter Beibehaltung einer verfassungsrechtlichen Sonderstellung in das Kurfürstentum Sachsen eingegliedert wurden. Offenbar von schwacher Gesundheit, erkrankte F. 1739 und 1744 jeweils so sehr, dass mit seinem baldigen Ableben gerechnet wurde, doch war letztendlich er es, der 1750 zunächst die erloschene Linie Schönburg-Lichtenstein und 1754 auch Schönburg-Waldenburg beerbte. Die Herrschaften Lichtenstein und Waldenburg übernahm er in Gemeinschaft mit seinem Cousin Albert Carl Friedrich von Schönburg-Stein. In seinem Herrschaftsgebiet verfolgte F. eine auf Kontinuität und Stabilität ausgerichtete Politik, der es jedoch an besonders herausragenden Leistungen mangelte. F. zählt daher trotz seiner knapp 52-jährigen Regentschaft zu den von der schönburgischen Historiografie wenig beachteten Persönlichkeiten. Nachhaltige Erfolge erzielte F. bei der finanziellen Sanierung der stark verschuldeten Herrschaft Hartenstein. 1778 gelang zudem die Aufhebung der Sequestration über die Herrschaft Waldenburg. Seine persönliche Vorliebe für einen spartanischen Lebensstil übertrug F. dabei auch auf die Regierungspraxis. So schränkte er Hofstaat und Verwaltung stark sein. Allerdings ließ F.s zum Geiz neigende Sparsamkeit in entscheidenden Momenten das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, beispielsweise während der Hungersnot 1771/72, als der Schönburger Getreidevorräte absichtlich zurückhielt, weil er auf höhere Preis spekulierte. Handwerk und Gewerbe förderte F. durch die großzügige Erteilung von Privilegien und Konzessionen, von denen besonders der ländliche Raum profitierte. Am 21.3.1781 gestattete F. den Webern von Mülsen St. Jacob und Mülsen St. Niclas die Gründung der ersten Dorfinnung in den Schönburgischen Herrschaften und trieb damit die Umgestaltung der Region zu einer Exportgewerbelandschaft weiter voran. – Mit dem Tod F.s erlosch die Linie Schönburg-Hartenstein.

Literatur M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004, S. 133-136 (Bildquelle).

Porträt Graf F. v. Schönburg-Hartenstein, vermutlich J. G. W. Viertelshausen, um 1760, Foto eines Gemäldes, Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau, Fotosammlung.

Michael Wetzel
20.12.2004


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Friedrich Albert von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22429 [Zugriff 19.11.2024].

Friedrich Albert von Schönburg



Literatur M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004, S. 133-136 (Bildquelle).

Porträt Graf F. v. Schönburg-Hartenstein, vermutlich J. G. W. Viertelshausen, um 1760, Foto eines Gemäldes, Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau, Fotosammlung.

Michael Wetzel
20.12.2004


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Friedrich Albert von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22429 [Zugriff 19.11.2024].