A. erhielt zunächst Privatunterricht und besuchte anschließend die Fürstenschule in Grimma (1834-1840). Ab 1840 studierte er an der Universität Leipzig Jura, wechselte 1843 nach Heidelberg und beendete dort 1845 sein Studium. Nach bestandenem Examen kam er im selben Jahr zurück nach Sachsen und arbeitete zunächst als Kanzleisekretär in Königsbrück. 1847 wurde er Rechtsaktuar beim Dresdner Stadtrat. Kurz darauf heiratete A. die Tochter des Leipziger Verlegers Benedikt Gotthelf Teubner. 1849 quittierte er seine städtische Stellung und war bis zu seinem Tod als Rechtsanwalt und Finanzprokurator im Finanzzahlamt des sächsischen Finanzministeriums in Dresden tätig. Nebenher nahm A. eine Anzahl von weiteren Tätigkeiten wahr, u.a. als Mitglied der Handelskammer Dresden (1862-1867), Direktor der Sächsischen Hypothekenversicherungs-Gesellschaft, Syndikus der Sächsischen Bank in Dresden (ab 1865) und Direktor der Sächsischen Champagner-Fabrik (ab 1866). Dem Dresdner Stadtverordnetenkollegium gehörte der konservative Jurist 1853 bis 1898 an und stand ihm seit 1865 bis zu seinem Ausscheiden 1898 vor. 1854 bis 1864 war A. Vorsitzender der Verfassungsdeputation. Nachdem er bereits 16 Jahre Mitglied des Stadtparlaments gewesen war, gelang es A. 1869, zugleich in die Zweite Kammer des Sächsischen Landtags und in den Reichstag des Norddeutschen Bunds einzuziehen. Er wurde in der Folge auch in den Reichstag des Kaiserreichs gewählt und schloss sich zunächst der Deutschen Reichspartei und später den Deutsch-Konservativen an. 1880 bis 1883 war er zweiter Vizepräsident des Reichstags. A. hatte sich sowohl in Sachsen als auch auf Reichsebene um die Parteientwicklung der Konservativen verdient gemacht. Zudem betrieb er deren Kartell mit den Nationalliberalen, das zur Abwehr gegen die Sozialdemokratie dienen sollte. Dadurch war er maßgeblich mit daran beteiligt, dass auch in der Zweiten Kammer des Sächsischen Landtags konservative Präsidenten gewählt wurden. Somit gelangte A. auf dem Landtag 1891/92 anstelle des 80-Jährigen Ludwig Haberkorn in das Präsidentenamt, das er bis zu den Parlamentssitzungen der Jahre 1897/98 ausübte. 1899 verzichtete er auf eine weitere Amtsperiode und öffnete so seinem Schwiegersohn [Paul Mehnert #g2835] den Weg in diese Position. Bis zum Ende seines Lebens erhielt A. noch zahlreiche Auszeichnungen, so das Ritterkreuz des Sächsischen Civilverdienstordens, den Sächsischen Albrechtsorden, den Preußischen Kronenorden, den Herzoglich Anhaltinischen Hausorden Albrechts des Bären und das Fürstlich Schwarzenburgische Ehrenkreuz. Am 17.2.1878 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Dresden ernannt.