David Döring
D. stellt einen der schillerndsten und umtriebigsten Politiker am Hof und in den Ratskollegien dar. Er war zeitweise der wichtigste Vertraute des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. – Die Ausbildung D.s gestaltete sich profund und aufstiegsorientiert. Nach dem Besuch der Landesschule Schulpforte besuchte D. ab 1593 die Universität Leipzig, um danach sein juristisches Studium an der Universität Jena zu vervollkommnen. Hier schloss er 1603 mit dem Doktor beider Rechte ab. – Schon zuvor hatte er die Tochter eines Jenenser Professors für Jurisprudenz geheiratet. Nach seinem Studium war D. zunächst in seiner Heimatstadt Zeitz tätig. 1609 berief ihn der sächsische Kurfürst Christian II. nach Dresden und bestallte ihn zum Hof- und Justizrat. D. sah sich vor ein schwieriges Aufgabenspektrum gestellt, als er von Kurfürst Johann Georg I. einerseits zum Kammer- und Bergrat und andererseits auch noch zum kurfürstlichen Schuldenkommissar ernannt wurde. Mit seiner Hauptaufgabe, säumige Schulden einzutreiben, machte sich D. erwartungsgemäß unbeliebt und wurde nicht zuletzt durch diese Tätigkeit zum Gegenspieler der Stände, die durch ihr Budgetbewilligungsrecht und allgemeine Kompetenz in Finanzfragen (Steuern) in ihm einen unbequemen Konkurrenten erblickten. Hinzu kam die in den 1620er-Jahren wiederholte Überschreibung von Rittergütern an D. durch den Kurfürsten, was v.a. Missgunst des alteingesessenen Adels hervorrief. D. nutzte zudem seine Ämter, um sich Vorteile beim Erwerb von Immobilien zu schaffen. Auf dem Landtag von 1628 in Torgau verklagten ihn die Stände wegen verschiedener Delikte, so u.a. Korruption und Zerrüttung der sächsischen Staatsfinanzen. Hinzu traten Anklagepunkte, mit denen D. nachweislich nichts zu tun hatte. Es wurde ein separater Prozess geführt, in dessen Verlauf alle Anklagepunkte entkräftet werden konnten. Der sächsische Kurfürst stellte D. ein Ehrenzeugnis aus. Nicht zuletzt dadurch kam es zu dessen vollständigen Freispruch. Kurfürst Johann Georg I. erwirkte auf dem Reichstag von 1630 bei Kaiser
Ferdinand II. die Erhebung D.s in den erblichen Adelsstand, was für diesen einen gewissen Schutz gegen künftige Angriffe darstellte. In der Folgezeit spielte D. in einem personell unterbesetzten Geheimen Rat auch außenpolitisch eine bedeutende Rolle, so etwa in diversen Verhandlungen, die 1635 zum Prager Frieden führten. Diesen Friedensvertrag mit dem Kaiser unterzeichnete D. gemeinsam mit seinem Schwiegersohn Johann Georg von Oppel und mit Abraham von Sebottendorf für Kursachsen. – Eine wichtige Rolle spielte D. auch in der Personalpolitik des Hofs. Dies betraf z.B. die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Wiederbestallung des Geheimen Rats 1637. So besaß D. wohl zeitweise mehr Einfluss als die regulär bestallten Geheimen Räte. – D. verfügte darüber hinaus über einen bedeutenden Rittergutsbesitz, vornehmlich im Leipziger Kreis. Mit den altschriftsässigen Rittergütern Böhlen, Seelingstädt, Belgershain, Mühlbach, Trautzschen, Lampertswalde und Wellerswalde (letzte beiden im Meißnischen Kreis) sicherte D. seinen zahlreichen Kindern ein ausgedehntes Erbe. – Die Stände verfolgten die nun adlige Familie Döring weiter mit Argwohn. Als 1681 ein Enkel von D. Aufnahme in die Ritterschaftskurie begehrte, wurde ihm dies unter Hinweis auf seine mangelnden adligen Ahnen verweigert. Nicht zuletzt aus diesen Streitigkeiten heraus wurde der Ahnennachweis für die Aufnahme in die adlige Ritterschaftskurie obligatorisch und ab 1700 auch formaljuristisch sanktioniert.
Quellen R. Bakius/G. Lehmann, Bonorum in terram viventium, Festschrift auf D., Leipzig 1641; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat.
Literatur U. Schirmer, Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), Stuttgart 2006, S. 793-798; C. Heinker, Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jahrhundert, Leipzig 2015. – DBA III; DBE 2, S. 576; NDB 4, S. 32.
Christian Heinker
24.2.2016
Empfohlene Zitierweise:
Christian Heinker, Artikel: David Döring,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1213 [Zugriff 21.11.2024].
David Döring
Quellen R. Bakius/G. Lehmann, Bonorum in terram viventium, Festschrift auf D., Leipzig 1641; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat.
Literatur U. Schirmer, Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), Stuttgart 2006, S. 793-798; C. Heinker, Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jahrhundert, Leipzig 2015. – DBA III; DBE 2, S. 576; NDB 4, S. 32.
Christian Heinker
24.2.2016
Empfohlene Zitierweise:
Christian Heinker, Artikel: David Döring,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1213 [Zugriff 21.11.2024].