Welche zeitlichen und räumlichen Grenzen liegen zugrunde?
Der zeitliche Rahmen erstreckt sich vom allmählichen Einsetzen von Schriftlichkeit in der Mark Meißen etwa seit dem 10. Jahrhundert bis zur Gegenwart des Freistaats Sachsen.
Räumlich greift die „Sächsische Biografie“ über die Grenzen des heutigen Landes Sachsen hinaus. Ausschlaggebend sind die jeweiligen historischen Landesgrenzen. Abweichungen von diesem Grundsatz ergeben sich in Ausnahmefällen, um auf diese Weise unabhängig von politisch-administrativen Zugehörigkeiten heute zu Sachsen gehörende Landschaften und Gebiete nicht auszugrenzen. Dies betrifft insbesondere die Oberlausitz, die auch vor ihrer Einbeziehung in den sächsischen Kurstaat im Jahr 1635 berücksichtigt wird, ebenso wie die nach 1990 wieder zum Freistaat Sachsen gelangten ehemals preußischen Gebiete (die seit 1952 zum Bezirk Leipzig gehörenden Altkreise Delitzsch, Eilenburg und Torgau), die auch im Zeitraum nach 1815 mit erfasst werden. Im Hinblick auf die räumliche Abgrenzung von Thüringen und damit von einstigen ernestinischen Gebieten gilt 1547 mit der Begründung des albertinischen Kurfürstentums im Zuge der Wittenberger Kapitulation als wichtige Zäsur. Was die DDR-Zeit und die damaligen Bezirke betrifft, orientiert sich die Personenauswahl an den Grenzen des heutigen Freistaats.