Georg Wahle

W. verlebte seine Kindheit und Jugend v.a. in Bautzen und Zwickau. Zu Ostern 1868 erhielt er an der Fürsten- und Landesschule St. Augustin zu Grimma eine Freistelle, die ihm sein Großvater mütterlicherseits als Ältester der Stiftsritterschaft des Domstifts Grimma vermittelt hatte. Nach bestandener Reifeprüfung verließ W. 1873 die Fürstenschule, um zunächst an der Universität Heidelberg Jura zu studieren. Hieran schloss sich 1875 bis 1877 ein Studium an der Universität Leipzig an. Während seiner Studienzeit in Leipzig diente W. 1874/75 als Einjährig-Freiwilliger im 1. Feldartillerie-Regiment Nr. 12 in Dresden. – Nach seinem juristischen Staatsexamen, der praktischen Tätigkeit an verschiedenen sächsischen Gerichten, der Promotion (1878) und der Assessorprüfung (1881) wurde W. als Hilfsrichter an das Landgericht Freiberg versetzt. Schon zwei Jahre später erfolgte seine Anstellung als juristischer Rat unter Bergamtsdirektor Karl Edwin Leuthold am Bergamt Freiberg, bei gleichzeitiger Ernennung zum ordentlichen Professor für Bergrecht und allgemeine Rechtskunde der Bergakademie Freiberg. Nebenher leitete W. zeitweilig mehrere sächsische Bergschiedsgerichte. In einem um 1883 im Bergmännischen Verein gehaltenen Vortrag über das Verhältnis der Freiberger Erzbergwerke zu den Freiberger Hütten kritisierte W. die Preispolitik der Hütten gegenüber den Bergwerken, was ihm eine Denunziation beim Finanzministerium einbrachte. 1891 trat W. die Nachfolge des früh verstorbenen Leuthold an. Im gleichen Jahr sowie 1910 veröffentlichte W. jeweils einen Kommentar zum Allgemeinen Berggesetz für das Königreich Sachsen. Unter seiner Leitung und wesentlichen Mitwirkung wurden mehrere neue Rechtsvorschriften erlassen, darunter die Allgemeinen Bergpolizeivorschriften für das Königreich Sachsen, die nahezu unverändert bis 1930 in Kraft blieben. – 1898 erhielt W. eine Berufung als Oberfinanzrat und Hilfsarbeiter an das Finanzministerium Dresden. Hier stieg er 1907 zum Ministerialdirektor und Vorstand der 2. Abteilung des Ministeriums auf, um schließlich am 1.7.1917 zum Präsidenten der Oberrechnungskammer, dem späteren Staatsrechnungshof, ernannt zu werden. Fünf Jahre danach, im Alter von 68 Jahren, schied W. aus dem Staatsdienst aus, übte aber noch ein Jahr lang die Funktion des Ersten Vorsitzenden des Sächsischen Roten Kreuzes aus. Zu seinem 70. Geburtstag verlieh ihm die Bergakademie die Würde eines „Doktor-Ingenieurs Ehrenhalber“. – Trotz seiner steilen beruflichen Karriere zeichnete sich W. Zeit seines Lebens durch Bescheidenheit aus. Er war an maßgeblicher Stelle an der Ausarbeitung neuer Bergrechtsvorschriften sowie der Anpassung des sächsischen Bergrechts an das Reichsrecht beteiligt. Aktenkundig ist hierbei sein Eintreten für die Interessen der Bergarbeiter und Hüttenleute. W.s juristisches und zugleich wissenschaftliches Hauptwerk, in dem er auch ausführlich auf die historische Entwicklung Freiberger Bergbehörden einging, ist fraglos der 1891 veröffentlichte Kommentar zum Allgemeinen Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 16.6.1868. Er gilt noch heute als eines der Standardwerke zur Geschichte der sächsischen Bergverwaltung. – W. war Komtur 1. Klasse des Preußischen Roten Adlerordens.

Quellen Stadtarchiv Freiberg, Einwohnermeldebuch, Einwohnerverzeichnis von Friedeburg 1866-1908; Adressbuch der Stadt Freiberg […] 1886; Freiberg 1886, S. 129; Universitätsarchiv Heidelberg, Matrikel.

Werke Der Begriff „Bergrecht“ im objectiven Sinne, Freiberg 1887; Das Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen, Freiberg 1891; Die neue Berggesetzgebung in Sachsen, Leipzig 1919; Der Begriff „Grubenfeld“ im Freistaate Sachsen, 1924; Lebenserinnerungen, Dresden 1934 [MS, Göschen-Haus Grimma].

Literatur C. Schiffner, Aus dem Leben alter Freiberger Bergstudenten, Bd. 3, Freiberg 1940, S. 186-188; H. Kaden, Das Wirken des Freiberger Rechtsprofessors Georg Heinrich W. 1854-1934, Freiberg 2004 (P); M. Mücke, Georg Heinrich W., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 61/2009, H. 4, S. 240-254; ders., Ein bedeutender sächsischer Bergjurist, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. 2009, H. 1, S. 23-27. – DBA II.

Herbert Kaden
8.12.2010


Empfohlene Zitierweise:
Herbert Kaden, Artikel: Georg Wahle,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24331 [Zugriff 2.11.2024].

Georg Wahle



Quellen Stadtarchiv Freiberg, Einwohnermeldebuch, Einwohnerverzeichnis von Friedeburg 1866-1908; Adressbuch der Stadt Freiberg […] 1886; Freiberg 1886, S. 129; Universitätsarchiv Heidelberg, Matrikel.

Werke Der Begriff „Bergrecht“ im objectiven Sinne, Freiberg 1887; Das Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen, Freiberg 1891; Die neue Berggesetzgebung in Sachsen, Leipzig 1919; Der Begriff „Grubenfeld“ im Freistaate Sachsen, 1924; Lebenserinnerungen, Dresden 1934 [MS, Göschen-Haus Grimma].

Literatur C. Schiffner, Aus dem Leben alter Freiberger Bergstudenten, Bd. 3, Freiberg 1940, S. 186-188; H. Kaden, Das Wirken des Freiberger Rechtsprofessors Georg Heinrich W. 1854-1934, Freiberg 2004 (P); M. Mücke, Georg Heinrich W., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 61/2009, H. 4, S. 240-254; ders., Ein bedeutender sächsischer Bergjurist, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. 2009, H. 1, S. 23-27. – DBA II.

Herbert Kaden
8.12.2010


Empfohlene Zitierweise:
Herbert Kaden, Artikel: Georg Wahle,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24331 [Zugriff 2.11.2024].