Albrecht II. von Altenburg
A. gehörte als regierender Altenburger Burggraf und zeitweiliger Landrichter zu den herausragenden pleißenländischen Herrschaftsträgern um die Mitte des 13. Jahrhunderts. Zwischen 1222 und 1273 wird er sicher bezeugt, trat aber als Nachfolger seines Vaters wohl nicht vor 1228/29 in das burggräfliche Amt ein. Mit ihm gewann familiäre Landesherrschaft gegenüber dem Amt stärker an Gewicht. Trotz des Vordringens markgräflicher Dienstleute an der Wyhra entwickelte sich die dortige Frohburger Herrschaft zunächst zum neuen Zentrum burggräflicher Machtentfaltung. Hier wurden die ersten überkommenen Urkundenausstellungen des Geschlechts verhandelt. Auch scheint die Stadtentwicklung unter burggräflicher Förderung fortgeschritten zu sein. Später wich A. offenbar unter zunehmendem wettinischen Druck, möglicherweise in Zusammenhang mit einem herrschaftlichen Ausgleich, in den Muldenraum um Penig/Zinnberg und Rochsburg aus. Dem Meißner Markgrafen Heinrich stand er anfänglich fern; dies änderte sich erst mit der zunächst lockeren wettinischen Pfandherrschaft über das Pleißenland seit 1243/44. Als Markgraf Heinrich der Erlauchte das Pleißenland 1253 herrschaftlich in Besitz nahm, begegnet A. als (zweifellos durch den Wettiner eingesetzter) Landrichter. Obwohl danach nicht mehr in dieser Funktion bezeugt, stellte er wenigstens bis 1260 den zentralen pleißenländischen Machtfaktor dar, der in staufischer Tradition zur Stabilisierung der wettinischen Herrschaft beitrug. Mit der Herrschaftsübernahme Albrechts des Entarteten im Pleißenland ab 1261 begann eine langsame Entfremdung, die sich zeitgleich mit der Flucht von dessen Gemahlin, der staufischen Kaisertochter Margarete, 1270 zum Bruch steigerte. A. zog sich unter Preisgabe der Altenburger Amtsfunktion auf seine familiären Güter zurück. 1273 trat
Siegfried von Hopfgarten, ein Dienstmann Albrechts des Entarteten, im Besitz der burggräflichen Burg und burggräflicher Rechte auf. Erst A.s Sohn,
Albrecht III., konnte wenige Jahre später erneut in das burggräfliche Amt einrücken.
Quellen Altenburger Urkundenbuch, 976-1350, hrsg. von H. Patze, Jena 1955.
Literatur E. von Braun, Geschichte der Burggrafen von Altenburg, Altenburg 1868; J. Löbe, Die Burggrafen und Burgmannen von Altenburg, in: Mitteilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 10/1895, S. 215-296; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Münster/Köln 1955; A. Thieme, Die Burggrafschaft Altenburg, Leipzig 2001; ders., Frohburg, Flößberg, Kohren und Gnandstein, in: Burgenforschung aus Sachsen 14/2001, S. 4-28.
André Thieme
3.5.2004
Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht II. von Altenburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/19415 [Zugriff 24.11.2024].
Albrecht II. von Altenburg
Quellen Altenburger Urkundenbuch, 976-1350, hrsg. von H. Patze, Jena 1955.
Literatur E. von Braun, Geschichte der Burggrafen von Altenburg, Altenburg 1868; J. Löbe, Die Burggrafen und Burgmannen von Altenburg, in: Mitteilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 10/1895, S. 215-296; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Münster/Köln 1955; A. Thieme, Die Burggrafschaft Altenburg, Leipzig 2001; ders., Frohburg, Flößberg, Kohren und Gnandstein, in: Burgenforschung aus Sachsen 14/2001, S. 4-28.
André Thieme
3.5.2004
Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht II. von Altenburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/19415 [Zugriff 24.11.2024].