Wolf Friedrich von Schönburg
W., über dessen Kindheit und Jugend nichts bekannt ist, erlangte 1644 den Besitz der hoch verschuldeten Reichsafterlehnsherrschaft Glauchau, über die bereits seit 1636 eine kursächsische Zwangsverwaltung bestand. Gegen das offenkundige Bestreben Kursachsens, die Sequestration zur Unterwanderung der schönburgischen Landeshoheit zu nutzen - u.a. wurden sächsische Steuerforderungen gestellt - legte W. 1646 bei Kaiser
Ferdinand III. Protest ein. Tatsächlich erklärte Ferdinand III. am 8.11.1649 die Zwangsverwaltung für aufgehoben. Der zu emotionalen Ausbrüchen neigende W. vertrieb daraufhin umgehend den kursächsischen Zwangsverwalter aus Glauchau. In dem sich nun vertiefenden Konflikt wurde W. rasch persönlich Opfer kursächsischer Vergeltungsmaßnahmen. Am 11.3.1651 rückte kursächsisches Militär in Glauchau ein, besetzte das dortige Residenzschloss und nahm W., der nach Remse geflüchtet war, gefangen. Die Sequestration wurde fortgesetzt. Zwar kam W. auf Fürsprache seines Vetters Georg Ernst von Schönburg-Lichtenstein vier Wochen später wieder frei, doch offenbarte das sächsische Vorgehen die völlige Hilflosigkeit der Herren von Schönburg gegenüber Angriffen auf ihre Souveränität. Das wurde umso deutlicher, als W. in der Folgezeit zur schriftlichen Anerkennung der sächsischen Landeshoheit über sein Herrschaftsgebiet gezwungen werden sollte. Dazu wurde er unter unwürdigen Umständen 1652 zunächst nach Zwickau, ein Jahr später dann nach Dresden vorgeladen. In Ermangelung wirksamer kaiserlicher Hilfe sah sich W. am 31.1.1653 genötigt, einen Revers zu unterzeichnen, der dem sächsischen Kurfürsten die Justiz- und Kirchenhoheit sowie weitere Rechte in der Herrschaft Glauchau einräumte. Das Dokument steht am Anfang einer langen Reihe von Unterwerfungserklärungen, die Kursachsen von verschiedenen schönburgischen Herrschaftsbesitzern erpresste. – Während seiner gesamten Regierungszeit gelang es W. nicht, sein durch Erbstreitigkeiten und die Folgen des Dreißigjährigen Kriegs wirtschaftlich und finanziell ruiniertes Herrschaftsgebiet zu stabilisieren. Stattdessen brachen um 1654 sozial motivierte Unruhen aus, die den Auftakt zum sog. „Schönburgischen Bauernkrieg“ bildeten. Als W. 1656 im Alter von nur 33 Jahren an der Wassersucht starb, lasteten auf der Herrschaft Glauchau Schulden in Höhe von 184.000 Gulden.
Quellen I. Kaim, Revision der sächsischen Rezesse von 1740 bis 1835 mit dem Hause Schönburg, Leipzig 1860, Beilage IIIa, S. 157f.
Literatur A. Michaelis, Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Fürsten und Grafen Herren von Schönburg, Gießen 1861, S. 28-32, 39f.; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 107-111; K. Stiegler, Der Schönburgische Bauernkrieg 1654-1684, in: Unsere Heimat, Sonderbeilage zum Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger 1937, Nr. 8-13; W. Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, Münster/Köln 1954, S. 145f.
Michael Wetzel
7.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Friedrich von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24628 [Zugriff 4.11.2024].
Wolf Friedrich von Schönburg
Quellen I. Kaim, Revision der sächsischen Rezesse von 1740 bis 1835 mit dem Hause Schönburg, Leipzig 1860, Beilage IIIa, S. 157f.
Literatur A. Michaelis, Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Fürsten und Grafen Herren von Schönburg, Gießen 1861, S. 28-32, 39f.; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 107-111; K. Stiegler, Der Schönburgische Bauernkrieg 1654-1684, in: Unsere Heimat, Sonderbeilage zum Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger 1937, Nr. 8-13; W. Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, Münster/Köln 1954, S. 145f.
Michael Wetzel
7.11.2007
Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Friedrich von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24628 [Zugriff 4.11.2024].