August Ernst von Schönburg

Aus dem väterlichen Erbe erhielt A. 1679 die Herrschaften Remse und Rochsburg, die er bis 1689 gemeinsam mit seinem Bruder Christian Ernst regierte. Unklar blieb zunächst das Schicksal der hoch verschuldeten, unter Sequestration stehenden Herrschaft Glauchau, auf die mit A., Christian Ernst, Wolf Heinrich II. und Samuel Heinrich gleich vier Personen Besitzansprüche geltend machten. Der am 2.12.1681 von den Kompetenten ausgehandelte Teilungsvertrag wirft dabei ein bezeichnendes Licht auf den instabilen Zustand der Schönburgischen Herrschaften am Ende des 17. Jahrhunderts: A. und Christian Ernst erhielten 4/9 (Hinterglauchau), Wolf Heinrich II. und Samuel Heinrich dagegen 5/9 (Forderglauchau) der Herrschaft Glauchau, was zur Unübersichtlichkeit und weiteren Zersplitterung der Kräfte, nicht aber zum Abbau der innerfamiliären Spannungen beitrug. – Zusammen mit Christian Ernst gründete A. die Stadt Ernstthal, die seit 1679/80 in Reaktion auf den Ausbruch der Pest im benachbarten Hohenstein als planmäßige Anlage mit regelmäßigen Straßenzügen entstand, und die als eine der bedeutendsten Stadtgründungen in Sachsen im 17. Jahrhundert gilt. A.s Engagement für Ernstthal geriet jedoch rasch in Vergessenheit, da er die weitere Förderung der Stadt seinem Bruder überließ. Am 18.4.1689 zog er sich vollständig von der Verwaltung der Herrschaften Hinterglauchau (zu der Ernstthal gehörte) und Remse zurück und übernahm stattdessen die Herrschaft Rochsburg als Alleinbesitzer. Die neuerliche Besitzteilung erwies sich als verhängnisvoll im Streit um die schönburgische Landeshoheit. Da es sich bei Rochsburg um ein sächsisches Lehen handelte, sah sich A. zu einer loyalen Haltung gegenüber seinem Lehnsherrn veranlasst. Um einen Lehnsentzug zu vermeiden, verweigerte er sich konsequent den Widerstandsbemühungen der übrigen Familienmitglieder gegen den sächsischen Kurfürsten und sabotierte damit den sich ohnehin auflösenden Zusammenhalt des Gesamthauses Schönburg. Stattdessen festigten sich A.s Bindungen an Kursachsen durch die Übernahme verschiedener Hofämter. So fungierte er seit 1690 als kurfürstlicher Kammerherr und ab 1692 als Rittmeister bei der kursächsischen Garde. Als zu Beginn des 18. Jahrhunderts der Streit um die schönburgische Landeshoheit vollends eskalierte, durfte A. als einziger Schönburger die Landtage von 1718 und 1722 beschicken, während den anderen Herrschaftsbesitzern die sonst übliche Teilnahme verweigert wurde. – A. wurde am 7.8.1700 von Kaiser Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben.

Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Chemnitz, Schönburgische Gesamtregierung, Herrschaft Hinterglauchau, Herrschaft Rochsburg.

Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 348f.

Porträt A. v. Schönburg, Öl auf Leinwand, Museum Schloss Rochsburg (Bildquelle).

Michael Wetzel
7.11.2007


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: August Ernst von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22454 [Zugriff 28.3.2024].

August Ernst von Schönburg



Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Chemnitz, Schönburgische Gesamtregierung, Herrschaft Hinterglauchau, Herrschaft Rochsburg.

Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 348f.

Porträt A. v. Schönburg, Öl auf Leinwand, Museum Schloss Rochsburg (Bildquelle).

Michael Wetzel
7.11.2007


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: August Ernst von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22454 [Zugriff 28.3.2024].