Wolf Ernst von Schönburg
W. studierte seit 1599 an der Universität Jena und schlug anschließend eine militärische Laufbahn ein, die ihn auf die wichtigsten europäischen Kriegsschauplätze des beginnenden 17. Jahrhunderts führte. So kämpfte er 1604 bis 1606 in Ungarn gegen die Türken und 1609 bis 1612 im polnisch-russischen Krieg in Kurland und bei Smolensk. Nach dem Tod des Vaters kehrte W. noch im August 1612 unverzüglich in die Heimat zurück und übernahm als ältester von acht erbberechtigten Söhnen für sich und seine teilweise noch unmündigen Geschwister die Regierung über die Herrschaften Penig, Wechselburg und Rochsburg. Zusätzlich kaufte er 1615 die Herrschaften Glauchau und Remse für 150.000 Gulden aus dem Erbe des kinderlos verstorbenen Augustus von Schönburg-Glauchau. Damit beendete er zwar einen mehr als fünf Jahre andauernden Konflikt im Gesamthaus Schönburg, vergrößerte aber zugleich seine ohnehin beträchtliche Schuldenlast. Meinungsverschiedenheiten über die Art und Weise des Schuldenabbaus waren möglicherweise die Ursache dafür, dass der als jähzornig und gewalttätig geltendende W. am 28.11.1617 auf Schloss Hinterglauchau seinen Bruder Otto Wilhelm im Streit erstach. W. floh daraufhin zunächst nach Gräfenthal und später nach Pappenheim. Gegen den Widerspruch des Kaisers, der die Herren von Schönburg mit ihrer Klage an die böhmische Kanzlei in Prag verwies, zog Kursachsen den Prozess an sich und lud W. zum Gerichtstermin auf Schloss Osterstein vor. Indem das Verfahren in Abwesenheit W.s am 10.11.1618 tatsächlich eröffnet wurde, realisierte Kursachsen seinen Anspruch auf Ausübung der oberrichterlichen Gewalt in den Schönburgischen Herrschaften. W.s Brüder betrieben daraufhin die Enterbung des Angeklagten und nahmen 1620 unter Leitung einer kurfürstlichen Kommission eine Besitzteilung vor. W. selbst erschien im September 1620 unter Zusicherung freien Geleits doch noch vor dem Gericht und erklärte, in Notwehr gehandelt zu haben. Vermutlich 1621 verfiel er einer krankhaften Melancholie, an deren Folgen er zwei Jahre später starb. Das Verfahren wurde daraufhin gegen den Protest der Brüder eingestellt. Dennoch haftete W. in der schönburgischen Hausgeschichtsschreibung stets der Makel des Brudermörders an. Seine Nachkommen wurden dessen ungeachtet vom Gesamthaus in die Erbfolge wiederum einbezogen.
Literatur E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 102-104; A. Beil, Im Streite um das Erbe Wolfs des Jüngeren von Schönburg, in: NASG 36/1915, S. 39-63; E. Berlet, Geschichte der Stadt Glauchau, 2. Teil, 1. Hälfte, Glauchau 1934, S. 136-139; W. Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, Münster/Köln 1954, S. 143f.
Porträt W. v. Schönburg, Öl auf Leinwand, Museum Schloss Rochsburg (Bildquelle).
Michael Wetzel
20.12.2004
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Ernst von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22444 [Zugriff 26.12.2024].
Wolf Ernst von Schönburg
Literatur E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 102-104; A. Beil, Im Streite um das Erbe Wolfs des Jüngeren von Schönburg, in: NASG 36/1915, S. 39-63; E. Berlet, Geschichte der Stadt Glauchau, 2. Teil, 1. Hälfte, Glauchau 1934, S. 136-139; W. Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, Münster/Köln 1954, S. 143f.
Porträt W. v. Schönburg, Öl auf Leinwand, Museum Schloss Rochsburg (Bildquelle).
Michael Wetzel
20.12.2004
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Ernst von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22444 [Zugriff 26.12.2024].