Karl von Miltitz

M. gehört zu den bekannten Gestalten der frühen Reformationsgeschichte, da er als päpstlicher Gesandter 1518 nach Kursachsen reiste, um Kurfürst Friedrich III. (der Weise) als Ehrengabe des Papsts Leo X. die Goldene Rose zu überbringen, und in diesem Zusammenhang 1519/1520 mehrfach auch mit Martin Luther verhandelte. Wie weit seine Befugnisse in der Luthersache reichten, ist bis heute umstritten, doch steht außer Frage, dass M. zumindest anfangs von kursächsischer Seite als Gesprächspartner ernst genommen wurde. – M.s Vater Siegmund hatte eine bedeutende Stellung im albertinischen Herzogtum Sachsen inne. Aus drei Ehen sind offenbar zahlreiche Kinder hervorgegangen (angeblich 24), doch lassen sich nur wenige Namen sicher feststellen und verwandtschaftlich zuordnen, darunter, aus der zweiten Ehe mit Klara von Schleinitz, u.a. M. Die Abkunft der Mutter ist durch M.s Ahnenprobe im Mainzer Domkapitel gesichert. Anders als mehrere seiner Brüder, die in Leipzig studierten, bezog M. im Sommersemester 1508 die Universität Köln. Aus der frühesten Erwähnung Gertruds, der dritten Ehefrau seines Vaters, 1491 sowie aus dem Immatrikulationsjahr lässt sich das ungefähre Geburtsjahr (1489/1491) erschließen, da ein Universitätsstudium in der Regel im Alter zwischen 17 und 19 Jahren aufgenommen wurde. In Köln fand M. Anschluss an einen Humanistenkreis, zu dem u.a. Johannes Cochlaeus gehörte, der später einer der entschiedensten Gegner Luthers sowie 1527 Domherr in Meißen und Hofkaplan Herzog Georgs (der Bärtige) wurde. M. verließ nach wenigen Semestern Köln und begab sich zu humanistischen Studien sowie zum Studium der Rechte an die Universität Bologna (Italien), wo er 1510 nachweisbar ist. Da M. später den Magistertitel führte, dürfte er diesen Grad dort erlangt haben. – Von M.s humanistischen Interessen zeugen u.a. zwei gedruckte Bücher, die er dem Zisterzienserkloster Altzelle geschenkt hat: eine Ausgabe von Gedichten des spätantiken Autors Sidonius Apollinaris (gedruckt Mailand (Italien) 1498?) und eine kommentierte Ausgabe von Juvenals „Satyren“ (gedruckt Venedig (Italien) 1498) - die einzigen Hinweise auf M.s bibliophile Interessen. – Das Studium in Bologna dürfte der Schlüssel für M.s Karriere an der päpstlichen Kurie gewesen sein. Seit 1514 erlangte er dort mehrere Ämter: päpstlicher Kubikular („cubicularius secretus“, nicht aber „camerariurs secretus“, obwohl sich M. selbst gelegentlich als Geheimkämmerer bezeichnete), Kuriennotar („notarus sacri palatii“), Laterangraf („aulae Lateranensis comes“) und päpstlicher Kanzleischreiber („scriptor litterarum apostolicarum“). Die Protektion durch seinen sächsischen Onkel Nikolaus von Schönberg, Dominikaner und Berater des Vizekanzlers und Vetters Leos X., Giulio de Medici, führte M. in das engere Umfeld des Papsts hinein, auch wenn M. nie zu dessen Familiaren gehört hat. – Die Position, die M. in Rom erlangt hatte, machte ihn wiederum aus sächsischer Perspektive interessant. Seit 1517 gehörte er zu den Prokuratoren Herzog Georgs. Seine Bezahlung erfolgte über das Bankhaus Fugger. U.a. bemühte sich M. in Rom um die Heiligsprechung Bennos von Meißen und die Erlangung des Jubiläumsablasses für die Pfarrkirche in Annaberg. Die päpstliche Entscheidung, Kurfürst Friedrich die Goldene Rose zu verleihen, ging wohl auch auf mehrjährige Bemühungen M.s zurück, doch ist fraglich, ob er auch für den Ernestiner als Kurienprokurator tätig wurde. – Die Rolle, die M. als päpstlicher Vermittler in der Luthersache spielte, ist von der Forschung vielfach behandelt worden, ohne dass sich ein Konsens abzeichnen würde. Strittig ist die Frage, wie weit seine Kompetenzen reichten. Ende 1518 reiste M. als päpstlicher Nuntius von Rom nach Kursachsen, um Kurfürst Friedrich die Goldene Rose sowie weitere beurkundete Vergünstigungen zu überbringen. Mitte Dezember schloss er sich in Oberbayern dem kursächsischen Kämmerer und Vertrauten des Kurfürsten, Degenhard Pfeffinger, an, der ihn nach Sachsen begleitete. Am 27. oder 28.12. traf M. in Altenburg mit Kurfürst Friedrich zusammen. – Das Kommissoriale, das Papst Leo X. am 15.10.1518 für M. ausstellen ließ, band dessen Handeln ausdrücklich an die Weisungen des päpstlichen Legaten Thomas Cajetan, der sich seit dem Augsburger Reichstag 1518 in Deutschland befand und mit der Luthersache betraut war. Über Generalvollmachten verfügte M. nicht, und er wurde nicht als päpstlicher Diplomat („nuntius et orator“), sondern als Kommissar („nuntius et commissarius“) nach Deutschland geschickt. Die immer wieder diskutierte Frage, ob M. überhaupt bevollmächtigt war, in der Causa Lutheri auch selbstständig zu vermitteln, ist deshalb berechtigt. Das hat M. aber getan, als er zunächst vom 4. bis 6.1.1519 mit Luther in Altenburg zusammentraf, dann nochmals am 8. und 9.10.1519 in Liebenwerda und ein letztes Mal am 11.10.1520 in Lichtenburg (Prettin). Es kann kein Zweifel daran bestehen, „daß man ihn in Kursachsen zumindest am Anfang durchaus ernstnahm“ (A. Kohnle). Im Ergebnis des Altenburger Gesprächs sollte ein deutscher Bischof die Sache verhören und entscheiden. Aus dem Kreis der dafür verabredeten Bischöfe bestimmte Cajetan Richard von Greiffenklau zu Vollrads, den Erzbischof von Trier. Nach der Wahl Kaiser Karls V. am 28.6.1519 wurde der päpstliche Nuntius Cajetan aus Deutschland abberufen, und damit endete eigentlich auch die Beauftragung für M. Am 26.9.1519 erfolgte die bislang hinausgezögerte Übergabe der Goldenen Rose an den Kurfürsten, allerdings nicht in der üblichen feierlichen Form, sondern indem das Ehrenzeichen lediglich zwei bevollmächtigten Räten des Wettiners in Altenburg ausgehändigt wurde. Gleichwohl setzte M. seine Vermittlungsbemühungen auch jetzt noch fort und traf sich am 8./9.10.1519 in Liebenwerda nochmals mit Luther, um ihn zum Erscheinen vor dem Trierer Erzbischof zu veranlassen, was aber nicht gelang. Die ältere Forschung hat dies als eigenmächtiges Verhalten M.s betrachtet, doch handelte er grundsätzlich vom kurialen Standpunkt aus, da er dem päpstlichen Ablassdektretale vom 9.11.1518 entsprechend eine Unterwerfung Luthers zu erreichen suchte, bevor die kursächsische Seite die Luthersache mit dem nächsten Reichstag verbinden würde. Inzwischen wurde der Lutherprozess, der im ersten Halbjahr 1519 nach dem Tod Kaiser Maximilians bis zur Wahl Karls V. geruht hatte, an der Römischen Kurie weitergeführt. Nach der Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ vom 15.6.1520 wandte sich Luther vollends von Rom ab und am 3.1.1521 folgte die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum pontificem“ sowie am 8.5. mit dem Wormser Edikt die Reichsacht über Luther. Die seit Anfang Januar 1519 begonnenen und zuletzt noch am 11.10.1520 in Lichtenburg (Prettin) fortgeführten Verhandlungen M.s mit Luther waren damit aus kurialer Sicht zwar vergebens geblieben, doch boten sie der kursächsischen Seite einen willkommenen Aufschub, um sich in der Luthersache zu positionieren. – Die Kurienämter, die M. seit 1514 innehatte, waren z.T. auch mit Einkünften verbunden. Flankierend bemühte er sich aber auch um kirchliche Benefizien in Deutschland, in den ersten Jahren jedoch offenbar noch ohne durchschlagenden Erfolg. So erhielt er 1515 bis 1518 zwar Provisionen für eine Vielzahl von Benefizien in Süd- und Mitteldeutschland, erlangte diese dann jedoch nicht. Erfolgreich wurde die Pfründenjagd erst, seit M. 1519 in Deutschland war. Hilfreich war dabei ein Breve Papst Leos X. vom 25.3.1518, das ihm gestattete, freie oder freiwerdende Benefizien in Ober- und Teilen Niederdeutschlands bis zu einem Gesamtwert von 400 Kammergulden in Besitz zu nehmen. Mit dieser päpstlichen Provisionsurkunde wurde M. im Mainzer Domkapitel vorstellig, wo er am 20.4.1519 erfolgreich Anspruch auf ein vakantes Kanonikat mit Priesterpräbende erhob. Damit ist auch vorauszusetzen, dass M. zu diesem Zeitpunkt die Priesterweihe erhalten hatte. Bereits am 25.6. legte er die Ahnenprobe ab, die unabdingbar war, um Mitglied des Mainzer Domkapitels zu werden. Die von den Statuten geforderte einjährige Residenz im Domkapitel trat er erst 1520 oder 1521 an. Etwa gleichzeitig mit der Aufnahme in das Mainzer Domkapitel wurde M. auch Domherr in Trier, als der er zumindest 1519/1520 nachgewiesen ist. 1524 sollte es ihm dann noch gelingen, durch Verleihung Herzog Georgs ein Domkanonikat in Meißen und 1529 ein Kanonikat im Mainzer Kollegiatstift St. Alban zu erlangen. Seine letzten Lebensmonate verbrachte M. in Mainz. Am 3.11.1529 nahm er am Generalkapitel des Mainzer Domkapitels teil. Nachdem er am 13.11. zwei Wochen Urlaub erhalten hatte, ist M. am 20.11.1529 bei Groß-Steinheim (heute Ortsteil von Hanau) im Main ertrunken. Die Leiche wurde erst drei Monate später oberhalb von Frankfurt/Main gefunden. Seine letzte Ruhestätte fand er im Kreuzgang des Mainzer Doms. In der dortigen Memorie wurde ein Totenschild mit lateinischer Inschrift angebracht: „Karl von M., Mainzer und Meißener Stiftsherr, ließ hier sein Wappen und seinen Namen der Nachwelt zurück und ging auf dem Pfade weg, auf dem wir alle durch unser Schicksal folgen, am 20. November 1529“. – Das Bild M.s in der Geschichte wird stark von den Forschungen des Reformationshistorikers Paul Kalkoff bestimmt, der in M. einen „kirchenpolitischen Abenteurer“ sah, „der mit […] viel Geräusch seine angemaßte Rolle als Vermittler gespielt hat“. Bereits der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander hat im Nachhinein wenig freundlich über M. geurteilt. Aber selbst Luther hat ihm im Rückblick zugestanden, „sich aufrichtig um eine Beilegung des Konflikts bemüht zu haben“ (A. Kohnle). M. ist als Deutscher an der Kurie und als kurialer Pfründenjäger in Deutschland eine interessante Gestalt, die durch die Luthersache in den Jahren 1519/1520 eine kurzfristige historische Bedeutung erlangte.

Quellen Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Bd. 1: 1517-1524, Bd. 2: 1525-1527, hrsg. von Felician Geß, Leipzig 1904-1917; Die Protokolle des Mainzer Domkapitels seit 1450, Bd. 3: Die Protokolle aus der Zeit des Erzbischofs Albrecht v. Brandenburg 1514-1545, hrsg. von Fritz Herrmann, Paderborn 1932; Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650, hrsg. von Fritz Viktor Arens, Stuttgart 1958, S. 181, Nr. 354; Dokumente zur Causa Lutheri (1517-1521), 2 Teilbde., hrsg. von Peter Fabisch/Erwin Iserloh, Münster 1988-1991; Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532, Bd. 1: 1513-1517, hrsg. von Armin Kohnle/Manfred Rudersdorf, Leipzig 2017.

Literatur Johann Karl Seidemann, Karl von M., Kanonikus zu Meißen, Trier, Mainz, päbstlicher Kammerherr und Nuncius apostolicus, Dresden 1844; Walter Friedensburg, Aleander, M. und Emser (1521), in: NASG 23/1902, S. 320-330; Paul Kalkoff, Forschungen zu Luthers römischem Prozeß, Rom 1905; Heinrich August Creutzberg, Karl von M. 1490-1529. Sein Leben und seine geschichtliche Bedeutung, Freiburg/Breisgau 1907; Paul Kalkoff, Die Miltitziade, Leipzig 1911; ders., Zu Luthers römischem Prozeß, Gotha 1912; Walter Friedensburg, Aus den Bologneser Studienjahren Karls von M., in: NASG 57/1936, S. 71-76; Hans-Günter Leder, Ausgleich mit dem Papst? Luthers Haltung in den Verhandlungen mit Miltitz 1520, Stuttgart 1969; Wilhelm Borth, Die Luthersache (Causa Lutheri) 1517-1524. Die Anfänge der Reformation als Frage von Politik und Recht, Lübeck u.a. 1970; Fritz Fischer (Bearb.), Ahnenreihenwerk Geschwister Fischer, Bd. 4: Ahnenreihen von Uradelsgeschlechtern Wettiner Lande, Teil 16, Bissingen 1973; ebd., Teil 15, Bissingen 1978; Thomas Frenz, Die Kanzlei der Päpste der Hochrenaissance (1471-1527), Tübingen 1986; Wofgang Petke, Das Breve Leos X. an Georg Spalatin von 1518 über die Verleihung der Goldenen Rose an Friedrich den Weisen, in: Archiv für Kulturgeschichte 80/1998, H. 1, S. 67-104; Armin Kohnle, Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden, Gütersloh 2001; Uwe Schirmer, Untersuchungen zur Herrschaftspraxis der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (1485-1513), in: Jörg Rogge/ders. (Hg.), Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600), Stuttgart 2003, S. 305-378; Christoph Volkmar, Mittelsmänner zwischen Sachsen und Rom, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 88/2008, S. 244-309; Fanny Münnich, Der sächsische Adel an den Universitäten Europas, 2 Bde., Leipzig 2020 [in Druck]; Enno Bünz, Karl von Miltitz (1490-1529) - ein sächsischer Adliger und Geistlicher in der Reformationszeit, in: NASG 90/2020 [in Druck]. – ADB 21, S. 759f.; BBKL 5, Sp. 1538f.; DBA I, II, III; DBE 7, S. 145f.; NDB 17, S. 532f.; Volker Leppin/Georg Schneider-Ludorff, Das Luther-Lexikon, Regensburg 2014, S. 481f.

Porträt Bildnis Karl von Militz, 1520, Holzschnitt "Carle Miltitz, des Bapst Kem[m]erling", aus: Heinrich Pantaleon, Teutscher Nation Heldenbuch, Bd. 3, Basel 1578, S. 80, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek, Fotografie: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Dresdner Digitalisierungszentrum, 2015.08 (Bildquelle) [CC BY-SA 4.0; this work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 Unported License].

Enno Bünz
17.04.2020


Empfohlene Zitierweise:
Enno Bünz, Artikel: Karl von Miltitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2889 [Zugriff 2.11.2024].

Karl von Miltitz



Quellen Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Bd. 1: 1517-1524, Bd. 2: 1525-1527, hrsg. von Felician Geß, Leipzig 1904-1917; Die Protokolle des Mainzer Domkapitels seit 1450, Bd. 3: Die Protokolle aus der Zeit des Erzbischofs Albrecht v. Brandenburg 1514-1545, hrsg. von Fritz Herrmann, Paderborn 1932; Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650, hrsg. von Fritz Viktor Arens, Stuttgart 1958, S. 181, Nr. 354; Dokumente zur Causa Lutheri (1517-1521), 2 Teilbde., hrsg. von Peter Fabisch/Erwin Iserloh, Münster 1988-1991; Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532, Bd. 1: 1513-1517, hrsg. von Armin Kohnle/Manfred Rudersdorf, Leipzig 2017.

Literatur Johann Karl Seidemann, Karl von M., Kanonikus zu Meißen, Trier, Mainz, päbstlicher Kammerherr und Nuncius apostolicus, Dresden 1844; Walter Friedensburg, Aleander, M. und Emser (1521), in: NASG 23/1902, S. 320-330; Paul Kalkoff, Forschungen zu Luthers römischem Prozeß, Rom 1905; Heinrich August Creutzberg, Karl von M. 1490-1529. Sein Leben und seine geschichtliche Bedeutung, Freiburg/Breisgau 1907; Paul Kalkoff, Die Miltitziade, Leipzig 1911; ders., Zu Luthers römischem Prozeß, Gotha 1912; Walter Friedensburg, Aus den Bologneser Studienjahren Karls von M., in: NASG 57/1936, S. 71-76; Hans-Günter Leder, Ausgleich mit dem Papst? Luthers Haltung in den Verhandlungen mit Miltitz 1520, Stuttgart 1969; Wilhelm Borth, Die Luthersache (Causa Lutheri) 1517-1524. Die Anfänge der Reformation als Frage von Politik und Recht, Lübeck u.a. 1970; Fritz Fischer (Bearb.), Ahnenreihenwerk Geschwister Fischer, Bd. 4: Ahnenreihen von Uradelsgeschlechtern Wettiner Lande, Teil 16, Bissingen 1973; ebd., Teil 15, Bissingen 1978; Thomas Frenz, Die Kanzlei der Päpste der Hochrenaissance (1471-1527), Tübingen 1986; Wofgang Petke, Das Breve Leos X. an Georg Spalatin von 1518 über die Verleihung der Goldenen Rose an Friedrich den Weisen, in: Archiv für Kulturgeschichte 80/1998, H. 1, S. 67-104; Armin Kohnle, Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden, Gütersloh 2001; Uwe Schirmer, Untersuchungen zur Herrschaftspraxis der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (1485-1513), in: Jörg Rogge/ders. (Hg.), Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600), Stuttgart 2003, S. 305-378; Christoph Volkmar, Mittelsmänner zwischen Sachsen und Rom, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 88/2008, S. 244-309; Fanny Münnich, Der sächsische Adel an den Universitäten Europas, 2 Bde., Leipzig 2020 [in Druck]; Enno Bünz, Karl von Miltitz (1490-1529) - ein sächsischer Adliger und Geistlicher in der Reformationszeit, in: NASG 90/2020 [in Druck]. – ADB 21, S. 759f.; BBKL 5, Sp. 1538f.; DBA I, II, III; DBE 7, S. 145f.; NDB 17, S. 532f.; Volker Leppin/Georg Schneider-Ludorff, Das Luther-Lexikon, Regensburg 2014, S. 481f.

Porträt Bildnis Karl von Militz, 1520, Holzschnitt "Carle Miltitz, des Bapst Kem[m]erling", aus: Heinrich Pantaleon, Teutscher Nation Heldenbuch, Bd. 3, Basel 1578, S. 80, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek, Fotografie: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Dresdner Digitalisierungszentrum, 2015.08 (Bildquelle) [CC BY-SA 4.0; this work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 Unported License].

Enno Bünz
17.04.2020


Empfohlene Zitierweise:
Enno Bünz, Artikel: Karl von Miltitz,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2889 [Zugriff 2.11.2024].