Carl Friedrich Gottlob Freiesleben
F. war Bergschreiber und Bergamtsassessor im Bergamt Freiberg. Kurz vor seinem Tod erhielt er die Berufung als Berg- und Gegenschreiber sowie als Bergamtsassessor und Kontrolleur der Rezessschreiberei des Bergamts Schneeberg. Anerkennung und einen Platz in der Bergrechtsgeschichte erwarb sich F. aber weniger mit seiner Tätigkeit als Beamter der sächsischen Bergverwaltung, sondern mit seiner, aus dem Nachlass herausgegebenen „Darstellung der Grundlagen der sächsischen Bergwerksverfassung“ (1837). Diese Schrift gehörte zu den Vorboten der Liberalisierung der sächsischen Berggesetzgebung durch das Regalbergbaugesetz von 1851 und das Allgemeine Berggesetz von 1868. – F.s Vater war ein anerkannter Wissenschaftler der Bergbaukunde und der Geologie/Mineralogie. Mit dessen beruflichen Wechsel siedelte die Familie 1808 von Eisleben nach Freiberg um. Dort besuchte F. nach der Absolvierung des Gymnasiums einige Vorlesungen an der Bergakademie bei dem Mineralogen und Mitbegründer der Geologie Abraham Gottlob Werner und bei dem Mathematiker
Daniel Friedrich Hecht. Wohl veranlasst durch seinen Vater, der sich nach Werners Tod um die Ordnung des Nachlasses bemühte, bearbeitete F. historische und juristische Teile des Katalogs der Bibliothek Werners. An der Bergakademie war F. 1817 immatrikuliert. 1818 bis 1821 studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaft. Anschließend nahm er einige nachgeordnete Stellungen im Staats- und Justizdienst an und arbeitete als Advokat. Seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen befähigten ihn, in den Dienst der sächsischen Bergverwaltung einzutreten. – F. war es nicht vergönnt, die Veröffentlichung seines Werks und dessen Wirkung zu erleben. Erst nach seinem frühen Tod gab sein Freund Friedrich von Bülau, Nationalökonom und Professor an der Universität Leipzig, die Schrift heraus und passte in der zweiten Auflage (1839) den Titel dem eigentlichen Inhalt an. F.s Ideen wurden in der Bergrechtsliteratur und bei der Vorbereitung der Berggesetzgebung der folgenden Jahre und Jahrzehnte nicht vergessen. Im Vorfeld der ersten Liberalisierungsphase des sächsischen Bergrechts dienten F.s Erkenntnisse in den 1849 veröffentlichten „Motiven“ für den Entwurf des späteren Regalbergbaugesetzes häufig ausdrücklich als Grundlage für beabsichtigte gesetzgeberische Lösungen. – Das Werk von F. widmet sich der fundamentalen zeitgenössischen Frage nach dem Verhältnis von Staat und Privatbergbau auf „metallische Mineralien“. Stein- und Braunkohle wurden in Sachsen zu dieser Zeit nicht vom Bergrecht erfasst. F. unterzog das Verhältnis des Staats zum privaten Bergbau einer Gesamtanalyse und kam zu dem Ergebnis, dass die starke staatliche Einflussmöglichkeit der Behörden beibehalten werden sollte. Beispielsweise sollte der Staat Rechenschaft über die gesamten Einnahmen und Ausgaben einer Grube verlangen können, er sollte die Löhne festsetzen, die Verwendung der Grubenmaterialien kontrollieren und Preisvorstellungen für den Einkauf wichtiger Grubenmaterialien vorgeben. F. übersah dabei zwar nicht die Forderungen des Wirtschaftsbürgertums nach „Gewerbefreiheit“ und „freier Konkurrenz“, da er aber v.a. auf den Staat als Förderer des Privatbergbaus setzte, konnte er diesen Widerspruch nur im herkömmlichen Sinne lösen. Sein Irrtum war, die Staatsaufsicht über den Grubenhaushalt und somit die Einschränkung der Bergwerkseigner in ihrem wirtschaftlichen Handeln grundsätzlich aufrechterhalten zu wollen. In seiner Schrift stellte F. den Widerspruch zwischen Staat und Privatbergbau seiner Zeit in beeindruckender Deutlichkeit dar und zeigte somit die Veränderungsbedürftigkeit der vorherrschenden Wirtschaftsverhältnisse im Bergbau. Er leistete damit einen unübersehbaren Beitrag zur Entwicklung der deutschen und sächsischen Berggesetzgebung und Bergrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert.
Werke Darstellung der Grundlagen der sächsischen Bergwerksverfassung, hrsg. von F. Bülau, Leipzig 1837, ²1839 (unter dem Titel: Der Staat und der Bergbau mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen).
Literatur J. Weiske, Darstellung der Grundlagen der sächsischen Bergwerksverfassung [Rezension], in: Hallische Jahrbücher für deutsche Wissenschaft und Kunst, Leipzig 1839, Sp. 965-968, 973-976; M. Mücke, Carl Friedrich Gottlob F., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 63/2011, H. 2-3, S. 111-116. – DBA I; F. A. Schmidt/B. F. Voigt (Hg.), Neuer Nekrolog der Deutschen 14/1836, 1. Teil, Weimar 1838, S. 374-376.
Manfred Mücke
3.4.2013
Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Carl Friedrich Gottlob Freiesleben,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/25886 [Zugriff 22.12.2024].
Carl Friedrich Gottlob Freiesleben
Werke Darstellung der Grundlagen der sächsischen Bergwerksverfassung, hrsg. von F. Bülau, Leipzig 1837, ²1839 (unter dem Titel: Der Staat und der Bergbau mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen).
Literatur J. Weiske, Darstellung der Grundlagen der sächsischen Bergwerksverfassung [Rezension], in: Hallische Jahrbücher für deutsche Wissenschaft und Kunst, Leipzig 1839, Sp. 965-968, 973-976; M. Mücke, Carl Friedrich Gottlob F., in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau 63/2011, H. 2-3, S. 111-116. – DBA I; F. A. Schmidt/B. F. Voigt (Hg.), Neuer Nekrolog der Deutschen 14/1836, 1. Teil, Weimar 1838, S. 374-376.
Manfred Mücke
3.4.2013
Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Carl Friedrich Gottlob Freiesleben,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/25886 [Zugriff 22.12.2024].