Withego I.

W. stammte aus einer thüringischen Ministerialenfamilie, die sich nach dem Ort Furra bei Nordhausen nannte. Seit 1254 ist er mehrfach als Propst des Augustiner-Chorherrenstifts Zum Heiligen Kreuz in Nordhausen belegt, 1254 war er auch Stiftsherr und 1262 Kantor des Marienstifts in Erfurt. 1263 trat W. als Protonotar in den Dienst des Markgrafen Heinrich von Meißen und leitete in dieser Funktion dessen Kanzlei. W. war der erste Meißner Bischof von nachweislich ministerialischer Herkunft. Seine Erhebung verdankte er demnach sehr wahrscheinlich dem Willen und der tatkräftigen Unterstützung des Markgrafen, der bei den vorangegangenen Bischofswahlen seinen Kandidaten gegen Konrad bzw. Albert nicht hatte durchsetzen können. Ob der Ernennung zum Bischof die Aufnahme in das Meißner Domkapitel vorangegangen ist, wie eine späte Überlieferung behauptet, lässt sich aus zeitgenössischen Quellen nicht erschließen. – In der Tat mag die im September 1266 erfolgte Erhebung des markgräflichen Protonotars W. zum Bischof von Meißen zunächst die seit zwei Jahrzehnten angespannte und von Konflikten belastete Beziehung der Meißner Kirche zum Markgrafen verbessert haben. W. legte jedoch unmittelbar nach seiner Wahl das Amt als Protonotar nieder. Dies weist bereits darauf hin, dass W. als Bischof sich in erster Linie als Kirchenfürst sah und ungeachtet seines früheren Dienstverhältnisses und der Unterstützung Heinrichs (der Erlauchte) nicht geneigt war, markgräflichen Herrschaftsansprüchen nachzugeben, wo sie den Interessen seiner Kirche entgegenstanden. – In den fast drei Jahrzehnten seiner Amtszeit betrieb W. intensiv den Ausbau und die Sicherung des Hochstifts. Die Meißner Überlieferung lässt hier beachtliche Erfolge erkennen. W. setzte sich nicht nur erfolgreich gegen Entfremdungsbestrebungen durch kleinere Kirchenvasallen zur Wehr. Den Stiftsbesitz im Bautzener Land behauptete er 1272 auch gegen Übergriffe der askanischen Markgrafen von Brandenburg (seit 1253 im Besitz der heutigen Oberlausitz), die hier eine ebenso aggressive Territorialpolitik betrieben wie in der Mark Brandenburg, wogegen W. mit dem Interdikt vorging. In gleicher Weise wehrte W. 1286 Übergriffe der wettinischen Grafen von Brehna auf das Stiftsgebiet um Löbnitz an der unteren Mulde mit dem Einsatz von Kirchenstrafen ab. Als es kurz vor 1283 mit Markgraf Heinrich zum Streit um die Jurisdiktion im Hochstift (Gebiete um Wurzen, Mügeln, Meißen, Stolpen) kam, schreckte W. nicht davor zurück, auch das Land seines früheren Herren und Förderers unter das Interdikt zu stellen. So zwang er den Markgrafen, die kirchliche Landesherrschaft für das Wurzener Land in nun genau umschriebenen Grenzen anzuerkennen. Außerdem musste der Wettiner auch alle anderen Bestimmungen des Vertrags von 1252 bekräftigten, die ihm Bischof Konrad I. abgenötigt hatte. Er verpflichtete sich damit erneut zur Leistung des vollen Ertragszehnten vom landesherrlichen Eigengut in der Niederlausitz. Diesen Erfolg stellte W. bald danach in einem Mandat heraus und wies mit triumphierendem Nachdruck darauf hin, dass nun auch der Markgraf von Meißen sich habe bereit erklären müssen, wie jeder Laie den schuldigen Kirchenzehnten zu entrichten. Abgesehen davon, dass diese Sentenz auf der ideellen Ebene ungewohnt deutlich den kirchlichen Anspruch unterstreicht, unabhängig von jedweder weltlichen Gewalt säkulare Herrschaft auszuüben, zeugt der zähe Streit um den Zehnten von W.s intensiven Bestrebungen, die Wirtschaftskraft des Bistums zu stärken und so die materiellen Grundlagen für eine erfolgreiche Territorialpolitik zu schaffen. Letzteres war ihm offensichtlich gelungen. Mehrfach trat das Hochstift Meißen in dieser Zeit als Käufer von Besitz anderer verschuldeter Kirchen auf (Bistum Naumburg, Kloster Bosau, Kloster Altzelle). Der Bischof wurde bei dieser Politik anscheinend vom Domkapitel unterstützt, das ihm mehrmals bei der Beschaffung der erforderlichen Mittel zur Seite stand. So war W. 1291 imstande, 3.000 Mark Silber aufzubringen, um Burg, Stadt und Territorium Pirna aus dem Besitz der untereinander zerstrittenen und in Bedrängnis geratenen Erben Markgraf Heinrichs für das Hochstift zu erwerben. Bei Zusammenfassung mit dem nahe gelegenen Stolpener Gebiet hätte dies zur Bildung eines ausgedehnten bischöflichen Herrschaftsgebiets zwischen Meißen und Böhmen führen können. Es wurde allerdings schon 1298 von W.s Nachfolger Bernhard von Kamenz durch Verkauf der Stadt an den König von Böhmen wieder rückgängig gemacht. Der betriebene hohe finanzielle Aufwand gegen Ende der Amtszeit W.s hatte eine Verschuldung der Meißner Kirche zur Folge, die jedoch maßvoll blieb und keine nachhaltigen Konsequenzen für den herrschaftlichen Status des Hochstifts hatte. – Bemerkenswert ist diese politisch genutzte wirtschaftliche Leistungskraft auch angesichts der Tatsache, dass während W.s gesamter Sedenz der Neubau des Meißner Doms in vollem Gang war. Getragen wurden dieses „so kostspielige Werk“, wie es 1271 in einer Urkunde heißt, wenigstens teilweise von der großen Zahl von zu diesem Zweck erteilten Ablässen und insbesondere durch die einsetzende volkstümliche und von W. geförderte Verehrung des hl. Benno, dessen Gebeine erhoben und in einer 1285 erstmals erwähnten Tumba im Dom bestattet wurden. Angesichts des Konflikts mit dem Markgrafen dürfte die Förderung des Benno-Kults überdies auch politisch nicht ohne Brisanz gewesen sein, denn zu der lokalen Tradition der Verehrung als Heiliger gehörte immerhin auch eine Legende, derzufolge sich Benno im Streit gegen den ersten wettinischen Markgrafen Heinrich von Eilenburg mit Hilfe von Exkommunikation und Interdikt durchgesetzt haben soll. – Herrschaftliche und politische Selbstständigkeit demonstrierte W. auch nach außen. Als König Rudolf von Habsburg gegen Ende der 1280er-Jahre seine Präsenz in Thüringen verstärkte, trat W. in Kontakt zum König und unterstützte dessen Landfriedensbestrebungen. Überhaupt zeugt W.s Itinerar von einem gegenüber seinen Vorgängern stark geweiterten Blickfeld, zu dem auch wieder die Vorgänge im Reich und in der abendländischen Kirche gehörten. Bereits 1274 war er einer der wenigen nichtbayerischen Bischöfe, die am Regensburger Reichstag König Rudolfs teilnahmen. In demselben Jahr besuchte W. auch das Konzil von Lyon, wurde allerdings 1277 bis 1281 exkommuniziert, weil er den dort vereinbarten Kreuzzugszehnten nicht entrichten wollte oder konnte. 1287 ist W. auf dem Konzil in Würzburg zu finden, wo er u.a. eine Vielzahl von Ablässen für den Meißner Dombau erwirkte. – Über W.s geistliches Wirken im engeren Sinne weiß man verhältnismäßig wenig. Mehrere Urkunden zeigen ihn, wie er in für einen Bischof üblicher Weise die rechtlichen Verhältnisse verschiedener geistlicher Einrichtungen seiner Diözese ordnete. In seine Amtszeit fiel die Gründung der Zisterze Neuzelle 1268, des Klarissinnenklosters in Seußlitz 1274 und die Übertragung des Augustiner-Chorherrenstifts in Zschillen an den Deutschen Orden 1278. Ein beiläufiger Beleg zu 1284 setzt voraus, dass W. regelmäßig Diözesansynoden abgehalten hat, was sonst für seine Amtszeit nicht explizit überliefert ist. Der Kontakt zu geistlichen Einrichtungen außerhalb des Bistums wird deutlich durch die von ihm gewährten Ablässe für Nordhausen, Zeitz und Halberstadt. Auseinandersetzungen um die Diözesangrenzen mit Lebus, die für 1269 und 1274 belegt sind, stehen im Zusammenhang mit der Erwerbung des Gebiets um Schiedlo am Nordostrand der Niederlausitz durch den meißnischen Markgrafen Heinrich 1253. – Der innere Ausbau der bischöflichen Herrschaft unter W.s Episkopat lässt sich z.B. an der Konsolidierung der bischöflichen Kanzlei, die unter seinem Vorgänger Albert von Mutzschen offenbar ihre Ordnung verloren hatte, erkennen. W. richtete wieder ein festes, mit einem Domkanonikat verbundenes bischöfliches Notariat ein. Zu 1291 ist auch erstmals ein Urkundendepot im Dom belegt. – W. wurde im Dom zu Meißen bestattet, seine Grabplatte aus Sandstein, die sich heute an der Westwand des nördlichen Querhausarms befindet, ist die älteste erhaltene in der Meißner Bischofskirche. – Er gehörte zweifellos zu den bedeutendsten Bischöfen in der über 600-jährigen Geschichte des alten Bistums Meißen. Am Ende seines Lebens hatte das Hochstift eine weltliche Stellung erlangt, die es nie zuvor besessen hatte und die es auch danach nicht mehr erlangen sollte. W.s ebenso tatkräftiger wie besonnener Persönlichkeit kamen günstige historische Voraussetzungen entgegen. Die sich unter Markgraf Heinrich erst formierende wettinische Landesherrschaft war zu sehr mit ihrer äußeren und inneren Konsolidierung beschäftigt, als dass sie dem Unabhängigkeitsstreben der Meißner Kirche energischen Widerstand hätte entgegensetzen können. Durch das Wiedererstarken des Königtums unter Rudolf von Habsburg bot sich dem Bischof die Möglichkeit, erneut stärker auf die reichsunmittelbare Stellung der Meißner Kirche Bezug zu nehmen und die königliche Autorität für ihre Zwecke einzusetzen (Bestätigung der Erwerbung von Pirna durch König Adolf 1291). Auch die Päpste ließen sich in dieser Zeit, vor den Krisen des 14. und 15. Jahrhunderts, noch nicht in jenem Maß für die territorialpolitischen Interessen der deutschen Fürsten instrumentalisieren, die im späteren Mittelalter maßgeblich zur Entstehung einer mehr oder weniger ausgeprägten landesfürstlichen Kirchenherrschaft in mehreren deutschen Gebieten beitrugen.

Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 1: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teil 1, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1864 (Bildquelle); Regesta Diplomatica necnon Epistolaria Historiae Thuringiae, Bd. 3, 1228-1266, hrsg. von O. Dobenecker, Jena 1925.

Literatur W. Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 2, Köln 1962, S. 97-105; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 170-194; E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448, Berlin 2001, S. 417; M. Donath (Hg.), Die Grabmonumente im Dom zu Meißen, Leipzig 2004, S. 217f.; M. Wejwoda, Kirche und Landesherrschaft, Dresden 2007.

Marek Wejwoda
10.7.2009


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Withego I.,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4198 [Zugriff 29.3.2024].

Withego I.



Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 1: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teil 1, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1864 (Bildquelle); Regesta Diplomatica necnon Epistolaria Historiae Thuringiae, Bd. 3, 1228-1266, hrsg. von O. Dobenecker, Jena 1925.

Literatur W. Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 2, Köln 1962, S. 97-105; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 170-194; E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448, Berlin 2001, S. 417; M. Donath (Hg.), Die Grabmonumente im Dom zu Meißen, Leipzig 2004, S. 217f.; M. Wejwoda, Kirche und Landesherrschaft, Dresden 2007.

Marek Wejwoda
10.7.2009


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Withego I.,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4198 [Zugriff 29.3.2024].