Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels
Einen trefflicheren Gesellschaftsnamen als „der Sorgfältige“ hätte die Fruchtbringende Gesellschaft dem Regierungsnachfolger ihres Oberhaupts, des Herzog-Administrators August von Sachsen-Weißenfels, wohl kaum zuteilen können. Der gebildete, kunst- und kulturinteressierte, als Regent äußerst umsichtig und mit einem guten Gespür für die politische Situation agierende J. gehört somit zu den bemerkenswertesten Vertretern des
Weißenfelser Fürstenhauses. – Aufgewachsen am väterlichen Hof in
Halle/Saale, wurde J. bereits 1661 von seinem Vater mit der Rosenburg sowie verschiedenen, nach dem Aussterben der Grafen von Barby (1659) erledigten Gütern belehnt. Diesen Besitz sollte er jedoch nach verwickelten Rechtsstreitigkeiten endgültig an den brandenburgischen Kurprinzen, den späteren ersten preußischen König Friedrich I., verlieren. Auf seiner Kavaliersreise besuchte J. 1667 zusammen mit seinem Bruder August verschiedene deutsche Höfe, ehe er an die väterliche Residenz zurückkehrte. 1670 schenkte der Vater seinem Erstgeborenen das mit dem Tod der Mutter heimgefallene ehemalige Klostergut Langendorf bei Weißenfels sowie das Gut Wiedebach. Nach dem Tod Augusts übersiedelte J. mit dem Hofstaat von Halle/Saale in das noch unfertige Schloss
Neu-Augustusburg in Weißenfels, das seit 1666 als Sitz der erbländischen Zentralbehörden fungierte. – In seinem bereits stark verschuldeten Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Weißenfels trat J. 1680 ein schweres Erbe an und sah sich umgehend mit der expansiven Machtpolitik der Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen konfrontiert. Im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten eines mindermächtigen Sekundogeniturfürsten gelang es J. und seinem leitenden Minister, dem Oberhofmarschall, Oberhauptmann und Konsistorialpräsidenten
Johann Kaspar von Loß, in der Folgezeit gleichwohl, durch eine geschickte, tendenziell nachgiebige, aber auch neue Perspektiven eröffnende Politik auf dem Verhandlungsweg Konflikte zu entschärfen und insgesamt gesehen die Weißenfelser Sekundogeniturherrschaft zu stabilisieren. Mit dem Übergang des Erzstifts Magdeburg auf den Rechtsnachfolger Kurbrandenburg (1680) wurde auch J. wegen alter magdeburgischer Lehnsansprüche über sein
Querfurter Territorium unter Druck gesetzt. Mit der unter kaiserlicher Vermittlung zustande gekommenen vertraglichen Konfliktlösung von 1687 (kaiserliche Konfirmation 1688) verzichtete schließlich der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm, gegen Abtretung des Amts Burg, auf alle Ansprüche an den Ämtern Querfurt, Jüterbog und Dahme/Mark, erkannte sie als Territorium und unmittelbares Reichslehen an und versprach, die Einführung des Querfurter Votums in den Reichsfürstenrat zu unterstützen. In mehreren Separatartikeln übernahm der Brandenburger zudem die Begleichung einer beträchtlichen
Merseburger Schuldforderung und sicherte den Söhnen J.s die nächsten freiwerdenden Majorpräbenden in
Magdeburg bzw.
Halberstadt zu. Nachdem der sächsische Kurfürst Johann Georg III. noch 1681 mit der Übernahme des Schutzes und der Verteidigung des Querfurter Territoriums dessen Reichsbindung einzudämmen versucht hatte, machte eine vertragliche Einigung für J. den Weg frei zu der Separatbelehnung mit dem Reichsfürstentum Sachsen-Querfurt (1688). Eine Schuldverschreibung für das Gymnasium illustre Augusteum in Weißenfels (1693), dessen Privilegien er 1682 bestätigt hatte, belegt in diesem Kontext die Beauftragung des kurbrandenburgischen Reichstagsgesandten, Ernst Graf von Metternich, mit der Vertretung der Weißenfelser Interessen am
Regensburger Reichstag. – Angesichts der seit 1680 energisch zur Geltung gebrachten Dresdner Oberherrschaftsansprüche über die albertinischen Nebenlinien musste J. dem Kurfürsten die privilegierten Schriftsassen in den beiden thüringischen Ämtern Weißenfels und Freyburg/Unstrut bereits 1681 zurückgeben (kaiserliche Konfirmation 1682). Im sog. Eluzidationsrezess, einer Erläuterungsvereinbarung zu den früheren Verträgen zwischen Kur- und Nebenlinie, musste J. 1682 Johann Georg III. auch noch die Erbhuldigung der Weißenfelser Untertanen sowie dessen Aufnahme in das Kirchengebet zugestehen (kaiserliche Konfirmation 1685). Der kursächsische Geheime Rat Bernhard von Zech d.Ä. betonte in dem von ihm 1705 neubearbeiteten „Europäischen Herold“ die positiven Effekte dieses erzwungenen Vertrags für J.: Der Herzog sei nach dem Tode Kurfürst Johann Georgs IV. 1694 bis zur Geburt des Kurprinzen Friedrich August 1696 als potenzieller Kurnachfolger ausgezeichnet und behandelt worden. 1684 folgte ein Vertrag über den Beitrag des Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Weißenfels zum Türkenkrieg in Ungarn. Im selben Jahr vermittelte der Kurfürst in Dresden einen kommissarischen Vergleich, wonach der Weißenfelser Herzog die Einkünfte des seit 1671 verpfändeten Amts (Langen-)Salza bis zur Bezahlung von Kapital (80.000 Taler) und Zinsen an den Gläubiger, Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, abtrat. – Der überraschende Regierungswechsel in Dresden 1694 veränderte die innerdynastische Situation grundlegend, da angesichts der personell gefährlich ausgedünnten Dresdner Kurlinie die Nachfolge der nächsterbberechtigten Sekundogenitur Sachsen-Weißenfels im Bereich des Möglichen lag. In Anbetracht der offenkundigen Kurambitionen des ernestinischen Sachsen-Gotha reagierte J. rasch und schloss 1695 eine geheime Allianz mit Kurbrandenburg. Friedrich III. (I.) versprach für den Eventualfall, dem Weißenfelser gegen die Verpfändung dreier Ämter brandenburgische Truppen zur Sicherung seiner Erbrechte zur Verfügung zu stellen. Es spricht für die politische Umsicht J.s, dass er als Rückversicherung 1696 den auf dem Türkenfeldzug in Ungarn befindlichen neuen sächsischen Kurfürsten Friedrich August I. (August II., der Starke) über die Gothaer Kriegsrüstungen informierte. Noch im selben Jahr nahm der Weißenfelser dann aber als Pate an der Taufe des Kurerben Friedrich August II. (August III.) in Dresden teil. Zu dieser Zeit sicherte J. seinem Fürstenhaus noch zwei zusätzliche, in die dynastische Zukunft weisende Optionen: die Eventualpostulation bei Aussterben des jeweiligen Fürstenhauses bzw. der Kurlinie in den Hochstiften Merseburg (1694) und Naumburg-Zeitz (1695). Nach den beiden jüngeren Nebenlinien (1689) hatte Kaiser Leopold I. schließlich 1692 auch J.s Rang in der Hierarchie des Reichs und derjenigen des Gesamthauses Sachsen mit dem Prädikat „Durchleuchtig“ aufgewertet. – Nur wenige Monate vor seinem Tod hatte der Herzog-Administrator August 1680 die 1659/1660 an ihn gefallenen Teile der Grafschaft Barby auf seinen jüngeren Sohn Heinrich übertragen, der damit die Seitenlinie des Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Weißenfels in Barby begründete. In zwei Vergleichen mit dem neuen regierenden Herzog J. konnten die entstandenen Streitigkeiten wegen Abtretung und Übergabe dieses Erbes schließlich beigelegt werden (1680/1681). 1690 schloss J. einen Vergleich über den Nachlass seines erbenlosen Bruders Christian, den er gegen Zahlung von jeweils 19.000 Talern an seine miterbenden Brüder Albert und Heinrich beanspruchen sollte. – In Weißenfels widmete sich der von der väterlichen Hofhaltung in Halle/Saale geprägte J. insbesondere der Fertigstellung seines Residenzschlosses Neu-Augustusburg (1694), wobei die Schlosskirche bereits 1682 eingeweiht werden konnte. Der weitere Ausbau der Residenz mit Kavaliershäusern und Lustgarten, v.a. aber die im Sinne fürstlicher Repräsentation und Selbstdarstellung fortgeführte und intensivierte Tradition höfischer Musik- und Theaterpflege produzierte bedeutende kulturelle Leistungen, die über die übliche höfische Festkultur hinausweisen. So wurden etwa ab 1685 regelmäßig deutschsprachige Opern im neu eingerichteten Schlosstheater für die Hofgesellschaft aufgeführt. V.a. Weißenfels konnte sich so innerhalb der vielfältigen mitteldeutschen Residenzenlandschaft profilieren. Von der persönlichen Präsenz des Fürsten sowie des Hofs profitierte zudem die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in ganz erheblichem Maße. – Besondere Aufmerksamkeit widmete J. der Regierung und Verwaltung seines Querfurter Reichsfürstentums, was sich nicht zuletzt im Wiederaufbau der Festung
Heldrungen und dem Unterhalt einer Garnison widerspiegelt. Exemplarisch für die erfolgreich betriebene Städteförderung steht die mit dem Ausbau der Heilquelle (bis 1684) beflügelte wirtschaftliche Entwicklung von Bibra. Zu der Gesamtbilanz seiner Regierungszeit gehört aber auch eine außerordentlich kostspielige Hofhaltung, die unter J. wesentlich zur Vergrößerung des ererbten Schuldenbergs beitrug und unter seinen Nachfolgern schließlich in den Konkurs des Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Weißenfels führen sollte. – Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau ging J. 1692 eine morganatische, aber kinderlos bleibende Eheverbindung mit der wesentlich jüngeren Christiane Wilhelmine von Bünau ein, die 1697 von Kaiser Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben wurde.
Quellen Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin, VI. HA Staatsverträge Ältere Periode; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10001 Ältere Urkunden, 10026 Geheimes Kabinett; Friedrich Leutholff von Franckenberg, Der Europäische Herold …, bearb. von Bernhard von Zech, Teil 1, Leipzig 1705; Johann Christian Lünig, Das Teutsche Reichs=Archiv …, Bd. 5, Leipzig 1712, Bd. 8, Leipzig 1713; Michael Caspar Lundorp, Der Römischen Kayserlichen Majestät … Acta Publica und Schrifftliche Handlungen …, Bd. 16, Frankfurt/Main/Cölln 1718; Adam Friedrich Glafey, Kern der Geschichte des Hohen Chur= und Fürstlichen Hauses zu Sachsen, Nürnberg 41753; Theodor von Moerner, Kurbrandenburgs Staatsverträge von 1601-1700, Berlin 1867; Adolf Schmiedecke (Hg.), Johann Beer. Sein Leben von ihm selbst erzählt, Göttingen 1965.
Literatur Christian Ernst Weiße, Neueste Geschichte des Königreichs Sachsen seit dem Prager Frieden bis auf unsere Zeiten, Bd. 1, Leipzig 1808; Gottlob Traugott Gabler, Die Fürstengruft auf Neu=Augustusburg, Weißenfels 1844; Friedrich Gerhardt, Die Geschichte von Weißenfels a. S. mit neuen Beiträgen zur Geschichte des Herzogtums Sachsen-Weißenfels, Weißenfels 1907; Walther Thenius, Die Anfänge des stehenden Heerwesens in Kursachsen unter Johann Georg III. und Johann Georg IV., Leipzig 1912; Hellmut Kretzschmar, Zur Geschichte der sächsischen Sekundogeniturfürstentümer, Teil 1, in: Sachsen und Anhalt 1/1925, S. 312-343; Martin Bircher, Historische Miniaturen aus dem Herzogtum Sachsen-Weißenfels, in: Eleonore Sent (Red.), 300 Jahre Vollendung der Neuen Augustusburg - Residenz der Herzöge von Sachsen-Weißenfels, Weißenfels 1994, S. 9-54; Roswitha Jacobsen, Der Hof von Sachsen-Weißenfels und das kulturelle Verdienst seiner Herzöge, in: Mitteldeutsches Jahrbuch für Kultur und Geschichte 3/1996, S. 75-96 (P); Weltsicht und Selbstverständnis im Barock. Die Herzöge von Sachsen-Weißenfels - Hofhaltung und Residenzen, hrsg. vom Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Halle 1999; Jochen Vötsch, Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts, Frankfurt/Main u. a. 2003; Joachim Säckl/Karin Heise (Red.), Barocke Fürstenresidenzen an Saale, Unstrut und Elster, Petersberg 2007 (P); Vinzenz Czech (Hg.), Fürsten ohne Land. Höfische Pracht in den sächsischen Sekundogenituren Weißenfels, Merseburg und Zeitz, Berlin 2009; Martina Schattkowsky/Manfred Wilde (Hg.), Sachsen und seine Sekundogenituren. Die Nebenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (1657-1746), Leipzig 2010; Otto Klein, Weißenfels, in: Wolfgang Adam/Siegrid Westphal (Hg.), Handbuch kultureller Zentren der Frühen Neuzeit, Bd. 3, Berlin/Boston 2012, S. 2119-2159. – ADB 14, S. 386; DBA I.
Porträt Johann Adolph I., Herzog zu Sachsen-Weißenfels (1649-1697), Christian Romstet, Kupferstich, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Inventar-Nr. A 152 695 in A 264,2, Foto: Regine Richter, 1988 (Bildquelle).
Jochen Vötsch
4.1.2023
Empfohlene Zitierweise:
Jochen Vötsch, Artikel: Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/9052 [Zugriff 20.12.2024].
Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels
Quellen Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin, VI. HA Staatsverträge Ältere Periode; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10001 Ältere Urkunden, 10026 Geheimes Kabinett; Friedrich Leutholff von Franckenberg, Der Europäische Herold …, bearb. von Bernhard von Zech, Teil 1, Leipzig 1705; Johann Christian Lünig, Das Teutsche Reichs=Archiv …, Bd. 5, Leipzig 1712, Bd. 8, Leipzig 1713; Michael Caspar Lundorp, Der Römischen Kayserlichen Majestät … Acta Publica und Schrifftliche Handlungen …, Bd. 16, Frankfurt/Main/Cölln 1718; Adam Friedrich Glafey, Kern der Geschichte des Hohen Chur= und Fürstlichen Hauses zu Sachsen, Nürnberg 41753; Theodor von Moerner, Kurbrandenburgs Staatsverträge von 1601-1700, Berlin 1867; Adolf Schmiedecke (Hg.), Johann Beer. Sein Leben von ihm selbst erzählt, Göttingen 1965.
Literatur Christian Ernst Weiße, Neueste Geschichte des Königreichs Sachsen seit dem Prager Frieden bis auf unsere Zeiten, Bd. 1, Leipzig 1808; Gottlob Traugott Gabler, Die Fürstengruft auf Neu=Augustusburg, Weißenfels 1844; Friedrich Gerhardt, Die Geschichte von Weißenfels a. S. mit neuen Beiträgen zur Geschichte des Herzogtums Sachsen-Weißenfels, Weißenfels 1907; Walther Thenius, Die Anfänge des stehenden Heerwesens in Kursachsen unter Johann Georg III. und Johann Georg IV., Leipzig 1912; Hellmut Kretzschmar, Zur Geschichte der sächsischen Sekundogeniturfürstentümer, Teil 1, in: Sachsen und Anhalt 1/1925, S. 312-343; Martin Bircher, Historische Miniaturen aus dem Herzogtum Sachsen-Weißenfels, in: Eleonore Sent (Red.), 300 Jahre Vollendung der Neuen Augustusburg - Residenz der Herzöge von Sachsen-Weißenfels, Weißenfels 1994, S. 9-54; Roswitha Jacobsen, Der Hof von Sachsen-Weißenfels und das kulturelle Verdienst seiner Herzöge, in: Mitteldeutsches Jahrbuch für Kultur und Geschichte 3/1996, S. 75-96 (P); Weltsicht und Selbstverständnis im Barock. Die Herzöge von Sachsen-Weißenfels - Hofhaltung und Residenzen, hrsg. vom Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Halle 1999; Jochen Vötsch, Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts, Frankfurt/Main u. a. 2003; Joachim Säckl/Karin Heise (Red.), Barocke Fürstenresidenzen an Saale, Unstrut und Elster, Petersberg 2007 (P); Vinzenz Czech (Hg.), Fürsten ohne Land. Höfische Pracht in den sächsischen Sekundogenituren Weißenfels, Merseburg und Zeitz, Berlin 2009; Martina Schattkowsky/Manfred Wilde (Hg.), Sachsen und seine Sekundogenituren. Die Nebenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (1657-1746), Leipzig 2010; Otto Klein, Weißenfels, in: Wolfgang Adam/Siegrid Westphal (Hg.), Handbuch kultureller Zentren der Frühen Neuzeit, Bd. 3, Berlin/Boston 2012, S. 2119-2159. – ADB 14, S. 386; DBA I.
Porträt Johann Adolph I., Herzog zu Sachsen-Weißenfels (1649-1697), Christian Romstet, Kupferstich, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Inventar-Nr. A 152 695 in A 264,2, Foto: Regine Richter, 1988 (Bildquelle).
Jochen Vötsch
4.1.2023
Empfohlene Zitierweise:
Jochen Vötsch, Artikel: Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/9052 [Zugriff 20.12.2024].