Wolf I. von Schönburg
Nach ungewohnt langer Vormundschaft trat der bereits 30-jährige W. 1512 zusammen mit seinem Bruder Ernst II. die Regierung über die Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein an. Wenn W. hier in den ersten Regierungsjahren zunächst kaum Akzente setzte, so erklärt sich dies aus seiner häufigen Abwesenheit. Als enger Vertrauter des Kurfürsten von Mainz und Erzbischofs von Magdeburg,
Albrecht II. von Brandenburg, fungierte W. spätestens seit März 1518 als dessen Statthalter in Halle. Ein Jahr später beteiligte er sich, ebenfalls im Auftrag Albrechts, am Krieg des Schwäbischen Bunds gegen Herzog
Ulrich von Württemberg und der Gefangennahme
Götz von Berlichingens. Weitere militärische Unternehmungen führten ihn nach Polen (1520) und Frankreich (1521). Dazwischen nahm er im April 1521 am Reichstag von Worms teil. Hier festigte sich W.s Gegnerschaft zur Reformation, die er zeitlebens beibehielt. Für die Herren von Schönburg erlangte W. in Worms von Kaiser
Karl V. die Berechtigung zur Erhebung eines Wegegelds in der Grafschaft Hartenstein. Parallel dazu wurden außerdem die Beiträge der Schönburgischen Herrschaften zur Reichsarmee (zwei Mann zu Ross und vier Mann zu Fuß) festgelegt. – Nach 1521 engagierte sich W. deutlich stärker in seinen Besitzungen. Insbesondere machte er sich um die technische Weiterentwicklung des Bergbaus und die Erschließung neuer Bergreviere verdient. Mit W.s Namen verbindet sich v.a. die Gründung der Bergstädte Scheibenberg (1522) und Oberwiesenthal (1527). Beide Bergstädte trugen in entscheidendem Maße zum wirtschaftlichen Aufschwung der Grafschaft Hartenstein bei. Allerdings gelang es W. nicht, den wachsenden Einfluss der Wettiner auf den schönburgischen Bergbau zurückzudrängen. Nach mehrjährigen heftigen Konflikten sahen sich W. und sein Bruder Ernst 1516 und 1529 gezwungen, zwei Bergverträge mit Herzog Georg dem Bärtigen von Sachsen zu schließen, die eine gemeinsame Ausübung des Bergregals und eine Teilung der Bergeinnahmen vorsahen. Neben dem schönburgischen war W. zusammen mit den
Grafen von Schlick auch maßgeblich am Joachimsthaler Bergbau beteiligt. – Während sich W.s Initiative offenbar auf den Bergbau beschränkte, gelang seinem Bruder Ernst seit 1523 sukzessive der Ankauf der Herrschaften Wehlen, Lohmen und Hohenstein im Elbsandsteingebirge. Unter dem Eindruck des Besitzerwerbs endete 1524 die gemeinsame Regierung mit einem von Herzog Georg vermittelten Teilungsvertrag, der W. die Elbherrschaften und Waldenburg, Ernst hingegen Glauchau, Lichtenstein und Hartenstein zusprach. Die Bergwerke blieben Gemeinbesitz. Zugleich wurde die Grundlage für die spätere Einrichtung des Gesamthauses Schönburg geschaffen, das bei allen künftigen Teilungen eine einheitliche Vertretung nach außen erhalten und einen Zerfall der Schönburgischen Herrschaften verhindern sollte. Der Umstand, dass W. bei Vertragsabschluss seinem Bruder ein Eheversprechen abnötigte, wird allgemein als Ausdruck der Sorge um den Fortbestand der Familie angesichts einer schweren Krankheit W.s interpretiert. Diese Vermutung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, da W. seit dem Bauernkrieg tatsächlich immer seltener öffentlich in Erscheinung trat. Nachdem er kurz vor seinem Lebensende noch einmal an der Abfassung einer 1529 im Druck erschienenen Prozessordnung für die Schönburgischen Herrschaften mitgewirkt hatte, zog sich W. ins Kloster Chemnitz zurück, wo er zwischen dem 9.8. und 11.12.1529 starb.
Quellen T. Schön, Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses Schönburg. Urkundenbuch, Bd. V, Stuttgart/Waldenburg 1903.
Literatur E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 81-84; T. Schön, W. Herr von Schönburg und Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand, in: Schönburgische Geschichtsblätter 5/1898/99, S. 145-151; E. Berlet, Geschichte der Stadt Glauchau, 1. Teil, Glauchau 1931, S. 205-214; C. Müller, Schönburg. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931, S. 322-384; R. Groß, Geschichte Sachsens, Leipzig 2001, S. 46; M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004, S. 35-39.
Michael Wetzel
7.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf I. von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22416 [Zugriff 21.11.2024].
Wolf I. von Schönburg
Quellen T. Schön, Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses Schönburg. Urkundenbuch, Bd. V, Stuttgart/Waldenburg 1903.
Literatur E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 81-84; T. Schön, W. Herr von Schönburg und Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand, in: Schönburgische Geschichtsblätter 5/1898/99, S. 145-151; E. Berlet, Geschichte der Stadt Glauchau, 1. Teil, Glauchau 1931, S. 205-214; C. Müller, Schönburg. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931, S. 322-384; R. Groß, Geschichte Sachsens, Leipzig 2001, S. 46; M. Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878, Leipzig 2004, S. 35-39.
Michael Wetzel
7.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf I. von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22416 [Zugriff 21.11.2024].