Caspar von Schönberg
C. war einer von sechs Söhnen des kurfürstlichen Rats Caspar von Schönberg zu Reinsberg. Für die geistliche Laufbahn vorbestimmt, erlangte er 1416 eine niedere Präbende am Meißner Domstift. Seinen Bildungsweg begann S. 1417 mit einem Studium in Leipzig, das er als Magister der Theologie und Doktor der Rechte abschloss. 1425 wird er als Domherr und Inhaber einer höheren Präbende des Meißner Kapitels erwähnt, zehn Jahre später wurde er dort Dekan. Außerdem besaß er seit 1436 ein Kanonikat in Naumburg. – Trotz seiner geistlichen Ämter wurde C. 1442 zusammen mit seinen Brüdern vom Kurfürsten Friedrich II. (der Sanftmütige) gemeinschaftlich mit den Städten und Schlössern Purschenstein, Sayda, Schönberg, Reinsberg, Sachsenburg, Wilsdruff, Frankenberg und Neukirchen belehnt. Zu diesem außergewöhnlichen Lehnsakt, der v.a. der Besitzstandswahrung diente, trug nicht zuletzt sein enges Verhältnis zum Kurfürsten bei. Friedrich II. hatte die diplomatischen Qualitäten C.s früh erkannt und ihn in seinen Dienst genommen. In seinem Auftrag gehörte C. der Gesandtschaft der Kurfürsten an, die 1438 nach Wien aufbrach, um den Habsburger
Albrecht zur Annahme der Wahl zum römisch-deutschen König zu bewegen. Ein Jahr später weilte er als sächsischer Gesandter auf dem Kongress zu Mainz, wo der Konflikt zwischen dem Papst und dem Konzil verhandelt wurde, wobei C. zugleich die Kurpfalz vertrat. Als Jurist erstellte er 1444 ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit des Baseler Konzils. Er wurde als kurfürstlicher Rat mit der Schlichtung von Streitfällen beauftragt, wie z.B. 1454 in der Beilegung von Grenzkonflikten mit Böhmen. Die hohe Achtung des Kurfürsten fand ihren Ausdruck darin, dass C. zu dem Personenkreis zählte, dem Friedrich 1447 testamentarisch die Vormundschaft über seine minderjährigen Söhne übertrug. C. seinerseits unterstützte den Kurfürsten mit Geld und war ihm auch später als Bischof ein treuer Gewährsmann. Ihr gutes Verhältnis wurde nur 1455 getrübt, als C. für die Beisetzung seines Neffen Kunz von Kauffungen, der wegen der Entführung der Kurfürstensöhne im sog. Altenburger Prinzenraub hingerichtet worden war, im Freiberger Dom sorgte und dazu den Grabstein stiftete. Daraufhin ließ der erzürnte Kurfürst den Leichnam aus der Kirche bringen. – Da Friedrich II. eine Oberhoheit über das reichsunmittelbare Bistum Meißen beanspruchte und die Besetzung des Domkapitels mitbestimmte, war es vermutlich seinem Einfluss zu verdanken, dass C. am 30.4.1451 nach dem Tod Bischof Johanns IV. einstimmig zu dessen Nachfolger gewählt wurde. Ohne Probleme erhielt der neue Bischof von Papst
Nikolaus V. die Bestätigung. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger und seinem Nachfolger gibt es keine Nachricht von einer Belehnung C.s mit den Regalien durch Kaiser
Friedrich III., ohne dass die Gründe für das Ausbleiben dieses wichtigen Rechtsakts bekannt sind. So tritt C. nur in einem Fall als Empfänger einer Königsurkunde, und dies noch vor seiner Bischofswahl, in Erscheinung, als ihm am 16.9.1448 zusammen mit seinen Brüdern Dietrich und
Nikolaus das Recht der Abhaltung eines Jahr- und Wochenmarkts in Wilsdruff durch Friedrich III. zugestanden wurde. – In Anwesenheit des Kurfürsten erhielt C. im November 1451 die Weihe durch den Bischof von Naumburg. Als eine seiner ersten Amtshandlungen musste er die neuen Kapitelstatuten bestätigen, mit denen die Kanoniker den Einfluss ihres Bischofs und des Papsts zurückzudrängen suchten. Noch im gleichen Jahr traf er mit
Nikolaus Cusanus zusammen, um sich mit diesem über eine Reform der Klöster seines Bistums zu beraten. Bereits ein Jahr später begann er diese in die Tat umzusetzen, indem er die Visitation der Klöster in der Stadt Meißen initiierte. Sein Ziel war es, Tendenzen der Verweltlichung des geistlichen Lebens entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang ist auch das Wirken des berühmten Wanderpredigers
Johannes von Capestrano 1452/53 in verschiedenen sächsischen Städten zu sehen, darunter auch in Meißen, wo er im März 1453 auf dem Marktplatz eine seiner berühmten Bußpredigten hielt. Capestranos Auftreten hinterließ eine solche Wirkung, dass sich C. und eine Reihe sächsischer Städte später an der Kurie für dessen Heiligsprechung einsetzten. Bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung machte C. auch vor dem päpstlichen Nuntius und Ablassverkäufer
Marinus von Fregeno nicht Halt, den er 1462 wegen nicht näher bekannter Vergehen in Chemnitz festsetzen ließ. – Seine Amtszeit als Bischof war außerdem auf die finanzielle Konsolidierung des Stifts gerichtet. Er erweiterte das bischöfliche Tafelgut mit päpstlicher Hilfe, stiftete Altäre und verwendete das eigene Vermögen zugunsten der Kirche. Ein besonderes Augenmerk widmete er auch der Wiederherstellung der durch die Hussiten verbrannten Kirchen seiner Diözese. C., der zumeist in Stolpen, aber auch in Mügeln residierte, wurde im Meißner Dom beigesetzt. Seine erhaltene Grabplatte aus Bronze, die
Hermann Vischer d.Ä. zugesprochen wird, zeigt ihn im Bischofsornat.
Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 3: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1867.
Literatur A. Fraustadt, Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meissnischen Stammes, Bd. 1, Leipzig 1869 (Bildquelle); ders., Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meissnischen Stammes, Bd. 1, Abt. A, 2. Ausgabe, Leipzig 1878, S. 84-94; E. Machatschek, Geschichte der Bischöfe von Meißen in chronologischer Reihenfolge, Dresden 1884, S. 433-463; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 316-326; M. Donath (Hg.), Die Grabmonumente im Dom zu Meißen, Leipzig 2004, S. 179 (P). – E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648, Berlin 1996, S. 642.
Eberhard Holtz
19.12.2005
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard Holtz, Artikel: Caspar von Schönberg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/976 [Zugriff 21.11.2024].
Caspar von Schönberg
Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 3: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1867.
Literatur A. Fraustadt, Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meissnischen Stammes, Bd. 1, Leipzig 1869 (Bildquelle); ders., Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meissnischen Stammes, Bd. 1, Abt. A, 2. Ausgabe, Leipzig 1878, S. 84-94; E. Machatschek, Geschichte der Bischöfe von Meißen in chronologischer Reihenfolge, Dresden 1884, S. 433-463; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 316-326; M. Donath (Hg.), Die Grabmonumente im Dom zu Meißen, Leipzig 2004, S. 179 (P). – E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648, Berlin 1996, S. 642.
Eberhard Holtz
19.12.2005
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard Holtz, Artikel: Caspar von Schönberg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/976 [Zugriff 21.11.2024].