Paul Martin Kressner

K. war Bergjurist am Bergamt in Freiberg und Lehrer der Bergrechte und des bergmännischen Geschäftsstils an der Bergakademie Freiberg. Sein Wirken fiel in die liberale Epoche der 1850er- und 60er-Jahre. Als erster deutscher Bergrechtler veröffentlichte er eine geschlossene, am Naturrecht orientierte wissenschaftliche Darstellung des Bergrechts, die v.a. die wirtschaftlichen Interessen des privaten Unternehmertums im Bergbau dieser Zeit zum Ausgangspunkt nahm. – Obwohl über sein Leben wenig bekannt ist und sich sein Lebenswerk nur auf einige wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Bergrecht beschränkt, gehört K. zu den herausragenden Persönlichkeiten unter den sächsischen Bergrechtlern. Seine Ausbildung begann er 1838 mit einem Studium der Montanwissenschaften an der Bergakademie Freiberg, gefolgt von einem Jurastudium an der Universität Leipzig. 1856 wurde K. am Bergamt in Freiberg als Bergassessor angestellt. Im gleichen Jahr übernahm er Vorlesungen an der Bergakademie über Bergrecht und bergmännischen Geschäftsstil (Bergverwaltung). Diese Lehrtätigkeit übte er neben seinen dienstlichen Verpflichtungen am Bergamt bis 1863 aus. 1858 wurde K. Vorstand des neu errichteten Bergeichamts, das als staatliche Behörde für das im gleichen Jahr eingeführte einheitliche Maß- und Gewichtswesen in Sachsen fungierte. – K.s Hauptwerke sind sein „Systematischer Abriss der Bergrechte in Deutschland mit vorzüglicher Rücksicht auf das Königreich Sachsen“ von 1858 sowie die vier Jahre später erschienene Schrift „Grundzüge zu einer Charakteristik des Bergwerkseigentums“. In beiden Werken erkannte er, dass der mit dem Regalbergbaugesetz vom 22.5.1851 begonnene Rückzug des sächsischen Staats aus der seit Jahrhunderten bestehenden „Bevormundung“ der Bergbauunternehmen eine neue Ansicht des Bergrechts verlangte. Zeitgenossen galt er deshalb als Vorkämpfer einer neuen Richtung im Bergrecht. K. erklärte die Rechtsverhältnisse im Bergbau nicht mehr mit dem wirklichkeitsfremden, dem Landesherrn zustehenden Verfügungsrecht (Bergregal) an bestimmten Mineralien oder mit einer dominierenden Stellung des Staats im Bergrecht. Er ging in seinen Überlegungen vom Privatrecht aus. Die Aufgabe des herkömmlichen Verständnisses zum Bergregal führte nach seiner Ansicht allerdings nicht zum Wegfall der eigentumsrechtlichen Trennung von bestimmten, volkswirtschaftlich nutzbaren Mineralien vom Grundeigentum. Für ihn bildete das Bergwerkseigentum ein dingliches Bergbaurecht - im Königreich Sachsen nur an metallischen Mineralien - und ein dem Grundeigentum „ebenbürtiges“ Recht. K. blieb konservativ in seiner Anschauung, soweit es die Stein- und Braunkohle in Sachsen und ihre Zugehörigkeit zum Grundeigentum betraf. Das Bergbaurecht auf Stein- und Braunkohle sollte ein vom Grundeigentum abgeleitetes Recht bleiben. Eine Anschauung, die in Sachsen noch bis 1918 geltendes Recht blieb.

Werke Systematischer Abriss der Bergrechte in Deutschland mit vorzüglicher Rücksicht auf das Königreich Sachsen, Freiberg 1858; Gibt es ein Bergwerkseigentum oder nicht und wie lässt sich ersterenfalls solches Begründen?, in: Zeitschrift für Bergrecht 1/1860, S. 566-579; Bemerkungen über die gegenwärtigen Bergrechtsverhältnisse der königl. sächs. Oberlausitz sowie der zum Königreich Sachsen gehörigen fürstlich und gräflich Schönburgischen Standesherrschaften (Receßherrschaften), in: ebd. 2/1861, S. 31-48; Aphorismen über das Schürfen nach Kgl. Sächs. Recht, in: ebd., S. 317-327; Die rechtliche Verfassung bei dem Stein- und Braunkohlenbergbau im Königreich Sachsen, in: ebd. 3/1862, S. 184-204; Betrachtungen über einige wichtige Teile des Entwurfs eines Allgemeinen Berggesetzes für Preußen, in: ebd., S. 516-524; Grundzüge zu einer Charakteristik des Bergwerkseigentums oder Darstellung des Wichtigsten über Wesen, Form, Wirkungen und Eigenschaften der regalen Bergbaurechte aus ihren natürlichen und gesetzlichen Grundlagen zum Verständnis ihrer Bedeutung und ihres Charakters für Juristen, Bergleute und Bergwerksfreunde gemeinfasslich entwickelt, Freiberg 1862.

Literatur H. Schönherr, Die Entwicklung des Lehrstuhls für Rechtswissenschaften an der Bergakademie Freiberg, in: Freiberger Forschungshefte D 22/1957, S. 20-22; G. Boldt, Leben und Wirken namhafter Lehrer und Praktiker des Bergrechts, in: Zeitschrift für Bergrecht 1974, S. 80; M. Mücke, Zur Lehre im Bergrecht an der Bergakademie Freiberg in der Zeit des Konkurrenzkapitalismus durch P. M. K. (1817-1899), in: Neue Bergbautechnik 17/1987, S. 237-239; ders., Paul Martin K., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 63/2011, H. 1, S. 2-8.

Porträt Prof. K., Fotografie, TU Bergakademie Freiberg, Medienzentrum (Bildquelle).

Manfred Mücke
3.4.2013


Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Paul Martin Kressner,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/25238 [Zugriff 24.11.2024].

Paul Martin Kressner



Werke Systematischer Abriss der Bergrechte in Deutschland mit vorzüglicher Rücksicht auf das Königreich Sachsen, Freiberg 1858; Gibt es ein Bergwerkseigentum oder nicht und wie lässt sich ersterenfalls solches Begründen?, in: Zeitschrift für Bergrecht 1/1860, S. 566-579; Bemerkungen über die gegenwärtigen Bergrechtsverhältnisse der königl. sächs. Oberlausitz sowie der zum Königreich Sachsen gehörigen fürstlich und gräflich Schönburgischen Standesherrschaften (Receßherrschaften), in: ebd. 2/1861, S. 31-48; Aphorismen über das Schürfen nach Kgl. Sächs. Recht, in: ebd., S. 317-327; Die rechtliche Verfassung bei dem Stein- und Braunkohlenbergbau im Königreich Sachsen, in: ebd. 3/1862, S. 184-204; Betrachtungen über einige wichtige Teile des Entwurfs eines Allgemeinen Berggesetzes für Preußen, in: ebd., S. 516-524; Grundzüge zu einer Charakteristik des Bergwerkseigentums oder Darstellung des Wichtigsten über Wesen, Form, Wirkungen und Eigenschaften der regalen Bergbaurechte aus ihren natürlichen und gesetzlichen Grundlagen zum Verständnis ihrer Bedeutung und ihres Charakters für Juristen, Bergleute und Bergwerksfreunde gemeinfasslich entwickelt, Freiberg 1862.

Literatur H. Schönherr, Die Entwicklung des Lehrstuhls für Rechtswissenschaften an der Bergakademie Freiberg, in: Freiberger Forschungshefte D 22/1957, S. 20-22; G. Boldt, Leben und Wirken namhafter Lehrer und Praktiker des Bergrechts, in: Zeitschrift für Bergrecht 1974, S. 80; M. Mücke, Zur Lehre im Bergrecht an der Bergakademie Freiberg in der Zeit des Konkurrenzkapitalismus durch P. M. K. (1817-1899), in: Neue Bergbautechnik 17/1987, S. 237-239; ders., Paul Martin K., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 63/2011, H. 1, S. 2-8.

Porträt Prof. K., Fotografie, TU Bergakademie Freiberg, Medienzentrum (Bildquelle).

Manfred Mücke
3.4.2013


Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Paul Martin Kressner,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/25238 [Zugriff 24.11.2024].