Hans Ernst von Globig

G. war ein über die Grenzen Kursachsens hinaus anerkannter und preisgekrönter Jurist des Reichs-, Staats- und Strafrechts, dessen Schriften europaweit rezipiert wurden. – G. entstammte dem altsächsischen Adel und schlug auf Betreiben seines Vaters eine Laufbahn im landesherrlichen Dienst Kursachsens ein. Er studierte 1771 bis 1774 Jura an der Universität Wittenberg und wechselte zum Abschluss seines Studiums nach Leipzig, wo er bis 1775 als Auditor am Oberhofgericht tätig war. Bis 1776 weilte er für ein Jahr als Praktikant in der kursächsischen Reichstagsgesandtschaft in Regensburg. Auf Betreiben seines Onkels, des Konsistorialpräsidenten Hans Gotthelf von Globig, erhielt er 1779 eine Stelle am Appellationsgericht in Dresden. Im gleichen Jahr beteiligte er sich mit dem Finanzsekretär Johann Georg Huster an einer von der Ökonomischen Gesellschaft in Bern ausgeschriebenen Preisfrage zum allgemeinen Strafrecht. Diese Schrift gewann 1782 den ersten Platz und erhielt europaweit Beachtung. G. nahm während seiner Zeit am Appellationsgericht an weiteren Ausschreibungen teil, von denen sein 1786 eingereichter Entwurf eines Gesetzbuchs für Preußen ebenfalls breite Rezeption fand. – Gefördert vom Kabinettsminister und Diplomaten Otto Ferdinand von Loeben wurde G. 1789 zum kursächsischen Beisitzer am Reichskammergericht in Wetzlar bestellt. Zeit für seine juristischen Studien fand G. erst wieder, nachdem er sich 1799 mit abermaliger Fürsprache Loebens erfolgreich um den Posten des kursächsischen Gesandten am Reichstag beworben hatte. Sowohl dort als auch in den Verhandlungen zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803 legte er großen Wert auf die Wahrung der Reichsverfassung und der Reichsgesetze, erlangte allerdings weder das Ansehen noch den Einfluss der Gesandten Preußens oder Österreichs. Ab 1801 wirkte G. an der Ausarbeitung eines russischen Straf-, Polizei-, Zivil-, und Prozessrechts mit und erhielt dafür 1806 vom russischen Kaiser Alexander I. den St.-Annen-Orden. Im gleichen Jahr erschien zudem sein vielbeachteter Kommentar zum bayerischen Gesetzbuch. Nach der Auflösung des Reichstags wurde G. im Herbst 1806 zum Wirklichen Geheimen Rat und Konferenzminister ernannt und nach Dresden beordert. Dort wurde er Direktor der Gesetzeskommission und gehörte in den folgenden Jahren zu jener Gruppe von Geheimen Räten, die sich für eine Reform des sächsischen Staats einsetzten. G. war in seiner leitenden Funktion in Dresden allerdings nicht unumstritten. Seine Kritiker innerhalb der sächsischen Regierung warfen ihm vor, mangelndes politisches Gespür und Charakterschwäche zu besitzen sowie weiterhin in den Kategorien des untergegangenen Alten Reichs zu denken. Dennoch blieb G. bis zu seinem Tod ein anerkannter Jurist und veröffentlichte Schriften, wobei die unter seiner Leitung begonnene Kodifikation des Staatsrechts in Sachsen nicht mehr zu seinen Lebzeiten veröffentlicht werden konnte.

Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, 035.044. Regensburger Gesandtschaft, Die Akkreditierung der kurfürstlichen Gesandtschaft zu Regensburg 1779-1799, 097.014.01. Allgemeines, Reichstagssachen, des Geheimen Rats und Komitialgesandten von G., des Geheimen Rats von Üchtritz sowie der Legationssekretäre Mirus und Wirsing zu Regensburg erstattete Relationes, 1811.

Werke mit Johann Georg Huster, Abhandlung von der Criminal-Gesetzgebung, ND Frankfurt/Main 1969; Betrachtung bey dem Entwurf eines Criminal-Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten. Eine gekrönte Schrift, Dresden/Leipzig 1788; Kritik des Entwurfs eines peinlichen Gesetzbuchs für Baiern, Regensburg 1806; System einer vollständigen Criminal-, Polizey- und Civil-Gesetzgebung, 4 Bde., Dresden 1809-1818, 21815-1818 unter dem Titel: System einer vollständigen Gesetzgebung für die kaiserl. Russ. Gesetz-Commission.

Literatur Neuer Nekrolog der Deutschen 4/1826, T. 1, S. 283-289; Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der uradligen Häuser 12/1911, S. 295; Gerhard Schmidt, Reformbestrebungen in Sachsen in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, Dresden 1969; Stephani Schmidt, Die Abhandlung der Criminal-Gesetzgebung von Hanns Ernst von G. und Johann Georg Huster. Eine 1782 von der ökonomischen Gesellschaft Bern gekrönte Preisschrift, Berlin 1990. – ADB 9, S. 237f.; DBA I, II, III; DBE 4, S. 32; NDB 6, S. 456f.

Friedrich Quaasdorf
8.1.2020


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Quaasdorf, Artikel: Hans Ernst von Globig,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1727 [Zugriff 19.11.2024].

Hans Ernst von Globig



Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, 035.044. Regensburger Gesandtschaft, Die Akkreditierung der kurfürstlichen Gesandtschaft zu Regensburg 1779-1799, 097.014.01. Allgemeines, Reichstagssachen, des Geheimen Rats und Komitialgesandten von G., des Geheimen Rats von Üchtritz sowie der Legationssekretäre Mirus und Wirsing zu Regensburg erstattete Relationes, 1811.

Werke mit Johann Georg Huster, Abhandlung von der Criminal-Gesetzgebung, ND Frankfurt/Main 1969; Betrachtung bey dem Entwurf eines Criminal-Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten. Eine gekrönte Schrift, Dresden/Leipzig 1788; Kritik des Entwurfs eines peinlichen Gesetzbuchs für Baiern, Regensburg 1806; System einer vollständigen Criminal-, Polizey- und Civil-Gesetzgebung, 4 Bde., Dresden 1809-1818, 21815-1818 unter dem Titel: System einer vollständigen Gesetzgebung für die kaiserl. Russ. Gesetz-Commission.

Literatur Neuer Nekrolog der Deutschen 4/1826, T. 1, S. 283-289; Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der uradligen Häuser 12/1911, S. 295; Gerhard Schmidt, Reformbestrebungen in Sachsen in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, Dresden 1969; Stephani Schmidt, Die Abhandlung der Criminal-Gesetzgebung von Hanns Ernst von G. und Johann Georg Huster. Eine 1782 von der ökonomischen Gesellschaft Bern gekrönte Preisschrift, Berlin 1990. – ADB 9, S. 237f.; DBA I, II, III; DBE 4, S. 32; NDB 6, S. 456f.

Friedrich Quaasdorf
8.1.2020


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Quaasdorf, Artikel: Hans Ernst von Globig,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1727 [Zugriff 19.11.2024].