Samuel Heinrich von Schönburg
Unter dem Eindruck des Dreißigjährigen Kriegs und seiner Folgen verbrachte S. seine Kindheit in Penig in kaum standesgemäßen Verhältnissen. Beim Tod des Vaters noch minderjährig, wurde für ihn 1657 eine Vormundschaftsregierung, bestehend aus dem altenburgischen Kanzler
Wolf Conrad von Thumbshirn und
Hans Dietrich von Schönberg, eingesetzt. S. besuchte 1658 bis 1661 das Gymnasium in Gotha und trat anschließend selbst die Regierung über die Herrschaft Penig an, die er gemeinsam mit seinem Bruder Wolf Heinrich II. ausübte. Im Erbgang erhielt das Brüderpaar 1665 zudem die Herrschaft Wechselburg. Wechselburg ging 1673 unter Verzicht auf Penig in S.s Alleinbesitz über. Damit wurde das Wechselburger Schloss zur ständigen Residenz aufgewertet, während die Klosterkirche nun als Hauskirche fungierte. Der baufällige Klosterkomplex erhielt bis 1684 eine grundlegende Sanierung, in deren Verlauf auch neue Repräsentationsbauten entstanden. Im Ergebnis langwieriger Erbstreitigkeiten um das Besitzrecht an der Herrschaft Glauchau setzten S. und Wolf Heinrich II. ihre Ansprüche dahingehend durch, dass Glauchau 1681 geteilt und 4/9 dieser Herrschaft (Forderglauchau) an sie überwiesen wurden. Indem die Brüder Forderglauchau 1683 nochmals teilten, fand die politisch und wirtschaftlich äußerst nachteilige Zersplitterung der Schönburgischen Herrschaften ihren einstweiligen Höhepunkt. – Überschattet wurde S.s Regierungszeit von dem sich ständig zuspitzenden Streit mit Kursachsen um die schönburgische Landeshoheit. Bereits die zwangsweise Eintreibung der Türkensteuer durch kursächsische Truppen (1662-1664) hatte S. zu einer Klage vor dem Reichskammergericht veranlasst. Sein Standpunkt, die Einziehung von Reichssteuern stünde den Schönburgern selbst zu, wurde vom Reichskammergericht zwar bestätigt, doch setzte Kursachsen seine Angriffe auf die schönburgische Landeshoheit in der Folgezeit unvermindert fort. Da S. und weitere Herrschaftsbesitzer dem kursächsischen Druck keineswegs nachzugeben geneigt waren, wurde ihnen 1698 von Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen die Belehnung verweigert. – Ohne einen Ausgleich mit Kursachsen erzielt zu haben, starb S. 1706 während eines Kuraufenthalts in Karlsbad. Sein Leichnam wurde nach Wechselburg überführt und in der dortigen Klosterkirche beigesetzt. – S. wurde am 7.8.1700 von Kaiser
Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben.
Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 402-404; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 120f.; W.-D. Röber, Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999, S. 92.
Porträt S. von Schönburg, um 1740, Reproduktion nach verschollenem Ölgemälde, Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).
Michael Wetzel
8.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Samuel Heinrich von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22361 [Zugriff 9.11.2024].
Samuel Heinrich von Schönburg
Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 402-404; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 120f.; W.-D. Röber, Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999, S. 92.
Porträt S. von Schönburg, um 1740, Reproduktion nach verschollenem Ölgemälde, Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).
Michael Wetzel
8.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Samuel Heinrich von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22361 [Zugriff 9.11.2024].