Jakob Rodewitz

R. stammte aus einer angesehenen, ratsfähigen Jenaer Bürgerfamilie. Die Frühzeit seines Werdegangs ist aufgrund widersprüchlicher Quellenangaben unklar. 1397 wurde ein Jakob Rodewitz an der Prager Juristenuniversität eingeschrieben, der zudem 1401 in Prag den artistischen Magistergrad erwarb. Diesen Daten, die auf eine Geburt in den Jahren vor 1380 verweisen würden, stehen eine Immatrikulation in Erfurt im Wintersemester 1399/1400 und eine dortige Promotion zum Baccalarius artium im Wintersemester 1402/03 entgegen. Beides lässt auf ein Geburtsjahr um 1385 schließen. Diesen bis auf Weiteres nicht auflösbaren Widerspruch zurückgestellt, ist R. eindeutig 1405 als Magister artium und Prüfer im Magisterexamen in Erfurt nachweisbar. Schon während seines artistischen Studiums scheint R. in Erfurt (oder eben vielleicht bereits in Prag) auch Kirchenrecht gehört zu haben, denn bereits 1407 hielt er als Baccalarius decretorum selbst kanonistische Vorlesungen. Als Schüler des bedeutenden Kanonisten Konrad Thus von Nieheim dürfte der offenkundig begabte R. in Erfurt als vielversprechender Nachwuchsjurist gegolten haben, wovon auch sein Rektorat im Sommersemester 1410 zeugt. Im Sommersemester 1411 wechselte R. allerdings an die neu gegründete Universität Leipzig, wo man im Begriff war, eine funktionierende Juristenfakultät aufzubauen und zu diesem Zweck besonders Erfurter Juristen heranzog. Der Matrikeleintrag bezeichnet ihn als „Pragensis“, was mit der eingangs erwähnten Prager Überlieferung übereinstimmen würde. Wohl in Leipzig erlangte R. dann das Lizentiat des Kirchenrechts (erstmals belegt für das Sommersemester 1412), eine der frühesten Leipziger juristischen Promotionen, die vermutlich durch seinen Lehrer Thus erfolgte, der R. im Wintersemester 1411/12 nach Leipzig gefolgt war und hier der erste Ordinarius der Juristenfakultät wurde. Im Sommersemester 1412 war R. Rektor der Universität Leipzig, was wohl auch den Beginn seiner Leipziger Lehrtätigkeit markiert. In der Universitätsüberlieferung erscheint R. noch bis August 1413. In diesem Jahr wurde er auch in das Große Kolleg der Universität Leipzig aufgenommen, erhielt also eine besoldete Stelle als Hochschullehrer. Bald darauf ging er aber nach Italien, wo er wohl in Padua bei Franciscus Zabarella vor Ende 1414 den kanonistischen Doktorgrad erwarb, mit dem er im Wintersemester 1419/20 wiederum als Rektor der Universität in Leipzig nachweisbar ist. Das Studium und v.a. die herausragende Promotion in Italien sicherten ihm in Deutschland ein hohes Ansehen als Jurist, umso mehr als er - wenn man einem fast 80 Jahre später niedergeschriebenen Gelehrtenkatalog glauben darf - gemeinsam mit Nicolaus de Tudeschis (Panormitanus) promoviert wurde, einem der bedeutendsten Juristen des 15. Jahrhunderts. Mit diesem - so heisst es - habe ihn sein Doktorvater auf eine Stufe gestellt, indem er bei der Verleihung der Doktoratsinsignien bemerkte, er zünde zwei großen Völkern - den Italienern und den Deutschen - ein Licht des Rechts an. – In Leipzig übernahm R. um 1422 das Ordinariat der Juristenfakultät von seinem Lehrer Thus. – Inhalte seiner Lehrtätigkeit sind in mehreren Handschriften überliefert. Neben der 1407 in Erfurt gehaltenen, für den frisch promovierten Bakkalaureus der Rechte im „biennium“ obligatorischen Vorlesung über das vierte Buch der Dekretalen (Eherecht) sind auch eine „Lectura de arbore consanguinitatis et affinitatis“ (Vorlesung über den Baum der Blutsverwandschaft und der Schwägerschaft) und eine „Lectura de emptione et venditione“ (Vorlesung über Kauf und Verkauf) bekannt. Diese von der Forschung bisher nicht näher untersuchten Vorlesungen behandelten wichtige Fragen des zeitgenössischen Alltagslebens. Von R.s Autorität als Lehrer zeugt wohl schon die bloße Tatsache ihrer Überlieferung. – Spätestens seit dem Antritt des Ordinariats um 1422 fungierte R. auch als gelehrter Rat Markgraf Friedrichs IV. (der Streitbare), dem er als Gesandter, aber wohl v.a. mit seiner juristischen Expertise zur Verfügung stand. Dem schon erwähnten Gelehrtenkatalog zufolge sollen R.s Rechtsgutachten für Markgraf Friedrich IV. im juristischen Kampf mit den hohenzollerschen Markgrafen von Brandenburg wesentlich zum Erwerb des Herzogtums Sachsen und der Kurwürde durch die Wettiner beigetragen haben. Als Gutachter und Prozessvertreter scheint R. auch über den Fürstendienst hinaus großes Ansehen genossen zu haben. Er soll einen - allerdings nicht überlieferten - umfangreichen Band mit Konsilien hinterlassen haben. An der Universität Leipzig wirkte er außerdem auch als Richter und vom Kanzler delegierter Subkonservator der Rechte der Doktoren, Magister und Scholaren, als welcher er 1425/26 belegt ist. Zu dieser Zeit besaß er in Leipzig auch ein eigenes Wohnhaus, war also aus dem Großen Kolleg offenbar wieder ausgeschieden. – Die Tätigkeit als Berater und Anwalt dürfte R.s wichtigste Einnahmequelle dargestellt haben. Auffällig ist, dass er zeitlebens nur drei Pfründen innegehabt hat, darunter neben zwei unbedeutenden Pfarr- und Altarpfründen ein Domkanonikat in Naumburg, zweifellos eines der Leipziger Universitätskanonikate. Im Gegensatz dazu bezogen die meisten prominenten gelehrten Juristen seiner Zeit, die fast ausschließlich Kleriker waren, ihren Lebensunterhalt überwiegend aus kirchlichen Pfründen, die ihnen von verschiedenen Dienstherren übertragen wurden. Dieser relativ geringe Pfründenbesitz spiegelt die Konzentration seiner Tätigkeit auf Leipzig und Sachsen wider. R.s Profil weist nicht die hohe Mobilität und die Vielzahl von Dienstverhältnissen auf, die für die Elite der (rechts)gelehrten Räte dieser Zeit charakteristisch war. Doch wird man angesichts dessen R. nicht ohne Weiteres als wenig bedeutende Persönlichkeit einschätzen dürfen. Er war offenbar eher Rechtsgelehrter und Universitätslehrer als Diplomat. Seine Bedeutung liegt v.a. darin, dass er als hochqualifizierter und angesehener Jurist gemeinsam mit seinem Lehrer Thus und in dessen Nachfolge maßgeblich am Aufbau der Leipziger Juristenfakultät beteiligt war, die schon bald nach Gründung der Universität (1409) hohes Ansehen und stattliche Studentenzahlen erreichte. – Als (allerdings abwesendes) Mitglied der Universität Leipzig wird R. zuletzt im Februar 1429 erwähnt. Verstorben ist er sehr wahrscheinlich Anfang 1431, da sein Naumburger Kanonikat im Mai 1431 als aufgrund seines Todes vakant bezeichnet und bald neu besetzt wurde. Diese Angabe ist einem Beleg vorzuziehen, aus dem die ältere Forschung auf 1436 (oder später) als Todesjahr geschlossen hat. Sein Grab fand er in der Kirche des Augustinerchorherrenstifts St. Thomas zu Leipzig, was angesichts der nicht nur in räumlicher Hinsicht engen Verbindung zwischen St. Thomas und der Juristenfakultät noch im Tod R.s Verbundenheit mit seiner Fakultät widerspiegelt.

Quellen Domherrenbibliothek Zeitz, Ms 32; Universitätsbibliothek Leipzig, Ms 922; Scriptorum insignium, qui in celeberrimis praesertim Lipsiensi, Wittenbergensi, Franfordiana ad Oderam academiis, a fundatione ipsarum, usque ad annum Christi 1515 floruerunt, Centuria (1515), ed. Theodor Merzdorf, Leipzig 1839, Nr. XVII, S. 31f.

Werke Lectura super quarti libro decretalium (1407 in Erfurt); Lectura de arbore consanguinitatis et affinitatis; Lectura de emtptione et venditione.

Literatur T. Muther, Zur Quellengeschichte des deutschen Rechts, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 4/1864, S. 380-445; E. Friedberg, Die Leipziger Juristenfakultät, ihre Doktoren und ihr Heim, Leipzig 1909; E. Kleineidam, Universitas studii Erffordensis, Bd.1: Spätmittelalter 1392-1460, Leipzig ²1985; R. Gramsch, Erfurter Juristen im Spätmittelalter, Leiden 2003 (WV); B. Kusche, „Ego collegiatus“ - Die Magisterkollegien an der Universität Leipzig von 1409 bis zur Einführung der Reformation 1539, Leipzig 2009; M. Wejwoda, Dietrich von Bocksdorf, Diss. Leipzig 2010. – ADB 27, S. 134f; DBA I.

Marek Wejwoda
6.7.2010


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Jakob Rodewitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3240 [Zugriff 22.11.2024].

Jakob Rodewitz



Quellen Domherrenbibliothek Zeitz, Ms 32; Universitätsbibliothek Leipzig, Ms 922; Scriptorum insignium, qui in celeberrimis praesertim Lipsiensi, Wittenbergensi, Franfordiana ad Oderam academiis, a fundatione ipsarum, usque ad annum Christi 1515 floruerunt, Centuria (1515), ed. Theodor Merzdorf, Leipzig 1839, Nr. XVII, S. 31f.

Werke Lectura super quarti libro decretalium (1407 in Erfurt); Lectura de arbore consanguinitatis et affinitatis; Lectura de emtptione et venditione.

Literatur T. Muther, Zur Quellengeschichte des deutschen Rechts, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 4/1864, S. 380-445; E. Friedberg, Die Leipziger Juristenfakultät, ihre Doktoren und ihr Heim, Leipzig 1909; E. Kleineidam, Universitas studii Erffordensis, Bd.1: Spätmittelalter 1392-1460, Leipzig ²1985; R. Gramsch, Erfurter Juristen im Spätmittelalter, Leiden 2003 (WV); B. Kusche, „Ego collegiatus“ - Die Magisterkollegien an der Universität Leipzig von 1409 bis zur Einführung der Reformation 1539, Leipzig 2009; M. Wejwoda, Dietrich von Bocksdorf, Diss. Leipzig 2010. – ADB 27, S. 134f; DBA I.

Marek Wejwoda
6.7.2010


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Jakob Rodewitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3240 [Zugriff 22.11.2024].