Hermann Schulze-Delitzsch

S. war einer der bedeutendsten sächsischen Sozialreformer und legte mit der Gründung von Genossenschaften einen wichtigen Grundstein für die Entwicklung der deutschen Volks- und Genossenschaftsbanken. Gleichzeitig gilt er als Wegbereiter der parlamentarischen Demokratie. – S. war das älteste von insgesamt zehn Kindern einer wohlhabenden und alteingesessenen Delitzscher Juristenfamilie, die dort seit Generationen die Ämter des Patrimonialrichters und Bürgermeisters innehatte. Sein Großvater mütterlicherseits, Carl Gottlob Schmorl, war Mitglied des Sächsischen Landtags. – S. besuchte 1821 bis 1827 die Nikolaischule in Leipzig. Danach begann er ein Jurastudium, zunächst in Leipzig, bevor er 1829 an die Universität Halle-Wittenberg wechselte. Im Juni 1830 legte S. beim Oberlandesgericht in Naumburg sein erstes Examen ab, arbeitete dann am Landgericht in Torgau, wo er gleichzeitig als Freiwilliger seinen einjährigen Militärdienst ableistete. Zwischen Mai 1832 und Herbst 1833 war S. wiederum in Naumburg tätig und unterzog sich dort dem zweiten Examen. Vor seinem dritten Examen, das er 1837/38 in Berlin absolvierte, vertrat er für zwei Jahre seinen erkrankten Vater als Patrimonialrichter in Delitzsch. Als Oberlandesgerichtsassessor wurde S. danach erst beim Oberlandesgericht in Naumburg, dann beim Kammergericht in Berlin angestellt, ehe er 1840 nach Delitzsch zurückkehrte. Die Stellung als Kreisrichter von Delitzsch bot S. einen genauen Einblick in die vormärzlichen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Einwohnerschaft sowie deren Probleme. Dies lieferte ihm gewissermaßen Anschauungsmaterial für seine wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ordnungsvorstellungen. Geprägt durch Erfahrungen aus dem Aufeinanderprallen einer noch weitgehend agrarisch und kleingewerblich strukturierten Wirtschaft in Delitzsch und Eilenburg mit den ersten Anfängen moderner Industrie, entwickelte S. schon bald ein besonderes Interesse an der sozialen Frage. Zunächst jedoch erweiterte er seinen Bildungshorizont durch Reisen nach Österreich, Italien, Schweden und Norwegen sowie durch die Beschäftigung mit Kunstgeschichte und eigene literarische Versuche. Gleichzeitig hielt er Kontakt zu Literaten aus der Gruppe „Junges Deutschland“. Im Zuge der Märzunruhen von 1848 war S. an der Gründung des demokratischen „Deutschen Volksvereins“ in Delitzsch beteiligt, dem er selbst als Vorstandsmitglied angehörte. Diese Tätigkeit beförderte im gleichen Jahr seine Wahl zum Abgeordneten für Delitzsch in die Verfassungsgebende Preußische Nationalversammlung. Hier gehörte S. dem „linken Zentrum“ um Johann Karl Rodbertus an. 1850 hielt er eine Verteidigungsrede für 42 oppositionelle Abgeordnete, die einen Steuerverweigerungsbeschluss als Protest gegen die vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. angeordnete Vertagung des Parlaments nach Brandenburg/Havel initiiert hatten. Mit dieser Rede S.s, die von seiner engagierten Parteinahme für den Konstitutionalismus zeugte, konnte er auch Zeitgenossen wie Theodor Fontane beeindrucken. Infolge seines Auftretens wurde S. von Delitzsch nach Wreschen/Provinz Posen (poln. Wrzesnicki) als Hilfsrichter strafversetzt. 1851 trat er von seinem Amt zurück und lebte in den nächsten Jahren in Delitzsch von Ersparnissen, Rechtsgutachten und Vertragsentwürfen, da ihm trotz des Freispruchs jede öffentliche politische Betätigung untersagt wurde. Während dieser Zeit befasste sich S., von der Polizei häufig bespitzelt, intensiv mit der sozialen Frage und veröffentlichte eine Reihe von Schriften, in denen er sich mit der Organisation von Genossenschaften für Gewerbetreibende beschäftigte. Schon 1849 hatte S. in Delitzsch erste Rohstoffassoziationen für Tischler und Schuhmacher angeregt. Im März 1850 ließ er die Gründung eines Vorschussvereins folgen, der den Geldverleih zu günstigeren als den sonst üblichen Bedingungen ermöglichen sollte und nicht auf Handwerker beschränkt war, sondern auch Angestellte, Beamte und Kaufleute ansprach. In den 1850er-Jahren stand S. in Kontakt zu Viktor Aimé Huber, der sich mit Arbeiterkooperationen beschäftigte. In diesen Jahren war S. darüber hinaus redaktionell und journalistisch tätig. Ab 1854 schrieb er Artikel für die „Deutsche Gewerbezeitung“. Aus dieser Arbeit heraus entwickelten sich ab 1866 die „Blätter für das Genossenschaftswesen“. Einen Höhepunkt der gezielten Öffentlichkeitsarbeit S.s für das Genossenschaftswesen war ab 1858 seine Mitwirkung im „Volkswirtschaftlichen Kongress“ - der Vereinigung deutscher Volkswirte. Hier gelang es ihm, breite Kreise gesellschaftlich maßgeblicher Gruppen für seine Ideen zu interessieren. Nachdem 1858 mit der vertretungsweisen und 1861 endgültig erfolgten Übernahme des Throns durch den preußischen Prinzregenten Wilhelm ein Ende der reaktionären Phase abzusehen war, stellte sich für S. erneut die „Deutsche Frage“. Überzeugt von der Notwendigkeit der nationalen Einigung Deutschlands scharte er eine Reihe von Gleichgesinnten um sich, die zusammen zur treibenden Kraft des im September 1859 in Frankfurt gegründeten „Deutschen Nationalvereins“ wurden. S. wurde in dessen Ausschuss sowie 1861 für einen Berliner Wahlkreis zum Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses gewählt und siedelte mit seiner Familie nach Potsdam über. Diese Wahl eines 1848ers, zumal in Berlin, war ein Indiz für die veränderte innenpolitische Stimmung in Preußen. 1861 war S. an der Gründung der Fortschrittspartei, einer Koalition von Demokraten, Konstitutionellen und Wirtschaftsliberalen, beteiligt. 1863 entstand auf seine Initiative ein „Verein für die Wahrung der verfassungsmäßigen Preßfreiheit in Preußen“, in dem er selbst als Ausschussmitglied wirkte. Im Verlauf der 1860er-Jahre wollte S., im Gegensatz zu anderen auf gegenseitiges Einvernehmen mit der Regierung bedachten Mehrheiten, nicht von seinen demokratischen Überzeugungen ablassen. Noch bevor es zur Spaltung der Fortschrittspartei kam, trat S. aus dem Nationalverein aus. 1867 wurde S. im sechsten Berliner Wahlbezirk zum Abgeordneten des Norddeutschen Bunds gewählt, in welcher Funktion er als einer von wenigen Abgeordneten den am 12.3.1867 von der Regierung präsentierten Verfassungsentwurf als noch zu undemokratisch ablehnte. Seit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 war S. ohne Unterbrechung bis zu seinem Tod Mitglied des Reichstags, zunächst als Abgeordneter seines alten Berliner Wahlkreises, dann ab 1874 als Vertreter des Wahlkreises Wiesbaden. – Neben seiner parlamentarischen Tätigkeit in den 1860er- und 1870er-Jahren blieb er dem Ausbau des Genossenschaftswesens treu. 1859 wurde der erste Vereinstag der Deutschen Vorschuss- und Kreditvereine nach Weimar einberufen und die Errichtung eines „Zentralkorrespondenzbüros“ beschlossen, an dessen Spitze S. trat. Auf diese Weise fasste man die Genossenschaften und Vorschussvereine zu einem Zentralverband zusammen. 1862 wurde das „Zentralkorrespondenzbüro“ in die „Anwaltschaft der Deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ umgewandelt und S. zum ersten Anwalt bestimmt. Nachdem die organisatorischen Grundlagen für das Genossenschaftswesen gesichert schienen, widmete sich S. weiteren Problemkreisen: dem Verhältnis zur Arbeiterbewegung, der engeren Zusammenarbeit mit Friedrich Wilhelm Raiffeisen, dem Begründer der ländlichen Darlehenskassen, sowie dem Bemühen um ein Genossenschaftsgesetz. 1863 publizierte er die Schrift „Kapitel zu einem deutschen Arbeiterkatechismus“, in der er sich deutlich gegen Ferdinand Lassalle abgrenzte. S.s individualistische, am Kleinunternehmer orientierten ökonomischen Vorstellungen stießen bei der Fabrikarbeiterschaft jedoch nur auf wenig Resonanz. Auch die Zusammenarbeit mit Raiffeisen war nicht von Erfolg gekrönt. Während Raiffeisen seinen genossenschaftlichen Schwerpunkt in der Landwirtschaft fand, sprach S. den handwerklichen Mittelstand an. Außerdem maßen sie der gemeinschaftlichen Selbsthilfe einen jeweils anderen Stellenwert bei: S. setzte sich für eine liberale Wirtschaftsordnung ein, Raiffeisens Hauptziel richtete sich dagegen auf die christliche Erziehung. Erfolgreicher war S. in seinem Bemühen um das Genossenschaftsgesetz. Unter seiner Mitarbeit trat es 1869 für den Bereich des Norddeutschen Bunds in Kraft und galt seit dem 1.1.1871 für das gesamte Deutsche Reich. Außerdem gelangte S. im Sommer 1871 an die Spitze einer neu gegründeten „Gesellschaft für die Verbreitung von Volksbildung“, da er in der Verbesserung der Bildung und Ausbildung die entscheidende Voraussetzung für eine staatsfreie Selbsthilfe sah. Er blieb bis zu seinem Tod Vorsitzender dieser Gesellschaft. – Politik und Sozialpolitik, eine freiheitliche Verfassung, die nationale Einheit, wirtschaftliches Wachstum und soziale Stabilität durch Beteiligung aller, auch der Arbeiterschaft, gehörten für S. untrennbar zusammen. Dabei sah er in jeder staatlichen Sozialpolitik, insbesondere in der Bismarckschen, ein Übel, weil ihm dadurch Eigeninitiative und der Ansporn zur Selbsthilfe gefährdet schienen. Den Ausweg aus materieller Not stellte für ihn ausschließlich die Organisation von Genossenschaften und Gewerkvereinen für Arbeiter dar. S. setzte weit über seine Zeit hinaus nicht nur mit der Organisation des Genossenschaftswesens, sondern auch mit seinen politischen und sozialpolitischen Ideen Maßstäbe und gab zukunftweisende Impulse.

Werke F. Thorwart (Hg.), Schriften und Reden, 5 Bde., Berlin 1909-1913.

Literatur R. Aldenhoff, Schulze-Delitzsch. Ein Beitrag zur Geschichte des Liberalismus zwischen Revolution und Reichsgründung, Baden-Baden 1984; Schulze-Delitzsch. Ein Lebenswerk für Generationen, hrsg. vom Deutscher Genossenschaftsverband, Bonn 1987 (P); W. Allert (Red.), Die Ideen von Schulze-Delitzsch: Chancen auch für die Zukunft, Delitzscher Gespräche 10, Delitzsch 2004; P. Gleber, „Vertrauen in die eigene Kraft“. Biographische Notizen zu den Genossenschaftsgründern Schulze-Delitzsch, Raiffeisen und Haas, in: Bankinformation 5/2005, S. 72-75 (P); H.-J. Moltrecht, Unbekannte Hinterlassenschaften von Hermann Schulze-Delitzsch, Delitzsch 2005 (P); R. Steding, Das Weltbild Hermann Schulze-Delitzschs (1808-1883), in: Gründer und Gründungen, hrsg. vom Historischen Verein Bayerischer Genossenschaften e.V., München, München 2006, S. 18-32. – ADB 33, S. 18-29; DBA I, II, III; DBE 9, S. 201.

Porträt Daguerreotypie, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

Barbara Hillen
11.7.2007


Empfohlene Zitierweise:
Barbara Hillen, Artikel: Hermann Schulze-Delitzsch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3611 [Zugriff 3.10.2024].

Hermann Schulze-Delitzsch



Werke F. Thorwart (Hg.), Schriften und Reden, 5 Bde., Berlin 1909-1913.

Literatur R. Aldenhoff, Schulze-Delitzsch. Ein Beitrag zur Geschichte des Liberalismus zwischen Revolution und Reichsgründung, Baden-Baden 1984; Schulze-Delitzsch. Ein Lebenswerk für Generationen, hrsg. vom Deutscher Genossenschaftsverband, Bonn 1987 (P); W. Allert (Red.), Die Ideen von Schulze-Delitzsch: Chancen auch für die Zukunft, Delitzscher Gespräche 10, Delitzsch 2004; P. Gleber, „Vertrauen in die eigene Kraft“. Biographische Notizen zu den Genossenschaftsgründern Schulze-Delitzsch, Raiffeisen und Haas, in: Bankinformation 5/2005, S. 72-75 (P); H.-J. Moltrecht, Unbekannte Hinterlassenschaften von Hermann Schulze-Delitzsch, Delitzsch 2005 (P); R. Steding, Das Weltbild Hermann Schulze-Delitzschs (1808-1883), in: Gründer und Gründungen, hrsg. vom Historischen Verein Bayerischer Genossenschaften e.V., München, München 2006, S. 18-32. – ADB 33, S. 18-29; DBA I, II, III; DBE 9, S. 201.

Porträt Daguerreotypie, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

Barbara Hillen
11.7.2007


Empfohlene Zitierweise:
Barbara Hillen, Artikel: Hermann Schulze-Delitzsch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3611 [Zugriff 3.10.2024].