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Albrecht der Beherzte

An der Schwelle des Mittelalters zur Neuzeit zählen die Jahrzehnte von A.s „brüderlicher“ und alleiniger Herrschaft mit den erneuten gewaltigen Silberfunden, mit der Leipziger Teilung des Landes und der Begründung der albertinischen Linie der Wettiner sowie den Fortschritten beim Ausbau frühneuzeitlicher Staatlichkeit zu den folgenreichsten Epochen der sächsischen Geschichte. – Schon im Kindesalter erfuhr A. die Schrecken einer von Gewalt geprägten Zeit am eigenen Leib. 1455 entführte Konrad (Kunz) von Kaufungen in einer Fehde den 12-jährigen A. und dessen älteren Bruder Ernst aus dem Altenburger Schloss, doch konnten beide Kinder schon bald befreit werden. Kaufungen wurde auf dem Freiberger Marktplatz durch das Schwert gerichtet. Als sog. „Altenburger Prinzenraub“ fand diese Episode Eingang in eine breite volkstümliche Überlieferung. – Anlässlich des sächsisch-böhmischen Ausgleichs zwischen Kurfürst Friedrich II. und König Georg von Podiebrad im April 1459 kam es zur Eheabredung A.s mit der damals 10-jährigen böhmischen Königstochter Sidonia (Zedena). Der bereits im November 1459 in Eger ausgerichteten Hochzeit folgte 1464 der Ehevollzug mit dem Beilager. Im Zuge der Gebietsbereinigungen nach den Egerer Abmachungen erhielt folgerichtig A. die unter böhmischer Lehnshoheit stehenden schönburgischen, schwarzburgischen und vogtländischen Herrschaften in Sachsen und Thüringen für die Wettiner zu Lehen. A.s Ehe mit der eigenständigen, streng gläubigen Sidonia blieb nicht ohne Konflikte. Die Tochter des exkommunizierten böhmischen „Ketzerkönigs“ sah für ihren erstgeborenen Sohn Georg bewusst eine geistliche Laufbahn vor. Diese Vorstellung zerschlug sich, weil A. den Jungen nach der Leipziger Teilung als Nachfolger im Herzogtum bestimmte und auf eine weltliche Fürstenkarriere vorbereitete, was ebenso wie die häufigen Abwesenheiten A.s seit 1487 eine gewisse Entfremdung zwischen den Ehepartnern hervorgebracht haben mag. Den wiederholten Bitten des Herzogs, ihm nach Flandern zu folgen, kam Sidonia jedenfalls nicht nach. Gleichwohl sind Mätressen oder uneheliche Kinder A.s nicht bekannt. – Nach dem plötzlichen Tode Friedrichs II. am 7.9.1464 einigten sich Ernst und A. auf eine formal gemeinsame Herrschaft; alle vom Reich zu Lehen gehenden Privilegien und Besitzungen wurden den Brüdern im Juni 1465 zu gesamter Hand verliehen. Ausgenommen hiervon blieben die Kurwürde und der damit verbundene Wittenberger Kurkreis, die Ernst allein erhielt, dem damit gegenüber seinem Bruder A. faktisch herrschaftliches Majorat zukam. In den folgenden zwei Jahrzehnten des „brüderlichen Regiments“ bestand somit für ein originäres und prägendes herrschaftliches Engagement A.s kein wirklicher Spielraum. Gleichwohl brachte gerade diese Zeit folgenreiche Entwicklungen: Die gewaltigen neuen Silberaufschlüsse im Westerzgebirge um und nach 1470 beendeten die Dauerkrise des defizitären fürstlichen Haushalts und schufen finanzielle Spielräume zur Gestaltung von Hof und Herrschaft. Unmittelbar aus diesen neuen Einnahmequellen gespeist, begannen die wettinischen Brüder 1471 den Bau der Albrechtsburg in Meißen, 1474 den von Schloss Hartenfels in Torgau – zwei Bauwerke, mit denen unter Regie des Landesbaumeisters Arnold von Westfalen der Übergang vom Burg- zum modernen Schlossbau im deutschsprachigen Raum vollzogen wurde. Erheblichen herrschaftlichen Zugewinn erlangten Ernst und A. 1472 mit dem Ankauf des schlesischen Fürstentums Sagan und 1477 infolge der Erpfändung der niederlausitzischen Herrschaften Beeskow, Storkow und Sorau. Das 1469/70 im Zuge einer ersten Finanzreform eingerichtete Amt des Landrentmeisters und ein 1483 in Leipzig installiertes Oberhofgericht führten zur Spezialisierung der kursächsischen Verwaltung und setzten ebenso wie die 1482 erlassene Landesordnung Impulse für die Ausgestaltung frühneuzeitlicher Staatlichkeit. A.s persönlicher Anteil an all dem bleibt ungewiss, doch dürfte sein Einfluss hinter dem seines Bruders und auch dem der wichtigsten wettinischen Räte zurückgestanden haben. Indizien dafür sind die häufigeren auswärtigen militärischen und diplomatischen Missionen A.s und mehr oder weniger zaghafte Versuche, eigene unabhängige Herrschaft außerhalb des angestammten wettinischen Territoriums zu erlangen: Anfang 1467 führte A. ein Söldneraufgebot in einer österreichischen Fehde Kaiser Friedrichs III. gegen Georg vom Stein, besetzte die Stadt Steyr und verlor sie wenige Tage später. 1471 zog A. mit Heeresmacht nach Prag, um die böhmische Königswahl gegen mögliche Beeinträchtigungen zu sichern. Es ist umstritten, ob A. mit dieser Intervention eigene Ambitionen auf die böhmische Krone verband, wenigstens hat er seine ob der politischen Verhältnisse geringen Aussichten nicht wirklich energisch zu verbessern gesucht. Im November 1474 rückte A. an der Spitze des 4.000 Mann starken gemeinsamen wettinischen Aufgebots zur Reichskampagne gegen den burgundischen Herzog Karl (der Kühne) an den Rhein aus. Dort operierte er als einer von drei Reichsfeldherren unter dem Oberbefehl des Markgrafen Albrecht Achilles und erwarb sich am 24.5.1475 bei der Abwehr eines unerwarteten Angriffs auf das Reichsheer militärischen Ruhm. Zwischen März und Dezember 1476 unternahm A. eine Pilgerreise ins Heilige Land, und 1479 vertrat der mit großem Gefolge angereiste A. die kursächsischen Interessen während der Ausgleichsverhandlungen zwischen Ungarn und Polen in Olmütz. A., der sich für die ungarischen Interessen eingesetzt hatte, erlangte dort die Bestätigung der erpfändeten niederlausitzischen Lehen durch König Matthias Corvinus. Mit der Anwartschaft auf die Herzogtümer Jülich und Berg, die A. 1483 zum Dank für seine Reichsdienste erhielt, besaß er schließlich erstmals Aussicht auf ein ihm allein zustehendes Reichsfürstentum. Verwirklichung fanden die Ambitionen A.s nach eigenständiger Herrschaft dann freilich mit der Leipziger Teilung der wettinischen Lande zum Jahre 1485 (9.11.) gegen den erklärten Willen des Herzogs. Bereits längere Zeit hatten sich die Brüder entfremdet, die gemeinsame Hofhaltung war mit dem vertraglich vereinbarten Rückzug A.s von Dresden nach Torgau 1482 aufgegeben worden. Angesichts der hieraus folgenden herrschaftlichen Schwierigkeiten, mit Blick auf die zahlreichen männlichen Nachkommen beider Brüder und (der wettinischen Hausgeschichtsschreibung nach) unter dem „verhängnisvollen“ Einfluss des mächtigen Rates Hugold von Schleinitz entschied sich Kurfürst Ernst nach 20-jährigem gemeinsamen Regiment für eine Teilung des Landes, zumal die Brüder nach dem Tode Herzog Wilhelms (der Tapfere) im Herbst 1482 über den gesamten wettinischen Herrschaftskomplex verfügten. A. wählte den östlichen Landesteil mit den Kerngebieten der alten Mark Meißen, Teilen des Osterlandes und einem im nördlichen Thüringen bis an die Werra reichenden Gebietsstreifen. Von der Separation ausgeschlossen blieben der Ernst allein zustehende Kurkreis und die unter gemeinsame Hoheit gestellten neuen Herrschaften in der Niederlausitz und Schlesien, das Meißner Hochstiftsgebiet sowie die Einkünfte aus dem westerzgebirgischen Silberbergbau. Die Teilung mit ihrer herrschaftlichen Verzahnung und den vereinbarten Ausgleichszahlungen bildete den Quell für fortdauernde Streitigkeiten, die auch nach dem Naumburger Schied von 1486 nicht endgültig ausgeräumt werden konnten. – Die Alleinherrschaft A.s nach 1485 stand im Zeichen eines ausgreifenden militärischen Reichsdienstes, der durch die gewonnene herrschaftliche und politische Unabhängigkeit sowie die vergleichsweise hohen albertinischen Einkünfte in dieser Intensität ermöglicht wurde. Die Felddienste in Österreich und vor allem in Flandern hatten langdauernde Abwesenheiten des Herzogs in seinem sächsischen Stammland zur Folge. Seit 1488/89 führte deshalb A.s ältester Sohn Georg, betreut von erfahrenen Räten, als Regent die Geschäfte im albertinischen Herzogtum. – Im Frühjahr 1487 wählte der Nürnberger Reichstag A. auf Betreiben Kaiser Friedrichs III. zunächst zum Reichsfeldherrn für die Befreiung der österreichischen Erblande von den ungarischen Truppen des Matthias Corvinus. A. übernahm dieses ob der militärischen Konstellationen schwierige Amt im Ergebnis einer jahrelangen, kalkulierten politischen Annäherung an das Haus Habsburg und wohl auch aus finanziellen Erwägungen heraus. Der Feldzug im Sommer 1487 verlief leidlich erfolglos, lediglich die Länder ob der Enns konnten vor den Ungarn bewahrt werden. Gegen den Willen des Kaisers handelte A. zum 16.12. in St. Pölten einen Waffenstillstand mit dem Corvinen aus und legte die Reichshauptmannschaft nach Differenzen mit dem Kaiser bereits im Februar 1488 nieder. Doch schon im Frühjahr 1488 schloss sich A. mit eigenem Aufgebot dem Reichsheer an, das unter dem Oberbefehl Friedrichs III. versuchte, den in Brügge festgesetzten Kaisersohn Maximilian zu befreien. Als sich das glücklos agierende Reichsheer nach der vertraglich vereinbarten Freilassung Maximilians im Herbst 1488 auflöste und der Kaiser nach Österreich zurückkehrte, übernahm A. den Oberbefehl über die Truppen, um den wenig aussichtsreichen habsburgischen Anspruch auf Erbnachfolge in Burgund durchzusetzen. Am 16.12.1488 ernannte Friedrich III. A. zum Generalstatthalter in den Niederlanden, und tatsächlich gelang es A. in den folgenden Jahren, in langdauernden und zermürbenden Kämpfen die Niederlande und Flandern für Habsburg zu behaupten. Mit dem Antritt der persönlichen Regierung von Maximilians Sohn, Philipp (der Schöne), in Flandern 1494 verlor A. das Amt des Generalstatthalters, blieb aber als Feldherr und Garant einer militärischen Beruhigung für die Habsburger auch in den folgenden Jahren in der Region unverzichtbar. Bei der Finanzierung der Feldzüge und der Truppen war A. wegen der habsburgischen Liquiditätsprobleme weithin auf eigene Ressourcen angewiesen. Neben den flandrischen Kontributionen, Steuern und Einkommen trug letztlich der sächsische Haushalt die Kosten des langjährigen Engagements; zwischen 1488 und 1497 wurden etwa 220.000 Gulden in die Niederlande transferiert. Der Druck, große Geldsummen zu sammeln und zu überweisen, bewirkte schon 1487/88 eine weitere Finanzreform, bei der das Anweisungssystem im Herzogtum überwunden und eine Zentralkasse eingerichtet wurde. Trotz der hohen Einkünfte aus dem Silberbergbau konnte die Kriegslast nicht ohne Anleihen getragen werden. Kredite in Höhe von ca. 150.000 Gulden kamen vor allem von landtagsfähigen Gläubigern aus dem albertinischen Herrschaftsbereich, wodurch die politische Handlungsfähigkeit des Fürsten gegenüber den Ständen eingeschränkt wurde. Die sich beständig vermehrenden habsburgischen Schulden, die sich bis zum Herbst 1494 auf ca. 300.000 Gulden summiert hatten, banden A. politisch aber auch unweigerlich an das Kaiserhaus und zwangen ihn praktisch dazu, sein flandrisches Engagement immer weiter fortzuführen. Die Zahlungsunfähigkeit der Habsburger führte vor allem nach dem Antritt der persönlichen Regierung Philipps des Schönen zu verschärften Differenzen zwischen König Maximilian bzw. Philipp und A. 1496 ging A. zudem die Anwartschaft auf Jülich und Berg praktisch verloren. Erst die Ernennung A.s zum Gubernator von Friesland am 6./20.6.1498 löste den eskalierenden Konflikt zwischen König Maximilian und seinem wichtigsten Feldherrn, weil mit der auf Friesland liegenden Pfandsumme und der Abtretung vermeintlicher Rechte Philipps des Schönen (1499) die habsburgische Schuld praktisch abgegolten wurde. Dieser Übertragung Frieslands ging ein zielstrebiges diplomatisches und militärisches Handeln A.s voraus, der versuchte, die Entschädigung für den Reichsdienst mit der Nachfolgeproblematik im Herzogtum Sachsen zu verbinden. Eine erneute Landesteilung wollte A. ausschließen, indem er für seinen Sohn Heinrich ein zweites Reichsfürstentum erwarb. Wohl schon seit 1492 war hier Friesland in den Blick des Herzogs getreten. Nach geschicktem Taktieren erreichte A. im Vertrag von Sneek am 30.4.1498, dass ihn die Landstände von Westergo als erblichen Potestaten anerkannten. Danach besetzte A.s Feldherr Wilwolt von Schaumburg weitere Teile Frieslands und konnte am 10.6.1498 eine friesische Übermacht in der Schlacht bei Laaxum schlagen. Die zeitgleiche Anerkennung A.s als erblicher Statthalter durch König und Reichstag sicherte die sächsische Herrschaft im Land. Im Sommer 1499 reiste A. mit seinem Sohn Heinrich nach Friesland, richtete einen Fürstenhof ein und ordnete die Verwaltung nach sächsischem Vorbild, ehe er im Oktober endlich nach Sachsen zurückkehrte. Gegen das autoritäre Regiment Heinrichs erhob sich im Frühjahr 1500 ein gefährlicher Aufstand. A. eilte mit Truppen erneut nach Friesland, schlug den Aufstand nieder und nutzte seinen Sieg, um die sächsische Herrschaft zu intensivieren und die althergebrachten friesischen Rechte weiter zu beschneiden. Im Juni zog der Herzog gegen die letzte aufrührerische Bastion Groningen. Bei der Belagerung der Stadt erkrankte A. an einer im Heer kursierenden Seuche und wurde nach Emden gebracht, wo er am 12.9.1500 verstarb. – Schon zum 18.2.1499 hatte A. zu Maastricht mit der sog. „Väterlichen Ordnung“ die Nachfolge unter seinen Söhnen geregelt. Bei prinzipieller Unteilbarkeit der einzelnen Fürstentümer bestimmte er Sachsen für Georg den Bärtigen und Friesland für Heinrich den Frommen. Sollte eines der Fürstentümer verloren gehen, verfügte A. zum Unterhalt des Betroffenen jeweils kleinere Herrschaftsteile, aus denen keine weiteren Rechte hervorzugehen hätten. Damit leitete A. die Entwicklung zur Primogenitur im albertinischen Herzogtum ein und schuf die Grundlage für die ungeteilte territoriale Entwicklung Sachsens in der Neuzeit. – A.s Beiname „der Beherzte“ geht auf Chronisten des 16. Jahrhunderts zurück. Die Meißner Albrechtsburg erhielt ihre Benennung nach A. durch einen Erlass des Kurfürsten Johann Georg II. im Jahre 1676. Zum 350. Todesjahr A.s im Jahre 1850 stiftete König Friedrich August II. zu Ehren des Begründers der albertinischen Linie einen Albrechtsorden.

Literatur F. A. von Langenn, A. der Beherzte, Leipzig 1838; R. Stoewer, Herzog A. der Beherzte von Sachsen als Reichsfeldherr gegen die Ungarn im Jahre 1487, Diss. Greifswald 1882; R. Röhricht/H. Meisner, Briefe, die Jerusalemfahrt des Herzogs A. von Sachsen betreffend, in: NASG 4/1883, S. 343-346; A. Abramowski, Zur Geschichte A.s des Beherzten 1488 ff., Diss. Breslau 1890 [MS]; O. Sperling, Herzog A. der Beherzte als Gubernator Frieslands, Diss. Leipzig 1892; M. Buchner, Zur Biographie des Stammvaters des sächsischen Königshauses, Herzog A.s des Beherzten, und seines Bruders, Kurfürsten Ernst von Sachsen, in: NASG 29/1908, S. 155-162; E. Hänsch, Die wettinische Hauptteilung von 1485 und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491, Diss. Leipzig 1909; A. Puff, Die Finanzen A.s des Beherzten, Diss. Leipzig 1911; W. Goerlitz, Staat und Stände unter den Herzögen A. und Georg 1485-1539, Leipzig 1928; K. Blaschke, Die Leipziger Teilung der wettinischen Länder 1485, in: Sächsische Heimatblätter 31/1985, S. 276-280; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln/Wien 1989; G. Wartenberg, Die Albertiner in Friesland, in: B. Sicken (Hg.), Herrschaft und Verfassungsstrukturen im Nordwesten des Reiches, Köln/Weimar/Wien 1994, S. 105-112; U. Schirmer, Die Finanzen der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen zwischen 1485 und 1547, in: U. John/J. Matzerath (Hg.), Landesgeschichte als Herausforderung und Programm, Stuttgart 1997, S. 259-283; P. Baks, Saksische heerschappij in Friesland, 1498-1515, in: J. Frieswijk u.a. (Hg.), Fryslân, staat en macht 1450-1650, Hilversum/Leeuwarden 1999, S. 85-107; H.-W. Bergerhausen, Eine "der merckwürdigsten Urkunden in denen sächsischen Geschichten": Die Dispositio Albertina von 1499, in: Zeitschrift für historische Forschung 27/2000, S. 161-177; E.-M. Eibl, Kaiser Friedrich III. (1440-1493) und die Wettiner, in: NASG 71/2000, S. 27-51; J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel: das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 2002; A. Thieme (Hg.), Herzog A. der Beherzte, Köln/Weimar/Wien 2002. – ADB 1, S. 314-318; DBA I, II, III; DBE 1, S. 79; NDB 1, S. 174f.

Porträt A. der Beherzte, Flämischer Meister, um 1494, Öl auf Eichenholz, aus: J. L. Sponsel, Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin, Dresden 1906, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister (Bildquelle).

André Thieme
26.10.2004


Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht der Beherzte,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/120 [Zugriff 19.3.2024].

Albrecht der Beherzte



Literatur F. A. von Langenn, A. der Beherzte, Leipzig 1838; R. Stoewer, Herzog A. der Beherzte von Sachsen als Reichsfeldherr gegen die Ungarn im Jahre 1487, Diss. Greifswald 1882; R. Röhricht/H. Meisner, Briefe, die Jerusalemfahrt des Herzogs A. von Sachsen betreffend, in: NASG 4/1883, S. 343-346; A. Abramowski, Zur Geschichte A.s des Beherzten 1488 ff., Diss. Breslau 1890 [MS]; O. Sperling, Herzog A. der Beherzte als Gubernator Frieslands, Diss. Leipzig 1892; M. Buchner, Zur Biographie des Stammvaters des sächsischen Königshauses, Herzog A.s des Beherzten, und seines Bruders, Kurfürsten Ernst von Sachsen, in: NASG 29/1908, S. 155-162; E. Hänsch, Die wettinische Hauptteilung von 1485 und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491, Diss. Leipzig 1909; A. Puff, Die Finanzen A.s des Beherzten, Diss. Leipzig 1911; W. Goerlitz, Staat und Stände unter den Herzögen A. und Georg 1485-1539, Leipzig 1928; K. Blaschke, Die Leipziger Teilung der wettinischen Länder 1485, in: Sächsische Heimatblätter 31/1985, S. 276-280; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln/Wien 1989; G. Wartenberg, Die Albertiner in Friesland, in: B. Sicken (Hg.), Herrschaft und Verfassungsstrukturen im Nordwesten des Reiches, Köln/Weimar/Wien 1994, S. 105-112; U. Schirmer, Die Finanzen der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen zwischen 1485 und 1547, in: U. John/J. Matzerath (Hg.), Landesgeschichte als Herausforderung und Programm, Stuttgart 1997, S. 259-283; P. Baks, Saksische heerschappij in Friesland, 1498-1515, in: J. Frieswijk u.a. (Hg.), Fryslân, staat en macht 1450-1650, Hilversum/Leeuwarden 1999, S. 85-107; H.-W. Bergerhausen, Eine "der merckwürdigsten Urkunden in denen sächsischen Geschichten": Die Dispositio Albertina von 1499, in: Zeitschrift für historische Forschung 27/2000, S. 161-177; E.-M. Eibl, Kaiser Friedrich III. (1440-1493) und die Wettiner, in: NASG 71/2000, S. 27-51; J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel: das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 2002; A. Thieme (Hg.), Herzog A. der Beherzte, Köln/Weimar/Wien 2002. – ADB 1, S. 314-318; DBA I, II, III; DBE 1, S. 79; NDB 1, S. 174f.

Porträt A. der Beherzte, Flämischer Meister, um 1494, Öl auf Eichenholz, aus: J. L. Sponsel, Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin, Dresden 1906, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister (Bildquelle).

André Thieme
26.10.2004


Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht der Beherzte,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/120 [Zugriff 19.3.2024].