Friedrich von Normann

Der Lebenslauf N.s hätte der eines typischen preußischen Beamten im höheren Dienst werden können: adlige Herkunft, Militärlaufbahn im Offizierskorps, Staatsdienst als Landrat in der preußischen Exklave Cottbus. Stattdessen sollte als Ergebnis des Vierten Koalitionskriegs 1806/07 sein Amtsbereich dem Herrschaftsgebiet der Wettiner zugeschlagen werden. In der Folge avancierte der ehemalige preußische Offizier zum wichtigsten Ansprechpartner Dresdens in allen Fragen zur Verfassung des Cottbuser Kreises und trug so wesentlich dazu bei, dass dieser vom sächsischen Staatsapparat erschlossen und den administrativen Strukturen der Niederlausitz provisorisch angegliedert werden konnte. Erst der Ausbruch der Befreiungskriege 1813 sollte seine Loyalität zu den neuen Machthabern ins Wanken bringen. – Der Nachkomme eines pommerschen Uradelsgeschlechts wurde auf dem elterlichen Gut Illmersdorf nahe Cottbus geboren, das sich bereits seit 1661 in Familienbesitz befand. N.s Onkel August Christian war als Oberforstmeister ein Beamter der Niederlausitzer Stände. – Bis zum 14. Lebensjahr wurde N. von Hauslehrern unterrichtet, danach besuchte er für drei Jahre die Große Stadtschule in Cottbus und erhielt zusätzlich Privatstunden. Statt eines Studiums begann N. eine militärische Laufbahn in der preußischen Armee. 1787 trat er als Fahnenjunker in das bei Frankfurt/Oder stationierte Infanterie-Regiment ein und wurde zwei Jahre später zum Fähnrich befördert. Als Soldat nahm er u.a. an der Besetzung Südpreußens im Zuge der Zweiten Polnischen Teilung 1793 teil. Im Jahr zuvor war er zum Leutnant befördert worden und nach Soldin (poln. Myślibórz) gewechselt, wo er Adjutant im Bataillon von Frankenberg war und 1801 wegen einer Verletzung am Fuß seine aktive Militärkarriere beenden musste. N. kehrte in seine Heimat zurück und bewirtschaftete das elterliche Gut Illmersdorf. – Als der langjährige Landrat des Cottbuser Kreises Friedrich Ehrenreich von Muschwitz 1805 sein Abschiedsgesuch in Berlin einreichte, kandidierte N. erfolgreich bei der Wahl auf dem Kreistag am 25.4.1805 als dessen Nachfolger. – N.s Amtsbereich, der vollständig von sächsischem Territorium umgeben war, wurde im November 1806 nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt von napoleonischen Truppen besetzt und fiel mit dem preußisch-französischen Frieden von Tilsit 1807 an Sachsen. In einem Brief vom 10.10.1807 wandte sich N. - an der Spitze der Rittergutsbesitzer des Cottbuser Kreises - an den neuen Landesherrn König Friedrich August I. (der Gerechte). Gemeinsam forderten sie u.a. eine rasche Vereinigung des Kreises mit der umliegenden Niederlausitz und eine Aufhebung der Zölle zu den anderen sächsischen Territorien, da sie andernfalls ökonomische Nachteile befürchteten. – Die Zeit unter sächsischer Herrschaft war zunächst geprägt von einer wirtschaftlichen Krise, ausgelöst durch den Wertverlust der preußischen Münze und die napoleonische Kontinentalsperre. In N.s Amtszeit als Cottbuser Landrat fällt daher auch die sog. Schnapsrevolution. Junge Handwerksgesellen setzten für wenige Tage den Cottbuser Magistrat ab und zerschlugen Branntweinblasen, da sie die Schnapsbrennerei für einen Hauptgrund für die Verteuerung des Getreides hielten. Das sächsische Militär beendete den Aufstand am 9.4.1808. Auch wenn N. erst gut zwei Jahre im Amt war, als der Kreis unter sächsische Herrschaft geriet, war er doch für die sächsische Regierung eine wichtige Stütze, wenn es um fiskalische und verfassungsrechtliche Fragen ging. Bereits im Januar 1808 fertigte N. einen ersten ausführlichen, jedoch nur fragmentarisch überlieferten Bericht zur Kreisverfassung an und ging darin auf die Modalitäten der Kreistage ebenso ein wie auf die ständischen Privilegien der Ritterschaft. – Die politisch-militärischen Ereignisse von 1813 wurden für N. zu einer persönlichen Gewissensprobe. Zwar war der Cottbuser Kreis selbst kein Schauplatz größerer Schlachten, doch N.s Amtsbereich wechselte im Jahresverlauf mehrfach die Besatzer. Am 31.3.1813 wurde der Kreis offiziell in preußischen Besitz genommen und N. leistete mit den übrigen Beamten und Untertanen den Diensteid auf Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Später von sächsischer Seite dazu verhört, erklärte N., dass er sich einerseits der Gewalt und der Androhung habe beugen müssen, sein Amt im Fall einer Weigerung zu verlieren, andererseits habe er auf seine Anfrage bei der Lübbener Oberamtsregierung, ob die Besetzung des Kreises mit Einverständnis des sächsischen Königs geschehe, auch nach fünf Tagen keine Antwort erhalten. Tatsächlich legen N.s Handlungen und die ihm später unterstellten Äußerungen nahe, dass er - ungeachtet seiner loyalen Haltung gegenüber Sachsen und den Wettinern ab 1807 - die preußische Wiedereroberung begrüßte. Unter dem Titel „Das Vaterland ist in Gefahr!“ richtete sich der Landrat in einer Bekanntmachung an die Einwohner des Cottbuser Kreises. Darin appellierte er an die Treue zu Preußen und seinem König und rief zur Wehrbereitschaft sowie zu Spenden auf. Mittels einer weiteren Bekanntmachung vom April 1813 rief N. alle aktiven und ehemaligen Offiziere zusammen, um die lokale Landwehr aus den Männern bilden zu lassen. N. übernahm ferner die Funktion des Bezirksbefehlshabers für den Landsturm. Doch mit den militärischen Erfolgen der napoleonischen Seite im Frühjahr 1813 änderte sich die Lage noch einmal. Ein Waffenstillstand zwischen der profranzösischen und der preußisch-russischen Allianz wurde ausgehandelt und trat am 4.6.1813 in Kraft. Infolgedessen wurden die preußischen Exklaven innerhalb der sächsischen Niederlausitz zwar als neutral betrachtet, es entstand jedoch Unsicherheit darüber, ob sich diese Neutralität auch auf das Gebiet des Cottbuser Kreises erstreckte. In Dresden war man der Auffassung, dass die Friedensschlüsse von Posen und Tilsit auch in der neu entstandenen Situation ihre Wirkung beibehielten, und nahm mit Verärgerung wahr, dass der Landrat des Kreises dieser Argumentation nicht folgen wollte. Nachdem der Kreis Mitte Juni erneut von französischen Truppen besetzt worden war, wurde N. gemeinsam mit anderen Amtsträgern verhaftet. Ihnen wurde vorgeworfen, sich der propreußischen Agitation schuldig gemacht zu haben und man brachte sie auf die Festung Königstein, um sie zu verhören. Als Reaktion darauf nahmen preußische Truppen Mitglieder der Niederlausitzer Oberamtsregierung in Lübben fest. Das Verhör N.s erfolgte am 29.7.1813, doch bereits Ende Oktober 1813 wurde er wieder freigelassen und konnte erneut seine alte Funktion als Landrat einnehmen. – N.s Amtsjahre nach Kriegsende verliefen in ruhigeren Bahnen. Mit dem Ende des Wiener Kongresses 1815 kam Cottbus wieder in preußischen Besitz, zusammen mit der Nieder- und weiten Teilen der Oberlausitz. Die preußischen Gesetzesnovellen, die während der sächsischen Ära des Cottbuser Kreises verabschiedet worden waren, traten nun auch in diesen Gebieten in Kraft. Als wichtigster Einschnitt gegen Ende von N.s Amtszeit dürfte daher die Abschaffung der Leibeigenschaft und Erbhörigkeit 1819 gelten. – Bereits 1816 war N. mit dem preußischen Roten Adlerorden 3. Klasse ausgezeichnet worden. Seine letzten Lebensjahre verbrachte N. nach dem Rücktritt vom Landratsamt 1820 auf seinen Gütern Illmersdorf und Krieschow. Im Januar 1829 starb der einzige Cottbuser Landrat, der jemals in sächsischen Diensten stand, auf Gut Krieschow. Für eine Beisetzung in der Familiengruft in der Kirche zu Illmersdorf gibt es keine sicheren Hinweise.

Quellen Instruction für die im Markgrafthume Niederlausitz und im Cottbusser Kreise angestellten Polizeyjäger, Lübben 1810; Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer, Nr. 7797, Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder) - Abteilung I Präsidialabteilung, Nr. 2036; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10025 Geheimes Konsilium, Nr. Rep. 139a, Nr. 702, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 04536/18, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 04536/19, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 06593/40.

Werke Bittschrift der Ritterschaft des Cottbuser Kreises an den sächsischen König Friedrich August I. vom 7. Oktober 1807 (ediert in S. Krestin (Hg.), Cottbus in der Sachsenzeit, Cottbus 2004, S. 64-66); Detaillierte Vorstellungen des bisherigen preußischen Landrates des Cottbuser Kreises an die Königlich Sächsische Kommission zur Einrichtung der Verfassung dieses neuen sächsischen Kreises vom 30. Januar 1808 (ediert in ebd., S. 70-76); Beschreibung der Handhabung der Giebelschoß- und Hufensteuer im Cottbuser Kreis, angefertigt nach einem Fragespiegel einer Königlich Sächsischen Kommission vom 28. März 1818 (ediert in ebd., S. 85-87); Aufruf an die Bewohner des Cottbuser Kreises „Das Vaterland ist Gefahr“, Cottbus 1813; Befehl des Kreisdirectors Friedrich von N. an die Feldwebel, Unteroffiziers und Gemeinen im Cottbusser Kreise, Cottbus 1813; Bekanntmachung des Kreisdirectors Fr. von N., dass durch den Waffenstillstand vom 5. Juni 1813 die Besitzungen Sr. Majestät von Preußen, so in Sachsen liegen, als neutral anerkannt seien, Cottbus 1813.

Literatur Handbuch über den Königlich-preußischen Hof und Staat für das Jahr 1818, Berlin 1818; E. v. Normann (Hg.), Geschichte der Gesammt-Familie von Normann, Ulm 1894; M. Stahn, Cottbuser Nöte in der Franzosenzeit. Ein Bericht des Magistrats aus dem Jahre 1810, in: Unsere Lausitz 2/1925, S. 1f.; F. Groger, Der Cottbuser Kreis in den ersten Kriegsmonaten 1806, in: Heimatkalender für die Niederlausitz 1/1933, S. 43-47; R. Lehmann, Die wirtschaftliche Lage der Stadt Cottbus zur Zeit der Kontinentalsperre, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 14/1963, S. 20-33; H. Kublick, Die Agrarreformen im Kreise Cottbus seit 1763, in: ebd. 19/1968, S. 70-86; P. Hersche, Napoleonische Friedensverträge, Bern 1973, S. 56-63; G. v. Houwald, Die Niederlausitzer Rittergüter und ihre Besitzer, Bd. 7, Neustadt/Aisch 2001. – R. Straubel, Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, Teil 2, München 2009, S. 694.

Lennart Kranz
27.2.2018


Empfohlene Zitierweise:
Lennart Kranz, Artikel: Friedrich von Normann,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/28185 [Zugriff 19.4.2024].

Friedrich von Normann



Quellen Instruction für die im Markgrafthume Niederlausitz und im Cottbusser Kreise angestellten Polizeyjäger, Lübben 1810; Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer, Nr. 7797, Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder) - Abteilung I Präsidialabteilung, Nr. 2036; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10025 Geheimes Konsilium, Nr. Rep. 139a, Nr. 702, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 04536/18, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 04536/19, 10025 Geheimes Konsilium, Loc. 06593/40.

Werke Bittschrift der Ritterschaft des Cottbuser Kreises an den sächsischen König Friedrich August I. vom 7. Oktober 1807 (ediert in S. Krestin (Hg.), Cottbus in der Sachsenzeit, Cottbus 2004, S. 64-66); Detaillierte Vorstellungen des bisherigen preußischen Landrates des Cottbuser Kreises an die Königlich Sächsische Kommission zur Einrichtung der Verfassung dieses neuen sächsischen Kreises vom 30. Januar 1808 (ediert in ebd., S. 70-76); Beschreibung der Handhabung der Giebelschoß- und Hufensteuer im Cottbuser Kreis, angefertigt nach einem Fragespiegel einer Königlich Sächsischen Kommission vom 28. März 1818 (ediert in ebd., S. 85-87); Aufruf an die Bewohner des Cottbuser Kreises „Das Vaterland ist Gefahr“, Cottbus 1813; Befehl des Kreisdirectors Friedrich von N. an die Feldwebel, Unteroffiziers und Gemeinen im Cottbusser Kreise, Cottbus 1813; Bekanntmachung des Kreisdirectors Fr. von N., dass durch den Waffenstillstand vom 5. Juni 1813 die Besitzungen Sr. Majestät von Preußen, so in Sachsen liegen, als neutral anerkannt seien, Cottbus 1813.

Literatur Handbuch über den Königlich-preußischen Hof und Staat für das Jahr 1818, Berlin 1818; E. v. Normann (Hg.), Geschichte der Gesammt-Familie von Normann, Ulm 1894; M. Stahn, Cottbuser Nöte in der Franzosenzeit. Ein Bericht des Magistrats aus dem Jahre 1810, in: Unsere Lausitz 2/1925, S. 1f.; F. Groger, Der Cottbuser Kreis in den ersten Kriegsmonaten 1806, in: Heimatkalender für die Niederlausitz 1/1933, S. 43-47; R. Lehmann, Die wirtschaftliche Lage der Stadt Cottbus zur Zeit der Kontinentalsperre, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 14/1963, S. 20-33; H. Kublick, Die Agrarreformen im Kreise Cottbus seit 1763, in: ebd. 19/1968, S. 70-86; P. Hersche, Napoleonische Friedensverträge, Bern 1973, S. 56-63; G. v. Houwald, Die Niederlausitzer Rittergüter und ihre Besitzer, Bd. 7, Neustadt/Aisch 2001. – R. Straubel, Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, Teil 2, München 2009, S. 694.

Lennart Kranz
27.2.2018


Empfohlene Zitierweise:
Lennart Kranz, Artikel: Friedrich von Normann,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/28185 [Zugriff 19.4.2024].