Nikolaus von Ende
E. entstammte einem seit dem 13. Jahrhundert im meißnisch-sächsischen Raum ansässigen Geschlecht, dessen genaue Herkunft jedoch umstritten ist. Aus den zahlreichen Familienzweigen gingen bedeutende Funktionsträger der albertinischen und ernestinischen Landesherrschaft hervor. Auch der juristisch gebildete E. trat aufgrund einer Vielzahl von Ämtern in Sachsen und auf Reichsebene hervor. – E. studierte ab 1521 Jura in Bologna und erwarb am 7.8.1526 den Titel „Doktor beider Rechte“. Diese Ausbildung an einer der ältesten und bedeutendsten Juristenschulen legte den Grundstein für seinen weiteren Aufstieg. Anschließend wurde E. zum Reichsrat und später zum Assessor am seit 1527 fest in Speyer ansässigen Reichskammergericht berufen, das v.a. unter Kaiser
Karl V. bevorzugt mit ritteradligen Juristen besetzt wurde. 1529 nahm E. am Reichstag in Speyer teil, welcher v.a. durch die sog. „Protestation von Speyer“ der reformatorischen Fürsten und Reichsstädte bekannt ist. In Anerkennung seiner Dienste erneuerte Kaiser Karl V. am 31.10.1530 der Familie von E. den ihren Vorfahren schon 1426 affirmierten Freiherrenstand. In der Folgezeit ist E. vermutlich wieder verstärkt in Sachsen tätig gewesen. 1531 - sowie als Bestätigung 1535 - erhielt er zusammen mit seinem Bruder Wolfgang den Lehnsbrief über Rochsburg, Königsfeld und Lausnitz, wobei Wolfgang den Familienstammsitz Rochsburg übernahm und E. fortan auf Königsfeld lebte. E. lässt sich nur noch einmal (1559) in kaiserlichem Umfeld nachweisen und zwar als Mitglied des Reichshofrats, der zur Wahrung kaiserlicher Interessen als zweite juristische Korporation neben dem Reichskammergericht bestand. – Der weitere Lebensweg E.s wurde beeinflusst durch die politischen Schwierigkeiten seines Schwiegervaters Anton von Schönberg nach dem Amtsantritt Herzogs Moritz von Sachsen. E. engagierte sich als Vermittler und verwandte sich 1541 für die Freilassung von Schönbergs bei Kurfürst Johann Friedrich. Kurz darauf, am 22.1.1542, stand er gemeinsam mit anderen Verwandten für eine Bürgschaft über die Summe von 100.000 fl. ein. Diese sollte Anton von Schönberg zur Einhaltung strengen Hausarrests verpflichten. Seiner geschickten Vermittlerrolle in dieser Zeit und dem Aufstieg seines Bruders Wolfgang, v.a. aber seiner juristischen Ausbildung und Karriere an kaiserlichen Rechtsinstitutionen war es zu verdanken, dass E.s Ansehen bei Kurfürst Moritz sowie innerhalb des sächsischen Adels stieg. Auf dem Landtag von 1552 wurde er in das nach langem Ringen mit dem Fürsten eingerichtete Obersteuerkollegium berufen, welches die Steuerverwaltung in Sachsen verstärkt in die Hände der Landstände gab. – Neben anderen Angehörigen der Familie von Ende im albertinischen Sachsen findet sich E. als Unterzeichner der Geschlechtsordnung von 1557, die die Erziehung der Nachkommen, Erbfolge und andere Familienangelegenheiten des Adelshauses regelte und als eine der frühesten ihrer Art in Sachsen gilt. – Über das letzte Jahrzehnt seines Lebens ist wenig bekannt. E. stand, nunmehr als Geheimer Rat, in den Diensten des Kurfürsten August von Sachsen.
Literatur L. Peccenstein, Theatrum Saxonicum, T. 1, Leipzig 1607; V. König, Genealogische Adels-Historie, T. 3, Leipzig 1736; F. W. G. Kranichfeld, Andenken an Wolkenburg, Dresden 1843; R. Lieberwirth, Juristen im Dienste der sächsischen Landesherren bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte NF 131/1995, S. 135-143; S. Jahns, Juristenkarrieren in der Frühen Neuzeit, in: ebd., S. 113-134; R. Kirchner, Chronik der Grundherrschaft Wolkenburg, Langenweißbach 2005; U. Schirmer, Kursächsische Staatsfinanzen, Leipzig 2006, S. 555, 607. – G. C. Knod (Bearb.), Deutsche Studenten in Bologna (1289-1568), Berlin 1899; J. H. Zedler, Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, Bd. 8, Halle u.a. 1734, Sp. 1147, Online-Ausgabe: www.zedler-lexikon.de.
Lutz Böhme
25.3.2009
Empfohlene Zitierweise:
Lutz Böhme, Artikel: Nikolaus von Ende,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24100 [Zugriff 26.11.2024].
Nikolaus von Ende
Literatur L. Peccenstein, Theatrum Saxonicum, T. 1, Leipzig 1607; V. König, Genealogische Adels-Historie, T. 3, Leipzig 1736; F. W. G. Kranichfeld, Andenken an Wolkenburg, Dresden 1843; R. Lieberwirth, Juristen im Dienste der sächsischen Landesherren bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte NF 131/1995, S. 135-143; S. Jahns, Juristenkarrieren in der Frühen Neuzeit, in: ebd., S. 113-134; R. Kirchner, Chronik der Grundherrschaft Wolkenburg, Langenweißbach 2005; U. Schirmer, Kursächsische Staatsfinanzen, Leipzig 2006, S. 555, 607. – G. C. Knod (Bearb.), Deutsche Studenten in Bologna (1289-1568), Berlin 1899; J. H. Zedler, Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, Bd. 8, Halle u.a. 1734, Sp. 1147, Online-Ausgabe: www.zedler-lexikon.de.
Lutz Böhme
25.3.2009
Empfohlene Zitierweise:
Lutz Böhme, Artikel: Nikolaus von Ende,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/24100 [Zugriff 26.11.2024].