Schönburg

Das Adelsgeschlecht der Herren von S. bestimmte seit seinem ersten Auftreten im muldenländischen Raum um die Wende zum 13. Jahrhundert durch die Ausbildung einer eigenen Landesherrschaft in den Stammbesitzungen Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein mit Stein maßgeblich die Geschicke dieser Region und beeinflusste darüber hinaus die Entwicklung des sächsischen Territorialstaats, in den es mit den genannten Herrschaften 1740 unter Beibehaltung eines bis 1878 währenden Sonderstatus eingegliedert wurde. – Bereits vor ihrem Auftreten im muldenländischen Raum sind Vertreter des schönburgischen Geschlechts in der Umgebung der Naumburger Bischöfe nachgewiesen ( Ulrich von S. 1157-1166; Berthold von S. 1166-1215). Als Stammsitz der Adelsfamilie ist daher die gleichnamige Schönburg im Saaletal bei Naumburg anzunehmen. Über die ursprüngliche Standeszugehörigkeit der Herren von S. gibt es unterschiedliche Auffassungen. Verschiedentlich ist ein edelfreier Stand behauptet worden. Verbreiteter jedoch ist die Ansicht, dass die Schönburger zu den reichsministerialen Familien gehörten, die später in den Herrenstand aufstiegen. Zusammen mit anderen reichministerialen bzw. edelfreien Geschlechtern, wie den Herren von Colditz, von Waldenburg, von Crimmitschau, von Drachenfels, von Schellenberg u.a. trieben sie die Besiedlung des Reichsterritoriums Pleißenland voran. Als Ausgangspunkt für die kolonisatorische Tätigkeit dienten die Burgen Glauchau und Lichtenstein, deren Erbauung um 1170/80 mit einiger Sicherheit auf die Herren von S. zurückgehen dürfte. Als unter dem Eindruck der Schwäche des Königtums im 13. Jahrhundert das Reichsterritorium zerfiel, begannen die Herren von S. eine eigene Landesherrschaft zu entfalten. Zum ersten eindrücklichen Zeugnis für die Verselbstständigung wurde die Gründung eines Hausklosters in Geringswalde am 2.1.1233. – Im Streben nach eigener Landesherrschaft wurden die Herren von S. zu Konkurrenten der wettinischen Markgrafen von Meißen. Gegen deren Expansionsdrang begaben sie sich zur Wahrung ihrer Selbstständigkeit mit ihren Herrschaften in den böhmischen Lehnsverband. Von der Schwäche benachbarter lokaler Herrschaftsträger profitierend, erwarben sie seit dem 14. Jahrhundert weitere Herrschaften (Crimmitschau, Stollberg um 1300; Waldenburg 1375/78; Hartenstein 1406). Ab ca. 1330 ist auch ein Ausgreifen nach Böhmen (Pürstein, Hassenstein etc.) bezeugt. Mit Ausnahme der Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Waldenburg sowie der Grafschaft Hartenstein mit Stein waren jedoch sämtliche Besitzungen wenig dauerhaft. – Aufgrund einer vorbildlichen Förderung des städtischen Handwerks und des hoffnungsvollen Beginns eigener Bergbauunternehmungen befanden sich die Herren von S. im 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts auf dem Höhepunkt ihrer politischen und ökonomischen Macht. Mit Ernst II. (1486-1534) nahm auch gerade in jener Zeit ein Glied des Hauses S. als Geheimer Rat Herzog Georgs regen Anteil an der Gestaltung sächsisch-albertinischer Politik. – Nach dem Tod Ernsts II. setzte der politische Niedergang des schönburgischen Adelsgeschlechts ein. In Ermangelung einer Primogeniturordnung kam es zu zahlreichen Erbteilungen und Linienbildungen. Ein Auseinanderfallen der schönburgischen Herrschaften konnte nur durch die Einrichtung des „Gesamthauses“ verhindert werden. Zunächst schien es, als könnte mit dem Erwerb der sächsischen Lehnsherrschaften Penig, Wechselburg, Remse und Rochsburg (1543/48) die schönburgische Position gegenüber Kursachsen gestärkt werden, doch bedeutete die Besitzvergrößerung gleichzeitig auch ein zusätzliches Abhängigkeitsverhältnis zu den Wettinern. Spätestens seit dem auf massiven Druck hin zustande gekommenen Verkauf der Oberen Grafschaft Hartenstein an Kurfürst August (2.5.1559) und dem damit einhergehenden Verlust der Landverbindung nach Böhmen sah sich das Haus S. ernsthaft in seiner Existenz gefährdet. Die katastrophalen Folgen des 30-jährigen Kriegs, die enorme Verschuldung einzelner Herrschaften und die immer deutlicher zutage tretenden Interessengegensätze im Gesamthaus brachten die Herren von S. rasch in eine ausweglose Position. Als Inhaber der Reichs- und Kreisstandschaft (bis 1806) suchten sie Rückendeckung bei Kaiser und Reich gegen die sich häufenden kursächsischen Eingriffe in ihre inneren Angelegenheiten. Da wirksame Hilfe ausblieb – die Erhebung des Hauses in den Reichsgrafenstand am 7.8.1700 erwies sich in diesem Zusammenhang als bedeutungslos – begaben sich die nunmehrigen Grafen von S. durch die Rezesse vom 4.5.1740 unter die kursächsische Oberhoheit. Den Reichsafterlehnsherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein wurde ein Sonderstatus im Kurfürstentum Sachsen garantiert. So durften eigene Behörden, ein eigenes Steuersystem etc. beibehalten werden. Das nochmalige Aufbegehren gegen Kursachsen seitens des Grafen Albert Christian Ernst von S.-Hinterglauchau, der 1773 bei Kaiserin Maria Theresia die kurzzeitige Aufhebung der Rezesse erwirkte, blieb eine Episode. Mit dem Teschener Frieden von 1779 und der Aufgabe aller oberlehnsherrlicher Ansprüche über Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein zog sich das Haus Habsburg endgültig von den schönburgischen Angelegenheiten zurück. Eine neuerliche Standeserhöhung brachte das Jahr 1790, als Otto Carl Friedrich für sich und die Nachkommen der Linie S.-Waldenburg der Reichsfürstenstand zuerkannt wurde. – Im Zuge der groß angelegten sächsischen Staatsreform seit 1831, die den Abschluss eines Erläuterungsrezesses vom 9.10.1835 notwendig machte, verlor das Haus S. weitere Sonderbefugnisse. Eine vollständige Gleichstellung der schönburgischen Herrschaften mit den übrigen sächsischen Landesteilen erfolgte jedoch erst 1878. Ungeachtet des politischen Bedeutungsverlusts zählte das Haus S. bis zu seiner entschädigungslosen Enteignung 1945 zu den meistbegüterten Familien Sachsens. – Über Jahrhunderte partizipierten die Fürsten, Grafen und Herren von S. über die Landtage am politischen Leben Sachsens. Bei Hof, in der sächsischen Armee und im Gesandtschaftswesen bekleideten Familienmitglieder z.T. einflussreiche Ämter. In seinem Herrschaftsgebiet prägte das Haus S. alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Zahlreiche Kirchen und öffentliche Gebäude und nicht zuletzt die Schlösser und Burgen im Tal der Zwickauer Mulde verdanken der schönburgischen Adelsfamilie die entscheidenden architektonischen Impulse. Ebenso entstanden mehrere Städte und Dörfer (z.B. Scheibenberg 1522, Oberwiesenthal 1527, Ernstthal 1680, Callenberg 1708) auf schönburgische Initiative. Als Unternehmer waren Vertreter des Hauses S. nicht nur am Silberbergbau, sondern auch an der Blaufarbenproduktion (Niederpfannenstiel), der Steinkohleförderung (Oelsnitz-Lugauer Revier) und weiteren Branchen beteiligt. Insbesondere die Residenzstädte Glauchau und Waldenburg stellten Zentren von Kunst und Kultur dar. – Schließlich machte sich das Haus S. über die Grenzen Sachsens hinaus durch dynastische Verbindungen mit anderen europäischen Grafen- und Fürstengeschlechtern sowie durch weitverzweigten Grundbesitz (u.a. in Pommern, Bayern, Österreich, Rumänien, Brasilien) einen Namen. – Seit 1534/56 gliederte sich das Haus S. in die Hauptlinien Glauchau (erloschen 1610), Waldenburg und Penig (später Glauchau). Entsprechend der topografischen Lokalisierung ihrer Besitzungen wurden die Waldenburger auch als Obere (seit 1790 Fürstliche) Linie, die Glauchauer (ehemals Peniger) Linie als Untere (Gräfliche) Linie bezeichnet. – Wappen: rot und silber (weiß), dreimal diagonal schrägrechts geteilt.

Quellen T. Schön, Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses S. Urkundenbuch, 8 Bde., Nachtragsbd., Stuttgart/Waldenburg 1901-1910.

Literatur C. H. Pinther, Topographie von Schönburg, Halle 1802; A. Grützner, Monographie über das fürstliche und gräfliche Haus S., Leipzig 1847; A. Michaelis, Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Fürsten und Grafen Herren von S., Gießen 1861; H. E. Schmidt, Die Rezesse zwischen Sachsen und S., Leipzig 1910; O. Posse, Die Urahnen des Fürstlichen und Gräflichen Hauses S., Dresden 1914; C. Müller, Die Urheimat der Dynasten von S., Leipzig 1920; ders., S. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931; H.-J. Tesdorpf, Die Fürstlich und Gräflich Schönburgische Gerichts-, Polizei- und Finanzverwaltung 1740-1878, Waldenburg 1933; W. Schlesinger, Die Schönburgischen Lande bis zum Ausgang des Mittelalters, Dresden 1935; ders., Die Landesherrschaft der Herren von S., Münster/Köln 1954; W.-D. Röber, Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999; M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004. – DBA I; E. H. Kneschke, Neues allgemeines Deutsches Adelslexikon, Bd. 8, Leipzig 1868 (ND Hildesheim/Zürich/New York 1996), S. 293-299.

Michael Wetzel
5.10.2004


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/18965 [Zugriff 3.12.2024].

Schönburg



Quellen T. Schön, Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses S. Urkundenbuch, 8 Bde., Nachtragsbd., Stuttgart/Waldenburg 1901-1910.

Literatur C. H. Pinther, Topographie von Schönburg, Halle 1802; A. Grützner, Monographie über das fürstliche und gräfliche Haus S., Leipzig 1847; A. Michaelis, Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Fürsten und Grafen Herren von S., Gießen 1861; H. E. Schmidt, Die Rezesse zwischen Sachsen und S., Leipzig 1910; O. Posse, Die Urahnen des Fürstlichen und Gräflichen Hauses S., Dresden 1914; C. Müller, Die Urheimat der Dynasten von S., Leipzig 1920; ders., S. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931; H.-J. Tesdorpf, Die Fürstlich und Gräflich Schönburgische Gerichts-, Polizei- und Finanzverwaltung 1740-1878, Waldenburg 1933; W. Schlesinger, Die Schönburgischen Lande bis zum Ausgang des Mittelalters, Dresden 1935; ders., Die Landesherrschaft der Herren von S., Münster/Köln 1954; W.-D. Röber, Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999; M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004. – DBA I; E. H. Kneschke, Neues allgemeines Deutsches Adelslexikon, Bd. 8, Leipzig 1868 (ND Hildesheim/Zürich/New York 1996), S. 293-299.

Michael Wetzel
5.10.2004


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/18965 [Zugriff 3.12.2024].