Adolph Beyer der Ältere

B. gehörte mit dem Entwurf einer Bergstaatsrechtslehre in seiner „Otia Metallica oder Bergmännische Neben-Stunden darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen“ von 1748 zu den Wegbereitern einer zeitgemäßen sächsischen und deutschen Bergrechtswissenschaft. Seine staatsrechtlichen Fragestellungen zur Ordnung des Bergbaus in den deutschen Ländern beeinflussten Inhalt und Systematik der Bergrechtslehre bis zur Liberalisierung der Berggesetzgebungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. – Die genealogischen Daten zu B.s Leben waren lange Zeit unsicher. Neue Recherchen in den Gerichts-, Bürger- und Kirchenbüchern Schneebergs haben ergeben, dass sowohl die in der Literatur zu findenden Angaben zum Geburtsort als auch zum Sterbedatum zweifelhaft sind. Wahrscheinlich wurde B. in Berthelsdorf geboren, wo sein Vater Andreas Beyer als Pfarrer tätig war und wo auch seine Brüder August Beyer und Abraham Beyer geboren wurden (Hinweis Karsten Seifert, 13.9.2022). B. erhielt sein Wissen sowie die praktischen Erfahrungen vom Bergbau und dem Hüttenwesen von seinem Onkel, dem Freiberger Bergkommissar und Markscheider August Beyer d.Ä., den B. später im zweiten Teil der „Otia Metallica“ als seinen Vetter ausgeben sollte. Im Anschluss an diese bergmännische Ausbildung studierte B. sehr wahrscheinlich ab 1729 Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät in Leipzig. 1736 trat er schließlich - zunächst als Vize-Bergschreiber - in die sächsische Bergverwaltung beim Bergamt zu Schneeberg ein. Später - 1748 - wurde er ebendort Bergschreiber. Zu B.s Zeit war der Silberbergbau, für den Schneeberg berühmt geworden war, längst durch den Kobaltbergbau abgelöst worden. – Als Bergschreiber oblag B. v.a. die Rechnungs- und Protokollführung des Bergamts, die Registrierung der Zechen im Revier, die Fertigung von Berichten sowie die Vorbereitung von Verordnungen der Behörde. B.s Anspruch an das „Amt“ eines Bergschreibers ging jedoch noch darüber hinaus. Er wollte mit der „Otia Metallica“ auch praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse über berg- und hüttentechnische Prozesse und nicht zuletzt über das Bergrecht vermitteln. In der „Otia Metallica“ betrachtete B. deshalb den Bergbau ganzheitlich, wobei er zu seiner Zeit aktuelle Themen aufgriff. Bereits im ersten Teil beschrieb er ein Problem der Vermessungstechnik in der „Marckscheide-Kunst“, im zweiten und dritten Teil widmete er sich Themen aus der Bergbau-, Hütten- und Probierkunde wie die „Probier-Kunst ohne Feuer“, „Von den Arten in den Bergwercken zu schießen“ oder zur „Aufbereitung derer Zwitter- und Zinnschmelßen“. Über das 18. Jahrhundert hinaus wirkten aber v.a. seine Erkenntnisse, die B. in der „Otia Metallica“ über seinen „Entwurf einer Berg-Staats-Rechtslehre“ publizierte. Sie wurden in der nachfolgenden bergrechtlichen Literatur und noch 1849 in den Motiven zur Begründung des sächsischen Regalbergbaugesetzes von 1851 erwähnt. Franz Ludwig von Cancrin brachte noch 1790 eine zweite Auflage dieser Bergstaatsrechtslehre von B. heraus. Nicht nur vom Grad ihrer Wirkung, auch vom Umfang her ist die Bergstaatsrechtslehre die größte Abhandlung in der „Otia Metallica“. – In der Bergstaatsrechtslehre behandelte B. überwiegend die Rechtsverhältnisse, die zwischen den Trägern der staatlichen Hoheitsrechte in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation und den Gewerken beim Bergbau entstanden. Vorzugsweise sah B. dabei auf Sachsen. Obwohl für ihn das Lehnsrecht nicht in das Bergrecht gehörte, kam er nicht umhin, auch das Lehnsrecht zu behandeln, sofern es für den Erwerb des Hoheitsrechts „Bergregal“ selbst von Bedeutung war. Er gliederte die Bergrechtslehre erstmalig in das Bergstaats- und das Bergprivatrecht. Dabei ist seine zentrale Fragestellung, die nach den Rechten, die der Landes- oder Bergherr bei der wirtschaftlichen Verwertung des ihm zustehenden Bergregals innehatte. Herkömmlich betrachtete er das Bergregal als ein Vorrecht des Bergherrn, Mineralrohstoffe (v.a. Metalle) zu bestimmen, deren Gewinnung er sich vorbehielt. B. sah darin aber keine Verpflichtung des Bergherrn, selbst Bergbau zu betreiben. Das sollte er Privaten überlassen und deshalb den Bergbau für frei erklären. Der Regalinhaber müsste allerdings aus der Überlassung des Rechts an private Betreiber mittelbaren Nutzen ziehen und auch die Bedingungen durch die Berggesetzgebung dafür vorgeben. Mit Selbstverständlichkeit - aber nicht ohne Begründung - ging B. davon aus, dass die unter das Bergregal fallenden mineralischen Rohstoffe dem Verfügungsrecht der Grundeigentümer entzogen sind. In der Bergstaatsrechtslehre wandte B. sich den einzelnen Rechten des Regalinhabers zu. An den Anfang stellte B. das Recht des Bergherrn, Berggesetze zu geben und die Gerichtsbarkeit in Bergsachen auszuüben. Er begründete ferner das Recht des Bergherrn, die technische und wirtschaftliche Oberaufsicht über den Bergbau und das Hüttenwesen zu führen. Seine Rechtfertigung für dieses Recht ähnelt der, die noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von den Befürwortern einer sehr weitgehenden Oberaufsicht des Staats vorgetragen wurde. Gegenüber den „römischen Rechtslehrern“ verteidigte er die Eingriffsrechte des Bergherrn und der privaten Gewerken in das Grundeigentum, um Bergbau treiben zu können. Das römische Recht hielt B. in Bergsachen für nicht anwendbar. Er verteidigte damit das „Bergproceßmandat“ Friedrich Augusts I. (August II., der Starke) von 1713, das die Anwendung deutschen Rechts auf den Bergbau vorschrieb. Ausführlich behandelte B. die Abgaben und unmittelbaren Einkommen, die mit dem Bergbau und der Verhüttung verbunden waren, wie den Zehnten oder das Quatembergeld. Für die Berechnung des Zehnten stellte er eine Methodik auf. Zu den Rechten der Regalinhaber gehörte für B. auch die Aufsicht über den Handel mit Bergbauprodukten. – B.s Bergstaatsrechtslehre war noch keine geschlossene, thematisch ausgewogene und streng systematisierte Lehre des Länderstaatsrechts im Bergrecht. Dies gelang erst Alexander Wilhelm Köhler 1786.

Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 12613 Gerichtsbücher, Gerichtsbücher Schneeberg; Stadtarchiv Schneeberg, Bürgerbücher; Archiv des Pfarramts St. Wolfgang, Schneeberg, Tauf- und Sterberegister (Quellenverweise basieren auf den Hinweisen von Karsten Seifert, Genealoge und Recherchedienstleister, vom 13.9.2022).

Werke Otia Metallica oder Bergmännische Nebenstunden, darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen. Aus denen Geschichten, Berg-Rechten, Naturlehre und anderen Wissenschaften. Nebst etlichen alten Bergwercks-Uhrkunden enthalten sind, 3 Teile, Schneeberg 1748-1758.

Literatur Franz Ludwig von Cancrin, Adolph B.s Bergstaatsrechtslehre, Halle/Saale 1790; Manfred Mücke, Adolph B.s (1709-1768) Entwurf einer Bergstaatsrechtslehre in der „Otia Metallica oder Bergmännische Neben-Stunden darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen“ - eine späte Rezension, in: Der Anschnitt 67/2017, H. 2, S. 96-104. – DBA I, II; Herbert E. Kaden, Alexander Wilhelm Köhler in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Geschichte und Volkskunde, Online-Ausgabe: http://www.isgv.de/saebi/.

Manfred Mücke
1.10.2021


Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Adolph Beyer der Ältere,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/28205 [Zugriff 19.11.2024].

Adolph Beyer der Ältere



Quellen Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 12613 Gerichtsbücher, Gerichtsbücher Schneeberg; Stadtarchiv Schneeberg, Bürgerbücher; Archiv des Pfarramts St. Wolfgang, Schneeberg, Tauf- und Sterberegister (Quellenverweise basieren auf den Hinweisen von Karsten Seifert, Genealoge und Recherchedienstleister, vom 13.9.2022).

Werke Otia Metallica oder Bergmännische Nebenstunden, darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen. Aus denen Geschichten, Berg-Rechten, Naturlehre und anderen Wissenschaften. Nebst etlichen alten Bergwercks-Uhrkunden enthalten sind, 3 Teile, Schneeberg 1748-1758.

Literatur Franz Ludwig von Cancrin, Adolph B.s Bergstaatsrechtslehre, Halle/Saale 1790; Manfred Mücke, Adolph B.s (1709-1768) Entwurf einer Bergstaatsrechtslehre in der „Otia Metallica oder Bergmännische Neben-Stunden darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen“ - eine späte Rezension, in: Der Anschnitt 67/2017, H. 2, S. 96-104. – DBA I, II; Herbert E. Kaden, Alexander Wilhelm Köhler in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Geschichte und Volkskunde, Online-Ausgabe: http://www.isgv.de/saebi/.

Manfred Mücke
1.10.2021


Empfohlene Zitierweise:
Manfred Mücke, Artikel: Adolph Beyer der Ältere,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/28205 [Zugriff 19.11.2024].