Friedrich Ernst von Schönfels
S. erwarb im Januar 1822, noch zu Lebzeiten seines Vaters, zwei von dessen sechs Rittergütern, nämlich Rodersdorf unteren Teils und Reuth, d.h. die beiden Nachbargüter seines Geburtsorts. Rodersdorf verkaufte er bereits am 29.4.1830. Der Bildungsweg von S. ist nicht überliefert. Er nahm in den Jahren 1813 bis 1815 an verschiedenen Kämpfen der Napoleonischen Kriege teil und immatrikulierte sich zwischenzeitlich 1814 an der Universität Leipzig. Offensichtlich entschied er sich dann, die Offizierslaufbahn weiter zu verfolgen. Als sich der Vater 1825 von der Verwaltung der Rittergüter zurückzog, quittierte S. als Rittmeister den Dienst beim Dresdner Gardereiterregiment. Obwohl ihm zum Zeitpunkt der letzten beiden frühneuzeitlichen Ständeversammlungen 1830 und 1831 mit Reuth ein Rittergut gehörte, das zur Landtagsteilnahme berechtigte, und er für seine Person auch vier Generationen adliger Vorfahren nachweisen konnte, verzichtete er auf einen Sitz in diesem Parlament. Sein jüngerer Bruder
August Ferdinand hingegen saß 1831 in der Allgemeinen Ritterschaft an der Spitze der vogtländischen Tafel. S. wurde erst zum Landtag 1842/43 von der vogtländischen Ritterschaft auf Lebenszeit zum Mitglied der Ersten Kammer gewählt. Bernhard Hirschel ordnete S. als einen Vertreter des „ächten Liberalismus“ ein, da „die liberale Parthei fast eben so viele Nuancen als sie Personen“ habe. Das politische Ziel S.s sei nach Hirschel die „Gleichheit vor dem Gesetz, die Wahrheit der Verfassung und ihre Fortbildung“ und so verfechte dieser die „ewigen Rechte der Menschheit ... nicht die Interessen des Standes“. Die Märzrevolution in Sachsen artikulierte sich zunächst als ein Adressensturm an den König und erreichte, dass der Souverän am 16.3. ein liberales Kabinett berief. Erst am 18.5. trat dann ein Landtag zusammen, der sich noch nach dem Modus der Verfassung von 1831 konstituierte. Hier symbolisierte die Ernennung S.s zum Präsidenten des Oberhauses den neuen Kurs der Staatsspitze. Nachdem der Landtag am 15.11.1848 ein liberales Wahlgesetz angenommen hatte, erschien das Ende der von adligen Rittergutsbesitzern dominierten Ersten Kammer unabänderlich. Auch S. sprach in seiner Schlussansprache am 15.11. von einem „schmerzlich, tief empfundenen Augenblick“, da die Abgeordneten das „Recht, als Landesdeputierte [
im Parlament] zu erscheinen“, aufgeben müssten. Er selbst gehörte dem nächsten Landtag, der im Januar 1849 zusammentrat und kurz vor dem Dresdener Maiaufstand vom König aufgelöst wurde, nicht an. Für das nächste Parlament, das im Sommer 1849 noch nach dem Wahlrecht von 1848 gewählt wurde, kandidierte S. in Oelsnitz, konnte sich aber gegen seinen Gegenkandidaten nicht durchsetzen. Mit der Restitution des vormärzlichen Parlaments, die die Regierung Friedrich Ferdinand von Beust im Sommer 1850 mit einem Verfassungsbruch durchsetzte, wurde S. wieder Präsident der Ersten Kammer. Er behielt dieses Amt, bis er nach dem Landtag von 1862 sein Rittergut Reuth verkaufte und deshalb aus dem Landtag ausschied. Seit 1866 war S. stellvertretender Vorsitzender der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrtsgesellschaft.
Literatur B. Hirschel, Sachsens Regierung, Stände und Volk, Mannheim 1846, S. 249, 253-257; Deutsches Familienarchiv 76/1981, S. 98-103; J. Matzerath, Von einem „politischen Selbstmord“. Die Erste Kammer des sächsischen Landtages akzeptiert die Wahlrechtsreform des Jahres 1848, in: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Umbrüche und Kontinuitäten 1815-1868, Dresden 2001, S. 62-68; ders., Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 17f. (Bildquelle).
Josef Matzerath
24.3.2009
Empfohlene Zitierweise:
Josef Matzerath, Artikel: Friedrich Ernst von Schönfels,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/16624 [Zugriff 21.11.2024].
Friedrich Ernst von Schönfels
Literatur B. Hirschel, Sachsens Regierung, Stände und Volk, Mannheim 1846, S. 249, 253-257; Deutsches Familienarchiv 76/1981, S. 98-103; J. Matzerath, Von einem „politischen Selbstmord“. Die Erste Kammer des sächsischen Landtages akzeptiert die Wahlrechtsreform des Jahres 1848, in: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Umbrüche und Kontinuitäten 1815-1868, Dresden 2001, S. 62-68; ders., Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 17f. (Bildquelle).
Josef Matzerath
24.3.2009
Empfohlene Zitierweise:
Josef Matzerath, Artikel: Friedrich Ernst von Schönfels,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/16624 [Zugriff 21.11.2024].