Wilhelm Schaffrath

S. musste als Achtjähriger bereits zum Unterhalt der Familie beitragen. Da er aber in der Schule besondere geistige Fähigkeiten zeigte, förderten ihn der Ortspfarrer und später ein Stolpener Diakon durch Lateinunterricht. Der Stolpener Stadtrat vergab an S. seine Freistelle an der Meißner Fürstenschule St. Afra. Eine Zufallsbekanntschaft, die er noch in der Sächsischen Schweiz mit dem späteren sächsischen König Friedrich August II. gemacht hatte, ermöglichte weitere finanzielle Unterstützungen für den Fürstenschüler. Dadurch konnte er seine Schulausbildung abschließen und erhielt Stipendien für ein rechtswissenschaftliches Studium in Leipzig (1833-1836). 1837 erlangte er die Berechtigung, sich als Anwalt niederzulassen, promovierte zugleich und erhielt die Venia Legendi (Lehrberechtigung) an der Universität Leipzig. Seine Ambitionen auf eine wissenschaftliche Karriere musste er aufgeben, da er 1839 eine Gruppe von 19 Leipziger Burschenschaftlern vor dem Oberappellationsgericht erfolgreich verteidigte und die Publikation seines Plädoyers gegen den Einspruch der Zensur durchsetzte. Den staatlichen Gegendruck bekam S. zu spüren, als er 1840 zum Stadtrichter in Sebnitz und zum Bürgermeister in Mühltroff gewählt wurde. Beide Ämter konnte er nicht antreten, da die staatliche Zentralverwaltung ihm die Bestätigung versagte. 1841 erschienen fünf eigenständige rechtswissenschaftliche Publikationen S.s. Danach ließ er sich als Anwalt in Neustadt bei Stolpen nieder und wurde noch 1842 zum Stadtverordneten gewählt. Am Landtag 1845/46 konnte S. als städtischer Abgeordneter teilnehmen, nachdem eine Untersuchung seiner Wahl - entgegen den Erwartungen der Behörden - keine Unregelmäßigkeiten zutage förderte. Der vom Staat drangsalierte Jurist profilierte sich im Parlament rasch als radikaler Oppositionspolitiker. Bernhard Hirschel, dem liberalen zeitgenössischen Porträtisten dieses Landtags, galt S. wegen seiner „außerordentlichen Gesetzkenntnis“ als das „Rechtsgewissen“ der Zweiten Kammer. Infolge der Revolution von 1848/49 konnte er nicht nur zweimal seinen sächsischen Landtagssitz verlängern, sondern er gelangte sogar in das Frankfurter Vorparlament, in den Fünfzigerausschuss und in die Paulskirche. Auch in der Frankfurter Nationalversammlung hielt er sich zu der Gruppierung, die sich im Lokal Donnersberg traf und die auch eine erneute Revolution zur Durchsetzung ihrer Ziele nicht ausschloss. S. und andere prominente sächsische Demokraten stellten sich im Dezember 1848 erneut für das sächsische Landesparlament zur Wahl, weil sie, wie schon Zeitgenossen vermuteten, offensichtlich über die Erfolgschancen der Paulskirche desillusioniert waren. Durch die Entlassung dieses Landtags Ende April 1849 im Streit um ein parlamentarisches System in Sachsen und die Anerkennung der Reichsverfassung spitzten sich die politischen Kontroversen zum Dresdner Maiaufstand zu. S. nahm nicht am Maiaufstand teil, sondern ging zum Stuttgarter Rumpfparlament, das erst am 18.6.1849 mit Waffengewalt aufgelöst wurde. Er kam in Untersuchungshaft, konnte jedoch entfliehen und blieb bis 1852 in der Schweiz. Anschließend kehrte er nach Sachsen zurück und konnte in einem Gerichtsverfahren seinen Freispruch durchsetzen. Deshalb durfte er auch seine Tätigkeit als Anwalt, Notar und Stadtverordnetenvorsteher in Neustadt wieder aufnehmen. 1856 übersiedelte er nach Dresden und war dort seit 1872 auch als Notar zugelassen. Mit dem Ortswechsel nach Dresden unterbrach er seine lokalpolitische Karriere für rund zehn Jahre. Seit 1865 gehörte S. zu den Dresdner Stadtverordneten. Für die sächsische Hauptstadt war er in wechselnden Vertretungsorganen bis in die Mitte der 1870er-Jahre tätig, u.a. war er 1873 bis 1876 ständig einberufener Ersatzmann, 1867 bis 1869 und 1870 bis 1872 zweiter und erster Vizevorsteher der Stadtverordneten, 1865 bis 1871 Mitglied und 1867 bis 1871 Vorsitzender der Verfassungsdeputation. Außerdem wurde S. Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrtsgesellschaft. Auf höherer Ebene begann sein parlamentarisches Engagement wieder im Februar 1867, als er für die linksliberale Fortschrittspartei in den konstituierenden Reichtag des Norddeutschen Bunds einzog. In der Folge gehörte er dem Parlament des Deutschen Kaiserreichs 1871 bis 1874 bzw. 1878/79 an. 1871 hatte er ein Mandat für die Zweite Kammer des sächsischen Landtags für den dritten städtischen Wahlkreis (Bischofswerda, Pulsnitz, Stolpen, Radeberg, Radeburg, Großenhain) erhalten, das er bis zum Landtag 1881/82 behielt. Das links- und rechtsliberale Lager unterstützte S.s Kandidatur zum Präsidenten dieses Hauses auf den Landtagen 1871/72 und 1873/74, sodass sich die sächsischen Könige und ihre Ratgeber entschlossen, ihn zum Kammerpräsidenten zu küren. Erst als die Nationalliberalen aufgrund der sozialdemokratischen Erfolge bei den Reichstagswahlen 1874 auf Distanz zu den Linksliberalen gingen, verlor S. den Vorsitz an seinen konservativen Vorgänger Ludwig Haberkorn. S. bekleidete seit den 1870er-Jahren und teilweise bis zu seinem Tod Positionen in lokalen und überregionalen Anwaltsvereinigungen, seit 1871 war er Vorstandsmitglied des deutschen Anwaltsvereins und der Ständigen Deputation der deutschen Juristentage, 1879 bis zu seinem Tod war er Vorsitzender der sächsischen Anwaltskammer. Während seines letzten Lebensjahrzehnts war er von der Zweiten Kammer gewählter Richter des sächsischen Staatsgerichtshofs. 1873 erhielt er den Titel eines Justizrats und 1891 den eines Oberjustizrats. Seit 1887 war er Ehrenbürger von Neustadt.

Werke Novae legum controversarum practicarum interpretationes, Meißen 1837; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts nach gemeinem deutschen Rechte und den neuen Strafgesetzbüchern. Darstellung des gemeinsamen Deutschen und Sächsischen Civil- und Criminal=Processes, Leipzig 1839; Kritik des in erster Instanz gegen 19 Mitglieder der Leipziger Burschenschaft gesprochenen Urtheils, Altenburg 1839; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts, [Leipzig 1840]; Codex Saxonicus oder Handbuch der gesammten im Königreiche Sachsen praktisch-gültigen sächsischen Gesetze von den ältesten Zeiten bis zum Schlusse des Jahres 1841, Altenburg 1841; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts nach gemeinem deutschen Rechte und den neuen Strafgesetzbüchern, 3 Bde., Leipzig 1841/42; Codex Saxonicus. Chronologische Sammlung der gesammten praktisch-gültigen königlich sächsischen Gesetze von den ältesten Zeiten, vom Jahre 1255 an, bis zum Schlusse des Jahres 1840, 3 Bde., Leipzig 1842-1847; Theorie der Auslegung constitutioneller Gesetze, Leipzig 1842; Das Wahlrecht der Stadt- und Landgemeinden gegen die Schreibstubenherrschaft in Sachsen, Leipzig 1847; Die Rechtsgültigkeit der Verfassung vom 28. März 1849, Leipzig 1850; Kritik der Entscheidungsgründe des Königlich Sächsischen Oberappellationsgerichts gegen die Kämpfer für die Reichsverfassung O. L. Heubner und Genossen. Mit einem Abdruck jener Entscheidungsgründe, Leipzig 1851; Gehört auch die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zum Bereich der richterlichen Entscheidung?, Dresden 1863.

Literatur B. Hirschel, Sachsens Regierung, Stände und Volk, Mannheim 1846, S. 37; S., in: B. Rackwitz, Biographischer Anhang zur Geschichte der Stadtverordneten zu Dresden 1837-1947, Bd. 2, Dresden 1949, Nr. 68; B. Haunfelder/K. E. Pollmann (Bearb.), Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867-1870, Düsseldorf 1989, S. 461; T. Tonndorf, Die sächsischen Abgeordneten der Frankfurter Vor- und Nationalversammlung 1848/49, Diss. Dresden 1993, S. 227-230; J. Matzerath, Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 72-74. – DBA III; H. Best/W. Weege, Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1996, S. 291f.; E. Döscher/W. Schröder, Sächsische Parlamentarier 1869-1918, Düsseldorf 2001, S. 457f. (P).

Porträt Porträt Wilhelm (Michael) S. (1814-1893), H. Günther, Berlin, 1873, Fotografie (Carte-de-visite), Albuminpapier auf Karton, Reproaufnahme: L. Pokoj, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek [CC BY-SA 4.0, This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 Unported License] (Bildquelle).

Josef Matzerath
24.3.2009


Empfohlene Zitierweise:
Josef Matzerath, Artikel: Wilhelm Schaffrath,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3450 [Zugriff 21.11.2024].

Wilhelm Schaffrath



Werke Novae legum controversarum practicarum interpretationes, Meißen 1837; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts nach gemeinem deutschen Rechte und den neuen Strafgesetzbüchern. Darstellung des gemeinsamen Deutschen und Sächsischen Civil- und Criminal=Processes, Leipzig 1839; Kritik des in erster Instanz gegen 19 Mitglieder der Leipziger Burschenschaft gesprochenen Urtheils, Altenburg 1839; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts, [Leipzig 1840]; Codex Saxonicus oder Handbuch der gesammten im Königreiche Sachsen praktisch-gültigen sächsischen Gesetze von den ältesten Zeiten bis zum Schlusse des Jahres 1841, Altenburg 1841; Grundwissenschaft des Rechts und insbesondere des Strafrechts nach gemeinem deutschen Rechte und den neuen Strafgesetzbüchern, 3 Bde., Leipzig 1841/42; Codex Saxonicus. Chronologische Sammlung der gesammten praktisch-gültigen königlich sächsischen Gesetze von den ältesten Zeiten, vom Jahre 1255 an, bis zum Schlusse des Jahres 1840, 3 Bde., Leipzig 1842-1847; Theorie der Auslegung constitutioneller Gesetze, Leipzig 1842; Das Wahlrecht der Stadt- und Landgemeinden gegen die Schreibstubenherrschaft in Sachsen, Leipzig 1847; Die Rechtsgültigkeit der Verfassung vom 28. März 1849, Leipzig 1850; Kritik der Entscheidungsgründe des Königlich Sächsischen Oberappellationsgerichts gegen die Kämpfer für die Reichsverfassung O. L. Heubner und Genossen. Mit einem Abdruck jener Entscheidungsgründe, Leipzig 1851; Gehört auch die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zum Bereich der richterlichen Entscheidung?, Dresden 1863.

Literatur B. Hirschel, Sachsens Regierung, Stände und Volk, Mannheim 1846, S. 37; S., in: B. Rackwitz, Biographischer Anhang zur Geschichte der Stadtverordneten zu Dresden 1837-1947, Bd. 2, Dresden 1949, Nr. 68; B. Haunfelder/K. E. Pollmann (Bearb.), Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867-1870, Düsseldorf 1989, S. 461; T. Tonndorf, Die sächsischen Abgeordneten der Frankfurter Vor- und Nationalversammlung 1848/49, Diss. Dresden 1993, S. 227-230; J. Matzerath, Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte. Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 72-74. – DBA III; H. Best/W. Weege, Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1996, S. 291f.; E. Döscher/W. Schröder, Sächsische Parlamentarier 1869-1918, Düsseldorf 2001, S. 457f. (P).

Porträt Porträt Wilhelm (Michael) S. (1814-1893), H. Günther, Berlin, 1873, Fotografie (Carte-de-visite), Albuminpapier auf Karton, Reproaufnahme: L. Pokoj, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Abteilung Deutsche Fotothek [CC BY-SA 4.0, This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 Unported License] (Bildquelle).

Josef Matzerath
24.3.2009


Empfohlene Zitierweise:
Josef Matzerath, Artikel: Wilhelm Schaffrath,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/3450 [Zugriff 21.11.2024].