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Wilhelm I. der Einäugige

Obwohl von der wettinischen Geschichtstradition als dynastische Nebenlinie marginalisiert, zählt W. zu den bedeutendsten und erfolgreichsten Wettinern des Mittelalters. Von seiner Herrschaft sind nachhaltig prägende Strukturen für die Geschichte des Hauses Wettin und der wettinischen Lande ausgegangen. Im meißnischen Markenraum v.a. schuf W. die Grundlagen einer territorialen Landesherrschaft und initiierte ein umfassendes Bauprogramm. – W. kam 1343 als jüngster der vier Söhne Landgraf Friedrichs II. (der Ernsthafte) und Mechthilds, Tochter Kaiser Ludwigs (der Bayer) zur Welt, wuchs aber nach dem frühen Tod der Eltern seit seinem sechsten Lebensjahr als Waise auf. Die vormundschaftliche Regierung hatte Friedrich II. 1349 auf dem Sterbebett für zunächst zehn Jahre an den ältesten Sohn, Friedrich III. (der Strenge), übertragen. Nach dem noch von seinem Vater initiierten Ausgleich der Wettiner mit dem deutschen und böhmischen König Karl IV. (seit 1355 Kaiser) wurde der junge W. längere Zeit am Prager Königshof erzogen und dort vom Herrschaftsstil und der prachtvollen Herrschaftssymbolisierung Karls IV. ebenso beeindruckt wie geprägt. Ende 1356 befand sich W. im Gefolge Karls IV. auf dem Hoftag in Metz, 1360 nahm er am Feldzug des Kaisers gegen die Grafen von Württemberg teil. – In Verbindung mit einem erneuerten Bündnis zwischen den Wettinern und Kaiser Karl IV. kam es am 1.3.1358 zur Verlobung W.s mit Elisabeth, der Nichte Karls IV. und Tochter von dessen Bruder, Markgraf Johann Heinrichs von Mähren; 1366 fand die Hochzeit mit der wohl gerade elfjährigen Elisabeth in Prag statt. Mit dieser Ehe wurden für W.s weiteres Leben bedeutsame familiäre Verbindungen zu den Luxemburgern nach Böhmen geknüpft. – Das enge persönliche Verhältnis W.s zu Karl IV. setzte sich auch nach der Volljährigkeit des Wettiners fort: Schon 1361 bestätigte Karl IV. den Wettinern ein Haus in der Prager Altstadt, das v.a. W. während seiner häufigeren Aufenthalte am Prager Hof als Residenz dienen sollte. Im Frühjahr 1365 zog W. an der Seite des Kaisers in das Elsass, 1368 begleitete er ihn nach Italien, wo W. den Ritterschlag erhalten haben soll. Noch im selben Jahr kehrte W. aus Italien zurück, während Karl IV. bis 1369 in der Lombardei blieb. Nach einer politischen Entfremdung zu Beginn der 1370er-Jahre, als Karl IV. durch eine aggressive Erwerbungspolitik im mitteldeutschen Raum die Einflusssphäre der Wettiner beschnitt, vermittelte W. 1373 persönlich die Verlobung seines Neffen Friedrichs IV. (der Streitbare) mit Anna, einer Tochter des Kaisers. Allerdings sollte diese Verbindung 1382 durch die Luxemburger wieder aufgelöst werden. 1375 lässt sich W. letztmalig in Prag nachweisen, danach kühlten sich die Beziehungen der Wettiner zu Karl IV. zeitweise erneut stark ab. Immerhin trug wohl W. 1378 bei der Trauerfeier für den verstorbenen Kaiser in herausgehobener Stellung der Prozession, gemeinsam mit seinem Schwager Jost von Mähren, den goldenen Helm Karls IV. – Nachdem sich die älteren Brüder W.s, Friedrich III. und Balthasar, 1351 und 1356 darauf geeinigt hatten, das Land bis 1365 vormundschaftlich durch Friedrich III. regieren zu lassen und der dritte Bruder Ludwig zudem 1357 eine geistliche Laufbahn einschlug, kam es 1362 zu Streitigkeiten zwischen Friedrich III. und Balthasar. In Folge der Auseinandersetzungen hielt ein brüderlicher Ausgleich erstmals auch für W. erweiterte Mitspracherechte bei der Herrschaftsausübung fest. 1364 trat W. einer neuerlichen Einung seiner älteren Brüder bei und damit erstmals als deren gleichberechtigter Partner auf. Zum 1.5.1365 setzt die neuere Forschung den Beginn der nun gemeinsamen brüderlichen Herrschaft an. Nur wenige Wochen später soll W. bereits im Juni und Juli die Belagerung der Burg Leisnig geleitet haben, in deren Folge die drei wettinischen Brüder Ende Juli dann gemeinsam die Leisniger Burggrafen Heinrich III. und Albrecht zum Verkauf ihrer Stammherrschaft zwangen. 1368 regelten die Wettiner ihre gemeinsame Herrschaft für die folgenden drei Jahre: Bei weitgehend gemeinschaftlicher Regierung durfte jeder Bruder abwechselnd den Hofrichter auf ein Jahr bestellen, erhielt eine „eigene Behausung“ und damit wohl ein zur eigenen Nutzung zugewiesenes Gebiet. Die „Behausungen“ werden nicht namentlich genannt, doch ist für W. Leipzig, wegen seiner häufigeren Aufenthalte dort, gemutmaßt worden. Im November 1371 verständigten sich die wettinischen Brüder im Altzeller Vertrag darauf, diese „Behausungen“ mit ihren Nutzungen zu behalten. Darüber hinaus einigten sie sich auf eine sechsjährige alternierende Vormundschaft, bei der W. von November 1373 bis November 1375 die vormundschaftliche Herrschaft ausübte. In diese Zeit fiel der Kriegszug W.s im August und September 1374 mit 500 Lanzen gegen den hessischen Niederadelsbund der „Sterner“, durch den der hessische Landgraf unterstützt werden sollte. Im Juni 1375 begann der Mainzer Bistumskrieg, in dem Friedrich III., Balthasar und W. versuchten, ihren Bruder Ludwig als Erzbischof von Mainz durchzusetzen, und der sich bis 1379/80 hinziehen und in einem Vergleich enden sollte. Bereits zum 11.3.1376 erhielt W. durch seinen erzbischöflichen Bruder Ludwig Absolution wegen verschiedener Vergehen, besonders wegen der Übergriffe gegen Kirchen; 1379 folgte eine päpstliche Gnadenbulle in gleicher Sache. – Immer wieder begegnet W. in dieser Zeit als Repräsentant der Dynastie: Noch als wettinischer Vormund und Gesandter erschien W. im Oktober 1375 auf einem zu Ehren des Kaisers veranstalteten elftägigen Fest in der Stadt Lübeck. Im Juni 1376 war wiederum W. bei der Krönung Wenzels zum deutschen König in Aachen anwesend. – Im Januar 1378 verständigten sich die Brüder auf eine vorläufige, einjährige gemeinsame Herrschaft; zugleich begann im „Registrum dominorum Marchionum Missnensium“ eine umfassende Bestandsaufnahme aller Einkünfte. Auf der Grundlage dieses Urbars kam es am 3.7.1379 wohl auf Drängen W.s zur Neustädter Örterung, in der die wettinischen Brüder die Nutzung ihrer Länder mit Ausnahme Freibergs und der Bergwerke für drei Jahre teilten, eine formale Gesamtherrschaft aber beibehielten. W. bekam die Mark Meißen und erscheint schon wenig später urkundlich als deren alleiniger Inhaber, was auf eine weitgehende Verfügungsfreiheit deutet. – Nachdem im Mai 1381 Friedrich III. gestorben war, einigten sich Balthasar, W. und die Söhne Friedrichs III. zum 13.11.1382 in Chemnitz auf eine auch formale Teilung der wettinischen Herrschaft. W. erhielt die Mark Meißen mit den Distrikten Zwickau, Rochlitz, Delitzsch, Naunhof, Borna, Geithain, Grimma, Torgau, Schellenberg, Chemnitz, Dresden, Meißen, Großenhain, Tharandt, Döbeln, Leisnig, Mittweida, Gräfenhainichen, Oschatz, Radeberg, Zörbig, Voigtsberg, Adorf, Wiedersberg und Mühltroff sowie die Mannschaften zu Freiberg, die Herren von Elsterberg, die von Plauen und die von Leisnig. Von der Teilung ausgenommen blieb Freiberg mit Bergwerk, Münze und Zehnt, das unter gemeinsamer Hoheit und Verwaltung stehen sollte. – Nachdem Balthasar mit seinen osterländischen Neffen bereits 1383 eine Gesamtbelehnung erhalten hatte, gelang es W. erst 1387 durch die Rochlitzer Erbverbrüderung mit Balthasar und 1403 durch die auch die osterländische Linie einschließende Freiberger Erbverbrüderung, eine formale Anwartschaft auf die anderen wettinischen Gebiete zu wahren. – Die folgenden 25 Jahre der Alleinherrschaft W.s standen ganz im Zeichen einer Zurückdrängung des böhmischen Einflusses. Nach dem Tod Kaiser Karls IV. 1378 und unter dem folgenden schwachen Regiment König Wenzels gelang W. v.a. durch Pfandschaft und Kauf eine Revindikation der nördlich des Erzgebirges an Böhmen oder böhmische Gefolgsleute verlorenen Positionen: 1394 erlangte W. die Pfandschaft über Haus und Stadt Eilenburg, die er 1402 endgültig an sich brachte. 1396 kaufte er den Besitzanteil Bodos von Ileburg an Düben. Die Städtchen Mühlberg und Strehla verpfändete König Wenzel 1397 an W. 1404 erwarb W. die Stadt Colditz und sicherte sich im gleichen Jahr die Pfandrechte an Pirna, das 1405 endgültig an ihn fiel. – Einen erheblichen territorialen Zugewinn erreichte W. durch sein Eingreifen in die Dohnaer Fehde. Den bereits jahrelang in eine Fehde gegen wettinische Vasallen verstrickten Burggrafen von Dohna warf W. vor, durch Überfälle die Sicherheit der Straßen und des Landes zu gefährden. Um 1399/1400 begann W. eine vorgeblich der Landfriedenswahrung dienende militärische Besetzung dohnaischer Positionen im Elbtal und im Osterzgebirge. Während der Auseinandersetzungen kamen 1401 zwei Dohnaer Burggrafen ums Leben. Im Spätsommer 1401 begann mit Unterstützung der osterländischen Neffen die Belagerung der gut gesicherten Burg Dohna selbst, die dann im Juni 1402 eingenommen werden konnte. Daraufhin bemächtigte sich W. faktisch der gesamten Dohnaer Herrschaft und gliederte sie einschließlich des 1406 eroberten Königsteins in die wettinische Herrschaft ein. – Über die Mark Meißen hinaus griff W. auch stärker nach Böhmen aus, wo er 1398 die Burg Riesenburg (tschech. Rýzmburgk) mit dem Kloster Ossegg (tschech. Osek) und der Stadt Dux (tschech. Duchcov) kaufte und 1404/05 im Gefolge der Dohnaer Fehde mehrere böhmische Adlige mit ihren Burgen in seine Mannschaft zwang. Damit begann W. ein folgenreiches herrschaftliches und territoriales Engagement südlich des Erzgebirges, das von seinen Neffen Friedrich IV. und Wilhelm II. fortgesetzt werden sollte. – Wie die Jahre des brüderlichen Regiments waren auch die Jahre von W.s Alleinherrschaft von zahlreichen Fehden und militärischen Auseinandersetzungen geprägt. Zwischen 1390 und 1392 brannte W. Mühlberg nieder und verheerte weitere böhmische Besitzungen in Meißen. In die Rabensteiner Fehde trat W. 1388 auf Seiten des Klosters Geringswalde gegen Veit I. von Schönburg ein, ließ im selben Jahr Waldenburg belagern und erreichte 1390 einen tragfähigen Ausgleich zwischen den Parteien. 1395 begann W. nach der Hinrichtung einiger Gefolgsleute in Erfurt eine längere Fehde gegen die mainzische Stadt. W. belagerte zeitweise Erfurt, ließ das dortige Umland plündern und erwirkte 1386 die Reichsacht über die Stadt. – Auf der Heimreise vom Frankfurter Fürstentag entkam W. mit seinem Neffen Friedrich IV. (der Streitbare) am 5.6.1400 nahe Fritzlar einem Überfall des Grafen Heinrich von Waldeck durch Flucht, der mitreisende Herzog Friedrich von Braunschweig wurde getötet, der sächsisch-wittenbergische Kurfürst Rudolf geriet mit anderen in Gefangenschaft. Der Anschlag festigte die gegen den Erzbischof von Mainz gerichtete Allianz zwischen den braunschweigischen Welfen, den Wettinern, den Askaniern und dem Landgrafen von Hessen. In deren Zusammenhang steht auch die zweite Ehe des seit dem 20.11.1400 verwitweten W. mit Anna von Braunschweig 1402, mit der W. die späte Hoffnung auf Nachkommen verband; allerdings blieb auch diese Verbindung kinderlos. – Über seinen Schwager Jost, Markgraf von Brandenburg, erlangte W. zeitweise Einfluss auf die dortigen Machtverhältnisse. Bereits im Herbst 1388 begleitete W. Jost bei dessen Reise in die Mark. 1393 verpfändete ihm Jost fünf märkische Städte, ohne dass sich W. in deren Besitz bringen konnte. Von April 1395 bis November 1402 bestellte Jost W. als Statthalter in der Alt- und Mittelmark. Nach anfänglicher Verweigerung huldigten W. die märkischen Städte mit Berlin im November 1395, und 1398/99 brachte W. durch einen Feldzug gegen Mecklenburg-Stargard die Boitzenburg zurück an Brandenburg. – An der Abwahl König Wenzels beteiligte sich W. 1399 und 1400 zunächst aktiv, blieb dem eigentlichen Akt aber nach dem Anschlag von Fritzlar fern und näherte sich sogar kurzzeitig Wenzel wieder an. Im Sommer 1401 belagerte W. dann aber gemeinsam mit seinem Schwager Jost, mit Truppen des böhmischen Herrenbundes und in Absprache mit dem neuen König Ruprecht die Prager Burgen Wenzels, mit dem es allerdings schon im August 1401 zu einer Einigung kam. – Das landesherrliche Regiment W.s in Meißen bedarf einer differenzierten Beurteilung. W. förderte und begünstigte die Städte seiner Herrschaften: Er verlieh Statuten an Grimma, Colditz und Leisnig, 1392 schlichtete er einen Streit zwischen Dresden und dem damals böhmischen Pirna, 1393 überwies er den Salzhandel an Chemnitz, 1396 legte er eine Fehde zwischen Chemnitz und Gotha bei und das heutige Dresden-Neustadt, damals Altendresden, erhielt durch ihn 1403 Stadtrecht. – 1399 erreichte W. das Besetzungsrecht für vier weitere und damit nun insgesamt fünf der 15 Meißner Domherrenstellen. Gleichzeitig erlangte W. eine faktische, wenn auch rechtlich nicht vollständige Exemtion des Bistums Meißen und brachte damit die im 15. Jahrhundert durchgesetzte landesherrliche Unterstellung des Bistums auf die Bahn. Im Meißner Dom stiftete er fünf Altäre mit sechs Vikarien und in Altendresden gründete er 1404 ein Augustiner-Eremiten-Kloster. Als erster Wettiner wählte W. den Meißner Dom zur Grablege, wo er im Stifterjoch des Hohen Chors begraben wurde. – Herausragend war das über die gesamte Herrschaft gespannte, planmäßige Bauprogramm W.s. Grundlegende Um- und Neubauten von hoher architektonischer Qualität lassen sich an den Burgen in Meißen, Dresden, Großenhain, Leisnig, Rochlitz, Grimma, Delitzsch, Zwickau und Schellenberg nachweisen. Auch den 1401 geweihten Meißner Dom ließ W. vollenden. – Allerdings zwangen W. die hohen Ausgaben für die territoriale Arrondierung, die militärischen Operationen und das Bauprogramm zu folgenreichen Eingriffen in die Wirtschafts- und Finanzstruktur des Landes. Zwar übernahm er 1384 gemeinsam mit den anderen Wettinern das Erschließungsprojekt des Freiberger Fürstenstollens auf eigene Kosten, aber durch die fortschreitende Verschlechterung der Meißner Groschenwährung verschärfte W. die schwelende Krise des Silberbergbaus dramatisch, sodass die Ausbeute schließlich auf ein Drittel absank, was unmittelbar auf den wettinischen Haushalt zurückschlug. – Der bereits zeitgenössische Beiname W.s, „der Einäugige, Monoculus, Cocles“ geht anscheinend auf ein Augenleiden zurück, das W., vielleicht im Gefolge einer lebensbedrohenden Krankheit oder Verletzung, in der Mitte der 1380er-Jahre ereilte. Nach einem Schlaganfall im Winter 1406/07 konnte W. zunächst nicht mehr sprechen, bevor er am 9.2.1407 in Grimma verstarb. Wohl um den 14.2. wurde er beerdigt und am 6.3. mit einer feierlichen offiziellen Begräbnismesse im Dom zu Meißen geehrt.

Quellen G. Spalatin, Chronik der Sachsen und Thüringer, Bd. 3: Die thüringischen Grafen und Landgrafen bis ins 15. Jh., illustrierte Handschrift um 1520-1525 (Landesbibliothek Coburg, Ms. Cas. 11); J. Tylich, Chronicon Missnense, in: J. F. Schannat, Vindemiae literariae, Bd. 2, Leipzig 1724, S. 74-90; R. Freiherr von Liliencron (Hg.), Düringische Chronik des Johann Rothe, Jena 1859; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, I. Hauptteil, Abteilung B, Bd. 1/2: Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, hrsg. von H. Ermisch, Leipzig 1899/1902; Registrum Dominorum Marchionum Missnensium, Bd. 1, hrsg. von H. Beschorner, Leipzig 1933; Thüringische Landeschronik und Eisenacher Chronik (Johannes Rothe), hrsg. von S. Weigelt, Berlin 2007.

Literatur C. Wenck, Die Wettiner im 14. Jahrhundert, Leipzig 1877; W. Lippert, Markgraf W. von Meißen und Elisabeth von Mähren, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 30/1892, S. 93-127; ders., Wettiner und Wittelsbacher sowie die Niederlausitz im XIV. Jahrhundert, Dresden 1894; H. Ahrens, Die Wettiner und Kaiser Karl IV., Leipzig 1895; H. Ermisch, Eine Hofhaltung Markgraf W.s (1386), in: NASG 18/1897, S. 1-30; W. Lippert, Meißnisch-böhmische Beziehungen zur Zeit König Johanns und Karls IV., in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 35/1897, S. 240-265; H. Ermisch, Die Erwerbung von Eilenburg durch Markgraf W., in: NASG 19/1898, S. 193-212; ders., Die Dohnasche Fehde, in: ebd. 22/1901, S. 225-290; R. Fülle, Markgraf W.s landesherrliche Tätigkeit in der Mark Meißen 1382-1406, Diss. Leipzig 1912; H. Beschorner, Die Chemnitzer Teilung der Wettinischen Lande von 1382 im Kartenbilde, in: NASG 54/1933, S. 135-142; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln/Wien 1989; M. Lindner, Kaiser Karl IV. und Mitteldeutschland, in: ders. (Hg.), Kaiser, Reich und Region, Berlin 1997, S. 83-180; H. Magirius, Markgraf W. als Bauherr, in: U. John (Hg.), Landesgeschichte als Herausforderung und Programm, Stuttgart 1997, S. 123-156; B. Marquis, Meißnische Geschichtsschreibung des späten Mittelalters, München 1998; U. Schirmer, Der Freiberger Silberbergbau im Spätmittelalter, in: NASG 71/2000, S. 1-26; M. Lindner, Nähe und Distanz, in: E. Holtz/M. Lindner/P. Moraw (Hg.), Akkulturation und Selbstbehauptung, Berlin 2001, S. 173-255; J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Stuttgart 2002; B. Schwarz, Die Exemtion des Bistums Meißen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 88/2002, S. 294-361; E. Leisering (Bearb.), Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349-1382, Halle 2006; M. Donath, Der wettinische Schlossbau in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Burgenforschung aus Sachsen 19/2006, S. 5-43; W. der Einäugige, hrsg. von den Staatlichen Schlössern, Burgen und Gärten Sachsen und dem Verein für sächsische Landesgeschichte e.V., Dresden 2009; A. Thieme, Die Wettiner im 14. Jahrhundert, in: 1407. Rat kontra Landesherr, Zwickau 2009 (im Druck). – ADB 43, S. 118-124; DBA I, III; DBE 10, S. 504.

Porträt W., unbekannte Werkstatt, nach 1400, graviertes Messingrelief auf marmorner Grabplatte, Dom zu Meißen; W., unbekannter Künstler, um 1630, Kupferstich nach dem Messingrelief auf W.s Grabplatte vor dessen Beschädigung, in: S. Reyher, Monumenta Landgraviorum Thuringiae et Marchionum Misniae, Gotha 1692; W. I. der Einäugige, undatiert, Kupferstich nach der Grabplatte, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

André Thieme
4.9.2009


Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Wilhelm I. der Einäugige,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4171 [Zugriff 22.11.2024].

Wilhelm I. der Einäugige



Quellen G. Spalatin, Chronik der Sachsen und Thüringer, Bd. 3: Die thüringischen Grafen und Landgrafen bis ins 15. Jh., illustrierte Handschrift um 1520-1525 (Landesbibliothek Coburg, Ms. Cas. 11); J. Tylich, Chronicon Missnense, in: J. F. Schannat, Vindemiae literariae, Bd. 2, Leipzig 1724, S. 74-90; R. Freiherr von Liliencron (Hg.), Düringische Chronik des Johann Rothe, Jena 1859; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, I. Hauptteil, Abteilung B, Bd. 1/2: Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, hrsg. von H. Ermisch, Leipzig 1899/1902; Registrum Dominorum Marchionum Missnensium, Bd. 1, hrsg. von H. Beschorner, Leipzig 1933; Thüringische Landeschronik und Eisenacher Chronik (Johannes Rothe), hrsg. von S. Weigelt, Berlin 2007.

Literatur C. Wenck, Die Wettiner im 14. Jahrhundert, Leipzig 1877; W. Lippert, Markgraf W. von Meißen und Elisabeth von Mähren, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 30/1892, S. 93-127; ders., Wettiner und Wittelsbacher sowie die Niederlausitz im XIV. Jahrhundert, Dresden 1894; H. Ahrens, Die Wettiner und Kaiser Karl IV., Leipzig 1895; H. Ermisch, Eine Hofhaltung Markgraf W.s (1386), in: NASG 18/1897, S. 1-30; W. Lippert, Meißnisch-böhmische Beziehungen zur Zeit König Johanns und Karls IV., in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 35/1897, S. 240-265; H. Ermisch, Die Erwerbung von Eilenburg durch Markgraf W., in: NASG 19/1898, S. 193-212; ders., Die Dohnasche Fehde, in: ebd. 22/1901, S. 225-290; R. Fülle, Markgraf W.s landesherrliche Tätigkeit in der Mark Meißen 1382-1406, Diss. Leipzig 1912; H. Beschorner, Die Chemnitzer Teilung der Wettinischen Lande von 1382 im Kartenbilde, in: NASG 54/1933, S. 135-142; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln/Wien 1989; M. Lindner, Kaiser Karl IV. und Mitteldeutschland, in: ders. (Hg.), Kaiser, Reich und Region, Berlin 1997, S. 83-180; H. Magirius, Markgraf W. als Bauherr, in: U. John (Hg.), Landesgeschichte als Herausforderung und Programm, Stuttgart 1997, S. 123-156; B. Marquis, Meißnische Geschichtsschreibung des späten Mittelalters, München 1998; U. Schirmer, Der Freiberger Silberbergbau im Spätmittelalter, in: NASG 71/2000, S. 1-26; M. Lindner, Nähe und Distanz, in: E. Holtz/M. Lindner/P. Moraw (Hg.), Akkulturation und Selbstbehauptung, Berlin 2001, S. 173-255; J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Stuttgart 2002; B. Schwarz, Die Exemtion des Bistums Meißen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 88/2002, S. 294-361; E. Leisering (Bearb.), Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349-1382, Halle 2006; M. Donath, Der wettinische Schlossbau in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Burgenforschung aus Sachsen 19/2006, S. 5-43; W. der Einäugige, hrsg. von den Staatlichen Schlössern, Burgen und Gärten Sachsen und dem Verein für sächsische Landesgeschichte e.V., Dresden 2009; A. Thieme, Die Wettiner im 14. Jahrhundert, in: 1407. Rat kontra Landesherr, Zwickau 2009 (im Druck). – ADB 43, S. 118-124; DBA I, III; DBE 10, S. 504.

Porträt W., unbekannte Werkstatt, nach 1400, graviertes Messingrelief auf marmorner Grabplatte, Dom zu Meißen; W., unbekannter Künstler, um 1630, Kupferstich nach dem Messingrelief auf W.s Grabplatte vor dessen Beschädigung, in: S. Reyher, Monumenta Landgraviorum Thuringiae et Marchionum Misniae, Gotha 1692; W. I. der Einäugige, undatiert, Kupferstich nach der Grabplatte, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

André Thieme
4.9.2009


Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Wilhelm I. der Einäugige,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4171 [Zugriff 22.11.2024].