Ferdinand August Meißner

M. entstammt einer Oberlausitzer Juristenfamilie. Sein Vater Christian Gottfried war seit 1776 Landsyndikus der Oberlausitz in Bautzen und trat, wie der gleichnamige Großvater, als Verfasser juristischer und historischer Schriften hervor. M. studierte 1796 bis 1799 Recht an der Universität Leipzig, erwarb den Titel eines Baccalaureus beider Rechte und ließ sich 1800 als Advokat in Dresden nieder, wo sein Vater 1791 Richter am Appellationsgericht geworden war. In Dresden unterhielt M. eine nicht unbedeutende Advokatenpraxis, blieb daneben wissenschaftlich interessiert und veröffentlichte ab 1801 mehrere rechtsgeschichtliche und juristische Zeitschriftenaufsätze sowie 1803/04 eine „Vollständige Darstellung der Lehre vom stillschweigenden Pfandrechte“. 1808 trat M. als Finanzprokurator in den Staatsdienst, wurde 1814 Vize-Finanzkonsulent, 1818 Hof- und Justizrat bei der Landesregierung und 1827 Mitglied der Kassen-Billet-Kommission. Als nach der Einführung der Verfassung von 1831 die Landesregierung aufgelöst und Ministerien eingerichtet wurden, wechselte M. in die dem Innenministerium unterstehende Landesdirektion, wo er an der Reform der Kommunalverfassung mitwirkte. Unter Beibehaltung seiner Funktion in der Landesdirektion wurde ihm im Dezember 1833 die Direktion des Geheimen Archivs und des Geheimen Kabinettsarchivs mit der Zielstellung übertragen, die durch die Behördenneuorganisation notwendige Umgestaltung des staatlichen Archivwesens zu planen und umzusetzen. M., der keine archivarischen Vorkenntnisse besaß, bewältigte diese Aufgabe mit Tatkraft und Geschick. Auf Grundlage einer von ihm eingereichten umfangreichen Denkschrift wurde im April 1834 das Hauptstaatsarchiv als Haupt- und Zentralarchiv für das Königreich Sachsen gegründet. Es nahm die Behördenarchive und Altregistraturen der im Zuge der konstitutionellen Staatsreform von 1831/32 aufgelösten sächsischen Zentralbehörden auf, darunter des Geheimen Kabinetts, des Geheimen Rats, der Landesregierung und der obersten Gerichte. Zugleich war es zuständig für die archivwürdige Überlieferung der neugebildeten Ministerien sowie des Königshauses. In seiner Zeit als Direktor des Hauptstaatsarchivs (April 1834 bis Ende 1835) erließ M. Grundsatzregelungen für die Organisation der Archivarbeit, für die Überlieferungsbildung sowie für die Erschließung und Einlagerung der Archivbestände. Nach erfolgreicher Bewältigung dieser archivorganisatorischen Aufgabe kehrte M. zurück in die juristische Laufbahn und wurde im Januar 1836 Präsident des von ihm bereits kommissarisch geleiteten, Anfang 1835 gegründeten Appellationsgerichts Dresden (das nicht mit dem seit dem 16. Jahrhundert bestehenden, 1835 aufgelösten „alten“ Appellationsgericht verwechselt werden darf). Noch reichlich 19 Jahre stand M. diesem Gericht vor, das vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtsprechung, Justizverwaltung und der Aufsicht über die Untergerichte, Anwälte und Notare wahrnahm und durch die Zuständigkeit für Prozesse gegen Mitglieder des königlichen Hauses und den Staatsfiskus sowie durch seine Funktion als Lehnhof für das Königreich Sachsen eine herausgehobene Stellung besaß.

Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 12881 Genealogica, Nr. 2991.

Werke De crimine violati carceris, Diss. Leipzig 1798; Vollständige Darstellung der Lehre vom stillschweigenden Pfandrechte, 2 Bde., Leipzig 1803/04.

Literatur H. Beschorner, Die Gründung des sächsischen Hauptstaatsarchivs vor hundert Jahren, in: NASG 55/1934, S. 148-160; K. Wensch/R. Groß/M. Kobuch, Archivgeschichte und Genealogie, in: R. Groß/M. Kobuch (Hg.), Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, Weimar 1977, S. 145-167. – DBA I, III.

Porträt Ferdinand August M., Fotografie eines Ölgemäldes von C. F. Gille, Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 6445.

Jörg Ludwig
27.10.2017


Empfohlene Zitierweise:
Jörg Ludwig, Artikel: Ferdinand August Meißner,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2848 [Zugriff 28.3.2024].

Ferdinand August Meißner



Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 12881 Genealogica, Nr. 2991.

Werke De crimine violati carceris, Diss. Leipzig 1798; Vollständige Darstellung der Lehre vom stillschweigenden Pfandrechte, 2 Bde., Leipzig 1803/04.

Literatur H. Beschorner, Die Gründung des sächsischen Hauptstaatsarchivs vor hundert Jahren, in: NASG 55/1934, S. 148-160; K. Wensch/R. Groß/M. Kobuch, Archivgeschichte und Genealogie, in: R. Groß/M. Kobuch (Hg.), Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, Weimar 1977, S. 145-167. – DBA I, III.

Porträt Ferdinand August M., Fotografie eines Ölgemäldes von C. F. Gille, Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 6445.

Jörg Ludwig
27.10.2017


Empfohlene Zitierweise:
Jörg Ludwig, Artikel: Ferdinand August Meißner,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2848 [Zugriff 28.3.2024].