Thomas Freiherr von Fritsch

F. war ein bedeutender Reformpolitiker und Vordenker des kursächsischen Rétablissements. Er trug ab 1762 maßgeblich dazu bei, dass Sachsen die durch Misswirtschaft, Siebenjährigen Krieg und preußische Besatzung ausgelöste tiefgreifende wirtschaftliche und finanzielle Krise innerhalb weniger Jahre überwand. – F. erfuhr bereits in seiner Jugendzeit erste Prägungen durch die von Universität und Buchgewerbe begünstigte aufklärerische Atmosphäre in seiner Heimatstadt Leipzig. Dazu trug ebenfalls die Literatur bei, mit der er als einziger Sohn des bedeutenden Großverlegers und Buchhändlers Johann Thomas Fritsch in Berührung kam. Im väterlichen Verlag erschienen zahlreiche Werke der Frühaufklärung, aber auch des Pietismus und der Kameralistik. Ab 1717 studierte F. in Leipzig Jura, verließ die Universität allerdings ohne formellen Abschluss. Sein Vater vermittelte ihm nebenher die buchhändlerischen Kenntnisse, die F. benötigte, um das Familienunternehmen nach dessen Tod 1726 übernehmen zu können. Da F. zu dieser Zeit bereits eine Anstellung im kursächsischen Staatsdienst gefunden hatte, ließ er die Buchhandlung durch einen Geschäftsführer verwalten, bis er sie 1741 für 20.412 Taler an Johann Friedrich Gleditsch verkaufte. – 1721 bis 1724 unternahm F. eine ausgedehnte Bildungsreise durch Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande, wobei v.a. die wirtschaftlichen und politischen Systeme der beiden letztgenannten Staaten für ihn von Interesse waren. Nach seiner Rückkehr nach Sachsen begann mit dem Eintritt in das Geheime Kabinett F.s Karriere in den höchsten Gremien der kursächsischen Verwaltungs- und Regierungsbehörden. Zunächst war er als Legationssekretär für außenpolitische Belange zuständig und begleitete 1726 in dieser Funktion den Kabinettsminister François Joseph Wicardel Marquis de Fleury et de Beaufort auf einer diplomatischen Mission nach Wien. Im Jahr darauf führte ihn sein Weg, verbunden mit der Ernennung zum Hof- und Justizrat, in die kursächsische Landesregierung. Darüber hinaus wurde er Direktor des Münzkabinetts. – 1729 kaufte F. das Rittergut Seerhausen für 52.000 Taler, 1746 das Gut Zschochau für 40.000 Taler und 1752 das Gut Mautitz für 19.000 Taler. Er verfügte zudem über eine sehr umfangreiche Bücher- und Kunstsammlung. Trotz der großen Verluste bei der Zerstörung seines Dresdner Stadthauses 1760 waren im Nachlass 5.338 Bände, 4.053 Kupferstiche, Radierungen bzw. Zeichnungen sowie 315 Karten (Landkarten, Stadt- oder Feldzugspläne usw.) zu verzeichnen. – Kaiser Karl VI. erhob F. 1730 in den erblichen Adelsstand, was seine Karrierechancen in der Landesverwaltung und -politik noch erhöhte. Als Gründe für die Nobilitierung gibt der Adelsbrief F.s Verdienste in kurfürstlichen und kaiserlichen Diensten sowie die von ihm 1730 bereits in zweiter Auflage publizierte, dem Reichsoberhaupt gewidmete Schrift „De iure Imperii in magnum Ducatum Etruriae“ (1721) an. Darin untermauerte F. juristisch die fortdauernde Wirksamkeit des Reichsrechts im Großherzogtum Toskana, v.a. bezüglich eines Erbfalls, während Großherzog Gian Gastone de Medici eine solche bestritt. – 1732 wurde F. Geheimer Referendar im Geheimen Konsilium, acht Jahre später folgte die Ernennung zum Geheimen Kriegsrat. 1739 und 1741 wurde er nochmals mit diplomatischen Missionen in Lunéville (Frankreich), der Residenz Stanislaus I. Leszczyńskis, und Paris betraut. Kurz darauf schied er allerdings auf Betreiben von Graf Johann Christian von Hennicke, ein Günstling Graf Heinrich von Brühls, und damit auch von Brühl selbst, aus dem kursächsischen Staatsdienst aus. – Der finanziell unabhängige F. zog sich zunächst auf sein Gut Seerhausen zurück. Kaiser Karl VII. erhob ihn allerdings schon 1742 in den Freiherrenstand und berief ihn im selben Jahr in den Reichshofrat. Hier nahm F. aufgrund seiner juristischen Ausbildung auf der Gelehrtenbank Platz, die der Herrenbank gegenüberstand. Zwischen März 1742 und September 1743 befasste er sich v.a. mit Lehnsbestimmungen, Vormundschafts- und Alimentierungsangelegenheiten, Schulden und deren Tilgung, Nachlass- und Erbregelungen sowie Privilegien und Investituren verschiedenster Art. Nach längerer Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bat er im April 1744 um Entbindung von seinen Amtspflichten, die ihm im Oktober 1744 vom Kaiser gewährt wurde. – 1745 verpflichtete Kaiser Franz I. F. als Reichspfennigmeister im Ober- und im Niedersächsischen Reichskreis. Die Vereidigung erfolgte 1746 in Wien. Zeitgleich wurde er durch seinen kursächsischen Landesherrn Friedrich August II. (August III.) zum Geheimen Rat ernannt. Was seine Amtsgeschäfte als Reichspfennigmeister anbelangt, die mit der Eintreibung von durch den Reichstag beschlossenen Reichssteuern verbunden waren, stehen kaum Quellen zur Verfügung. Vermutlich gab er dieses Amt spätestens 1762 mit dem Wiedereintritt in kursächsische Dienste auf. Beide Tätigkeiten in kaiserlichen Diensten, aber auch die bereits erwähnten diplomatischen Missionen kennzeichnen F. als Angehörigen einer mobilitätsoffenen, europaweit aktiven frühneuzeitlichen Führungselite. Von ihm gepflegte Bekanntschaften und Korrespondenzen reichten weit über die sächsischen Landesgrenzen hinaus. – Die historisch bedeutsamste Lebensphase stand F. allerdings noch bevor. Nachdem der vom aufklärerischen Gedankengut beeinflusste Kurprinz Friedrich Christian angesichts der desolaten Lage Sachsens die Einberufung einer Restaurationskommission betrieben hatte, übernahm F. 1762 deren Leitung. Auf seinen Vorschlag wurden Hans Heinrich von Heringen, Christian Wilhelm von Nitzschwitz, Karl Ferdinand Lindemann, Friedrich Ludwig von Wurmb, Hans Georg von Poigk und Christian Gotthelf von Gutschmid zu Kommissionsmitgliedern ernannt. Von April 1762 bis August 1763 erarbeiteten sie insgesamt 34 Gutachten, um den wirtschaftlichen und finanziellen Ruin Kursachsens abzuwenden. Entsprechende Überlegungen hatte F. bereits zuvor in seinem erstmals 1761 erschienenen Buch „Zufällige Betrachtungen in der Einsamkeit“ und anderen Denkschriften entwickelt. Zeitgleich vermittelte F.s Schwiegersohn Ferdinand Ludwig von Saul, der als Legationsrat in Warschau tätig war, die Reformideen seines Schwiegervaters an den Hof. Kurz darauf setzte ein reger Briefwechsel zwischen F. und Premierminister Heinrich von Brühl ein, in dem es ebenfalls um die nach dem Friedensschluss notwendigen Maßnahmen ging. – In den Friedensverhandlungen von Hubertusburg, die den Siebenjährigen Krieg mit Verträgen zwischen Österreich und Preußen sowie Sachsen und Preußen beendeten, fungierte F. als kursächsischer Unterhändler und konnte gerade aufgrund seiner Bekanntschaft mit dem preußischen König Friedrich II. günstige Bedingungen für sein Land aushandeln. So akzeptierte Preußen etwa die Festsetzung des 10.2.1763 als Enddatum der Kontributionszahlungen und die Herabsetzung des gültigen Zinsfußes der Steuerschulden auf drei Prozent. Aufgrund fehlender österreichischer Unterstützung blieben F.s Bemühungen um eine Entschädigung Sachsens für die preußische Besatzung und die dabei erlittenen Schäden dagegen ohne Erfolg. Nach zügigen Verhandlungen konnten die Friedensverträge am 15.2.1763 unterzeichnet werden. – Im Juni 1763 erhielt F. seine Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat und Konferenzminister für Kammer-, Kommerz-, Münz- und Grenzsachen im Geheimen Konsilium, die er bis zu seinem Tod wahrnahm. Auf die Besetzung weiterer hoher Staatsämter mit reformerisch gesinnten Beamten aus der Restaurationskommission oder deren Umfeld nahm F. erheblichen Einfluss. – In diesem Rahmen ging F. mit großem Engagement an die Umsetzung der in den Gutachten angeregten Maßnahmen. Hierbei spielten die Gründung der Steuer- und der Kammerkreditkasse 1763 und 1765 eine herausgehobene Rolle. Beide gaben Schuldscheine aus, die sich sehr schnell zu lohnenden Anlagen entwickelten und dazu beitrugen, dass Sachsen seine Verbindlichkeiten wieder bedienen konnte. Auf F.s Vorschlag wandte der sächsische Staat insbesondere jährlich 1,1 Millionen Taler auf, um die gewaltigen Steuerschulden, die den überwiegenden Teil der Staatsschulden bildeten, tilgen zu können. Wenig später wurde auch für die Kammerschulden ein Amortisationsfonds eingerichtet, da eine Aufhebung der Trennung zwischen beiden Teilen der Staatsschulden aufgrund der Vorgaben des Reichsrechtes nicht möglich war. Auch der Landwirtschaft kam nach F.s Überlegungen eine herausgehobene Position zu. Neben Maßnahmen zur Beseitigung der Kriegsschäden plädierte er nachdrücklich dafür, die aus der Agrarproduktion zu erzielenden Steuererträge zu steigern. Als Mitglied der Leipziger Ökonomischen Sozietät war F. zudem an der Ausweitung des Anbaus von Kartoffeln, aber auch von Klee, Luzerne oder Flachs, dem Übergang zu besseren Anbausystemen, der Nutzung neuer landwirtschaftlicher Maschinen, der ganzjährigen Stallfütterung sowie der Verbreitung des leistungsstarken Merinoschafs interessiert. Ein ebenso drängendes Anliegen war es für ihn, den Zustand des kursächsischen Straßenwesens zu verbessern und dadurch den Handel zu erleichtern. Im Manufakturwesen, das nach 1763 nochmals eine Blüte erlebte, legte er die Präferenz v.a. auf metallurgische Betriebe. Um qualifizierte Arbeitskräfte heranzuziehen, wies F. auf den reformbedürftigen Zustand des sächsischen Bildungswesens hin. Entsprechend seiner Vorstellungen sollten in den Schulen naturwissenschaftliche und ökonomische Themen stärkere Beachtung finden. Nicht zuletzt wurden die Erfolge im wirtschaftlichen Bereich auch dadurch ermöglicht, dass die Verwaltung nun effektiver arbeitete. Hierbei setzte sich F. v.a. für die Aktivierung der Kreis- und Amtshauptleute als wirksame Mittelinstanzen im kursächsischen Behördenaufbau ein. – Unter maßgeblicher Mitwirkung F.s wurde der kursächsische Staat mit dem Rétablissement vor dem Zusammenbruch bewahrt; die maßvolle Neu- und Umgestaltung der kursächsischen Verwaltung, Regierungspraxis und Politik ebnete den Weg zum wirtschaftlichen Wiederaufstieg und zu einer deutlichen Reduzierung der Altschulden von vor 1763. Die getroffenen Maßnahmen kündeten von einem neuen, aufgeklärt-absolutistischen Geist. Sie stellten zwar keine umwälzende bürgerlich geprägte Reform wie in den 1830er-Jahren dar, entsprachen in ihrer Tragweite aber den zu dieser Zeit möglichen Neuerungen. Dahinter stand der Typus des neuadligen Rittergutsbesitzers, wie er im Verlauf des 18. Jahrhunderts immer öfter auftrat und von F. und den meisten Mitgliedern der Restaurationskommission verkörpert wurde. Aus dem Bürgertum stammend, bekräftigte F. nach seiner Nobilitierung durch den Kauf dreier Rittergüter und die Aufgabe der väterlichen Buchhandlung nachdrücklich seine Zugehörigkeit zum Adel. Da er als Neuadliger allerdings nicht über die gleichen Möglichkeiten der politischen Mitwirkung verfügte wie der alteingesessene Adel, trat er konsequent für die Aufhebung dieser Standesunterschiede innerhalb des Adels, nicht jedoch zum Bürgertum, ein. Trotz einiger für diese Zeit revolutionärer Ansätze in seiner genannten Schrift „Zufällige Betrachtungen“ bewegte sich sein politisches Gedankengut innerhalb des althergebrachten politischen Systems zur Stabilisierung der traditionellen Ordnung.

Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, Nachlass Fritsch; Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Leipzig, 20547 Rittergut Seerhausen; Österreichisches Staatsarchiv - Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Reichshofrat und Reichskanzlei, Verfassungsakten Reichshofrat, 27-28-31 Reichshofratsstelle für F., Baron Thomas 1742 (ausgetreten 1744), Reichskanzlei, Reichsakten in specie 75-2-2, Reichspfennigmeister Freiherr von F., 1745; Universitätsarchiv Leipzig, Rektor, M 09.

Werke De iure Imperii in magnum Ducatum Etruriae, Diss. Leipzig 1721, Leipzig 41744; Zufällige Betrachtungen in der Einsamkeit, Leipzig 1761, 31763 (ND Bern 1984).

Literatur C. Freiherr v. Beaulieu-Marconnay, Ein sächsischer Staatsmann des 18. Jahrhunderts. Thomas Freiherr von F., in: Archiv für die sächsische Geschichte 9/1871, S. 251-324, 337-380; B. Dölemeyer, Zwei Staatsreformprogramme des 18. Jahrhunderts. Thomas von F. für Kursachsen - Friedrich Carl von Moser für Hessen-Darmstadt, in: H. Lück u.a. (Hg.), Recht - Idee - Geschichte. Beiträge zur Rechts- und Ideengeschichte, Köln/Weimar/Wien 2000, S. 469-492; T. Freiherr v. Fritsch-Seerhausen, Familien-Unterlagen der Freiherren von Fritsch, 2 Bde., Schwäbisch Gmünd 1991/1994; M. Lehmstedt, F. - Johann F.’sche Buchhandlung, in: H. Bähring u.a. (Hg.), Lexikon Buchstadt Leipzig. Von den Anfängen bis zum Jahre 1990, Taucha 22013, S. 86; W. Lippert, Friedrich der Große und der sächsische Geheime Rat von F., in: NASG 21/1900, S. 146-167; ders., Der Besuch des sächsischen Ministers von F. bei Friedrich dem Großen 1771, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 33/1920, H. 1, S. 224-230; H. Schlechte (Hg.), Die Staatsreform in Kursachsen 1762-1763, Berlin 1958 (P); G. Ulbricht, Finanzgeschichte Sachsens im Übergang zum konstitutionellen Staat (1763 bis 1843), St. Katharinen 2001. – ADB 8, S. 110-116; NDB 5, S. 624f.; K. Blaschke, Thomas von F. (1700-1775), in: K. G. A. Jeserich u.a. (Hg.), Persönlichkeiten der Verwaltung. Biographien zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1648-1945, Stuttgart/Berlin/Köln 1991, S. 23-26 (P); R. Groß, F., Thomas Frh. v. (seit 1742), in: K. Pätzold (Hg.), Lexikon Biographien zur deutschen Geschichte von den Anfängen bis 1945, Berlin 1990, S. 168.

Porträt Bildnis des sächsischen Gesandten und Staatsmannes Thomas Freiherr v. F., A. Graff, 1772, Öl auf Leinwand, Museen der Stadt Dresden, Städtische Galerie Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

Marian Bertz
17.4.2018


Empfohlene Zitierweise:
Marian Bertz, Artikel: Thomas Freiherr von Fritsch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1561 [Zugriff 18.4.2024].

Thomas Freiherr von Fritsch



Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, Nachlass Fritsch; Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Leipzig, 20547 Rittergut Seerhausen; Österreichisches Staatsarchiv - Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Reichshofrat und Reichskanzlei, Verfassungsakten Reichshofrat, 27-28-31 Reichshofratsstelle für F., Baron Thomas 1742 (ausgetreten 1744), Reichskanzlei, Reichsakten in specie 75-2-2, Reichspfennigmeister Freiherr von F., 1745; Universitätsarchiv Leipzig, Rektor, M 09.

Werke De iure Imperii in magnum Ducatum Etruriae, Diss. Leipzig 1721, Leipzig 41744; Zufällige Betrachtungen in der Einsamkeit, Leipzig 1761, 31763 (ND Bern 1984).

Literatur C. Freiherr v. Beaulieu-Marconnay, Ein sächsischer Staatsmann des 18. Jahrhunderts. Thomas Freiherr von F., in: Archiv für die sächsische Geschichte 9/1871, S. 251-324, 337-380; B. Dölemeyer, Zwei Staatsreformprogramme des 18. Jahrhunderts. Thomas von F. für Kursachsen - Friedrich Carl von Moser für Hessen-Darmstadt, in: H. Lück u.a. (Hg.), Recht - Idee - Geschichte. Beiträge zur Rechts- und Ideengeschichte, Köln/Weimar/Wien 2000, S. 469-492; T. Freiherr v. Fritsch-Seerhausen, Familien-Unterlagen der Freiherren von Fritsch, 2 Bde., Schwäbisch Gmünd 1991/1994; M. Lehmstedt, F. - Johann F.’sche Buchhandlung, in: H. Bähring u.a. (Hg.), Lexikon Buchstadt Leipzig. Von den Anfängen bis zum Jahre 1990, Taucha 22013, S. 86; W. Lippert, Friedrich der Große und der sächsische Geheime Rat von F., in: NASG 21/1900, S. 146-167; ders., Der Besuch des sächsischen Ministers von F. bei Friedrich dem Großen 1771, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 33/1920, H. 1, S. 224-230; H. Schlechte (Hg.), Die Staatsreform in Kursachsen 1762-1763, Berlin 1958 (P); G. Ulbricht, Finanzgeschichte Sachsens im Übergang zum konstitutionellen Staat (1763 bis 1843), St. Katharinen 2001. – ADB 8, S. 110-116; NDB 5, S. 624f.; K. Blaschke, Thomas von F. (1700-1775), in: K. G. A. Jeserich u.a. (Hg.), Persönlichkeiten der Verwaltung. Biographien zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1648-1945, Stuttgart/Berlin/Köln 1991, S. 23-26 (P); R. Groß, F., Thomas Frh. v. (seit 1742), in: K. Pätzold (Hg.), Lexikon Biographien zur deutschen Geschichte von den Anfängen bis 1945, Berlin 1990, S. 168.

Porträt Bildnis des sächsischen Gesandten und Staatsmannes Thomas Freiherr v. F., A. Graff, 1772, Öl auf Leinwand, Museen der Stadt Dresden, Städtische Galerie Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek (Bildquelle).

Marian Bertz
17.4.2018


Empfohlene Zitierweise:
Marian Bertz, Artikel: Thomas Freiherr von Fritsch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1561 [Zugriff 18.4.2024].