Wilhelm III. der Tapfere
W. wurde als jüngster Sohn Friedrichs (der Streitbare), des ersten sächsischen Kurfürsten aus dem Haus Wettin, geboren. Zusammen mit seinen drei Brüdern erhielt er im Mai 1428 die Belehnung mit den Besitzungen des verstorbenen Vaters durch König
Sigmund. Nach dem Tod von W.s Bruder
Heinrich 1435 kam es am 4.1.1436 mit der sog. Altenburger Örterung zu einer ersten Besitzteilung zwischen den verbleibenden Brüdern, der am 25.2.1437 eine weitere folgte, da sein Bruder
Sigmund in den geistlichen Stand trat und auf seine Ländereien verzichtete. In der für drei Jahre geltenden Neuordnung wurde außerdem festgelegt, dass W. während dieser Zeit am Hof des in Thüringen herrschenden, erbenlosen Markgrafen Friedrich (der Friedfertige) von Meißen verweilen sollte, um als dessen möglicher Nachfolger in der Landgrafschaft etabliert zu werden. Früh zeigten sich bei W. kriegerische Fähigkeiten wie Mut und Beharrlichkeit, die ihm später den Beinamen der Tapfere einbrachten. Bereits 1435 ist seine Teilnahme an einem Kriegszug gegen Halle bezeugt. Im Kampf gegen die Hussiten zog W. 1437 gegen Tabor und zeichnete sich am 3.10.1437 in einem Gefecht bei Dux vor den Augen des späteren Königs
Albrecht II. durch große Tapferkeit aus. Zwischen beiden entwickelten sich bald engere Beziehungen, die am 4.5.1439 in der Verlobung W.s mit Albrechts Tochter
Anna gipfelten. Es wurde vereinbart, dass W. die noch minderjährige Braut binnen acht Jahren zusammen mit einer Summe von 10.0000 ungarischen Dukaten überantwortet werden sollte. Anna und W. mussten auf die Erbfolge in Österreich verzichten, während sie für Ungarn, Böhmen und das Herzogtum Luxemburg bewahrt blieb. Da W. an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters kommen sollte, wurde im Coburger Vertrag vom 29.5.1439 festgelegt, dass sein Bruder Friedrich für drei Jahre unter Mitsprache der thüringischen Stände allein regierte. Der Tod Albrechts II. am 27.10.1439 und Friedrichs (der Friedfertige) am 7.5.1440 führten dazu, dass W. nach Thüringen zurückkehrte und die Regierung der Landgrafschaft übernahm. Hier wurde er in die Auseinandersetzungen im Hochstift Würzburg verwickelt, wo sein 1440 zum Bischof gewählter Bruder Sigmund in Konflikt mit dem Domkapitel geraten war, das bei W. Unterstützung fand. Der Würzburger Streit endete mit der Absetzung Sigmunds durch König und Papst. Sigmund kehrte nach Sachsen zurück, wurde hier von seinen Brüdern zeitweise gefangen gesetzt und starb 1471, ohne jemals wieder politisch in Erscheinung getreten zu sein. – Am 23.12.1439 hatte
Elisabeth, die Witwe König Albrechts II., das Herzogtum Luxemburg und die Grafschaft von Chiny, die als Mitgift für ihre Tochter Anna vorgesehen waren, dieser und deren zukünftigem Gemahl W. übertragen. Beide Länder befanden sich im Pfandbesitz der Luxemburgerin Elisabeth von Görlitz und sollten von W. eingelöst werden. Der Chance, auf diese Weise ein Fürstentum an der westlichen Reichsgrenze zu erlangen, stellte sich mit Herzog
Philipp von Burgund ein mächtiger Gegner entgegen. Diesem hatte Elisabeth von Görlitz 1427 die Regierung Luxemburgs übertragen, und sie setzte ihn schließlich am 4.10.1441 gegen eine Leibrente zum Erben all ihrer Besitzungen ein. Zuvor war W. anlässlich der Königswahl 1440, bei der er vergeblich die böhmische Kurstimme beanspruchte, mit dem Erzbischof von Trier ein Bündnis eingegangen, der für ihn Ende 1440 Luxemburg auslöste. Dennoch gelang es den sächsischen Vertretern trotz Unterstützung König
Friedrichs III., der im Februar 1442 Elisabeth und Herzog Philipp zur Übergabe Luxemburgs an den Wettiner und die Untertanen zur Huldigung aufforderte, nicht, die Anerkennung W.s als Herzog bei den luxemburgischen Ständen durchzusetzen. Da auch sämtliche Verhandlungen mit Burgund scheiterten, begannen im August 1443 die Kämpfe zwischen dem in Luxemburg einfallenden burgundischen Heer und der sächsischen Besatzung, die jedoch der Übermacht nicht gewachsen war. Im Vertrag von Hesperingen musste W. am 29.12.1443 zugunsten Philipps auf Luxemburg gegen Zahlung einer Geldsumme von 120.000 ungarischen Gulden verzichten. W.s Versuche zum Erwerb eines eigenen Fürstentums waren damit vorerst gescheitert. Er wurde auf die wettinischen Ländereien zurückverwiesen, mit denen er vom König im Juni 1442 zusammen mit seinem Bruder Friedrich II. belehnt worden war. W. zeigte hier in der Folgezeit vermehrtes Interesse an einer selbstständigen Regierung und einer Landesteilung. Gefördert wurden diese Intentionen durch Vertreter des thüringischen Adels, allen voran Apel von Vitzthums und dessen Brüder, die auf W. großen Einfluss gewannen. Friedrich II. ließ sich auf den von W. und seinen Räten ausgearbeiteten Teilungsplan schließlich ein, doch erst der von benachbarten Fürsten am 11.12.1445 gefällte Hallesche Machtspruch konnte die wegen der Gebietstrennung aufgetretenen Streitigkeiten schlichten. W. erhielt im Wesentlichen die hoch verschuldete Landgrafschaft Thüringen und die fränkischen Besitzungen zugesprochen. Obwohl König Friedrich III. am 1.4.1446 die Teilung bestätigte und die Brüder zur Einigkeit ermahnte, entspannte sich das Verhältnis zwischen ihnen nicht. W. schloss am 9.1.1446 ein gegen Friedrich II. gerichtetes Bündnis mit dem Erzbischof von Magdeburg und erließ am selben Tag eine Landesordnung, die nicht nur Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation Thüringens traf, sondern ein allgemeines Schutzbündnis mit den Ständen einschloss. Die Einhaltung der Ordnung wurde einem Viererauschuss übertragen, in denen die Ständevertreter die Mehrheit besaßen. Friedrich II. wollte deren Einflussnahme und v.a. die Apel von Vitzthums und anderer Räte auf seinen Bruder nicht hinnehmen und forderte, sie zu entlassen. Als W. dies ablehnte, griff der Kurfürst im Oktober 1446 die Vitzthumschen Besitzungen an, worauf W. sich im Gegenzug auf die Seite seiner Räte stellte und böhmische Söldner in seinen Dienst nahm. Da die Kämpfe durch einen vermittelten Waffenstillstand bald gestoppt wurden, stellte W. die Böhmen dem Erzbischof von Köln in dessen Kampf gegen die Stadt Soest zur Verfügung und zog im Juni 1447 persönlich nach Westfalen. Er wollte diesen Zug zugleich als Machtdemonstration gegen den Herzog von Burgund nutzen, der bisher die im Vertrag von Hesperingen festgelegte Summe nicht ausgezahlt hatte. Der Kriegszug gegen Soest blieb allerdings ohne Erfolg, sodass W. im August nach Thüringen zurückkehrte. Hier waren die Verhandlungen weitergeführt worden, in deren Verlauf König Friedrich III. im August 1447 verschiedenen Fürsten befahl, im Sinne der Einigkeit der Herzöge auf die Vitzthume Druck auszuüben. Vermittelnden Fürsten war es dann auch zu verdanken, dass die Brüder am 18.11.1448 zu Naumburg wiederum Frieden schlossen. Die unterschiedliche Parteinahme im Schwarzburgischen Hauskrieg, in dem um das Erbe des ohne Sohn verstorbenen
Günthers XXXII. gestritten wurde, und im Kampf um die Lausitz, in dem sich W. mit Kurfürst
Friedrich II. von Brandenburg gegen seinen Bruder verbündete, lösten im Juni 1450 den erneuten Krieg aus. Trauriger Höhepunkt war die Eroberung und Zerstörung Geras am 15.10.1450 durch W. und die mit ihm verbündeten böhmischen Adligen, die unter Führung
Georgs von Podiebrad in die Markgrafschaft Meißen eingefallen waren, um die in sächsischem Besitz befindlichen böhmischen Städte und Burgen wieder an sich zu bringen. Auf Vermittlung der Markgrafen von Brandenburg und des Landgrafen von Hessen wurde der sächsische Bruderkrieg am 27.1.1451 durch einen Friedensvertrag beendet, der den Status quo des Halleschen Machtspruchs wiederherstellte und diesmal eine endgültige Aussöhnung der Brüder erreichte. Gemeinsam eröffneten sie die Fehde gegen den in Ungnade gefallenen Apel von Vitzthum und dessen Brüder und zwangen sie zur Flucht nach Böhmen. – Der sächsische Bruderkrieg und der Zug nach Soest hatten die finanzielle Situation W.s verschärft. Zudem war weder die im Vertrag von Hesperingen festgelegte Auszahlung der Mitgift seiner Gemahlin erfolgt noch vermochte König Friedrich III. als Vormund Annas, das ausstehende Ehegeld völlig zu entrichten. W. hatte die Habsburgerin am 20.6.1446 in einer prachtvollen Hochzeit mit 4.000 Gästen in Jena zur Frau genommen, doch blieb die Ehe glücklos und ohne Erben. 1457 setzte er Anna auf der Burg Eckartsberga gefangen und lebte fortan mit seiner Geliebten
Katharina von Brandenstein zusammen. Dies hielt ihn nicht davon ab, aufgrund seiner Ehe Ansprüche auf Luxemburg und Böhmen zu erheben, nachdem Annas Bruder
Ladislaus, König von Böhmen und Ungarn sowie Herzog von Luxemburg, 1457 gestorben war. W. titulierte sich Herzog von Luxemburg, verkaufte dann aber seine dortigen Besitzungen 1458 an den französischen König. In Böhmen musste er im Zuge des generellen sächsisch-böhmischen Ausgleichs zu Eger 1459 Georg von Podiebrad als König anerkennen und konnte nur erreichen, dass seine Tochter Katharina mit Georgs Sohn Hinko verlobt wurde. Die Erfahrungen des sächsischen Bruderkriegs hatten offenbar dazu geführt, dass sich W. für den Rest seiner Regierungszeit aus größeren Konflikten herauszuhalten suchte und zu einem geschätzten Vermittler avancierte. So erhielt er zwar im 1459 ausbrechenden süddeutschen Fürstenkrieg am 4.6.1459 von Kaiser Friedrich III. zusammen mit Markgraf
Albrecht von Brandenburg die Reichshauptmannschaft gegen Herzog
Ludwig von Bayern übertragen, spielte in dem v.a. zwischen Hohenzollern und Wittelsbachern mit ihren jeweiligen Verbündeten geführten Konflikt jedoch keine größere Rolle. Obgleich vom Kaiser wiederholt zum Eingreifen aufgefordert, vermittelte er lieber zwischen den Parteien. Außerdem weilte er von März bis Anfang Oktober 1461 außer Landes, da er mit großem Gefolge einen Zug ins Heilige Land unternahm. Am 14.11.1462 starb W.s Gemahlin Anna in Eckartsberga. Ein knappes Jahr später heiratete er am 6.7.1463 Katharina von Brandenstein in Weimar. Die Verbindung war nicht standesgemäß, und W. zeigte sich deshalb stets darauf bedacht, dass Katharina den ihr zustehenden Respekt erhielt. Er kümmerte sich sorgsam um seine Frau, indem er ihr ein Leibgut von 40.000 Gulden verschrieb. Dazu holte er die Einwilligung seines Bruders ein und ließ die Verschreibung am 17.12.1464 von Kaiser Friedrich III. bestätigen. – Als Kurfürst Friedrich II. 1464 starb, folgten ihm seine Söhne Ernst und Albrecht in gemeinschaftlicher Regierung. W. erhielt mit beiden zusammen 1465 vom Kaiser die Belehnung mit ihren Besitzungen und die Bestätigung der Privilegien. Obwohl das gegenseitige Verhältnis nicht spannungsfrei war, agierten alle drei Herzöge in der Folgezeit v.a. im Rahmen der Reichspolitik geschlossen und vertraten so gemeinsam die Interessen des Gesamthauses Wettin. Sie standen ständig miteinander in Kontakt, und W. ließ seine Belange häufig durch die Neffen vertreten. Nicht nur infolge ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen mit den Habsburgern besaßen die Wettiner und v.a. W. ein enges Verhältnis zu Kaiser Friedrich III. Dieser gewährte W. und dessen Bruder Friedrich eine Reihe neuer Vergünstigungen wie Münz-, Zoll- und Niederlagsrechte. Außerdem versuchte er die wettinischen Ansprüche auf Luxemburg zu unterstützen, verbot 1454 Klagen der westfälischen Femegerichte gegen W. und verbündete sich 1456 mit ihm und anderen Fürsten zu gegenseitigem Beistand. Dem Kaiser war bei bestimmten Ereignissen sehr an der Anwesenheit und Unterstützung durch W. gelegen, und er drückte dies auch in sehr persönlich gehaltenen Briefen aus; so im Sommer 1473 beim Zusammentreffen mit Herzog
Karl dem Kühnen von Burgund in Trier oder 1477, als er W. und dessen Neffen in einem eigenhändigen Schreiben um Hilfe gegen Ungarn bat. Entsprechend der Macht und den Wirkungsmöglichkeiten vor Ort erhielt W. mehrfach kaiserliche Aufträge, bestehende Rechtsstreitigkeiten beizulegen, Strafen zu exekutieren oder Klöstern und Städten Schutz und Hilfe zu gewähren. Neben dem Kaiser unterhielt W. v.a. zu den Markgrafen von Brandenburg und den Landgrafen von Hessen traditionell enge Beziehungen, die 1457 zu einer gemeinsamen Erbeinung führten. Vertreter dieser beiden Dynastien hatten immer wieder auch im Bruderstreit vermittelt. W. seinerseits leistete dem Landgrafen
Ludwig II. von Hessen 1465 militärische Unterstützung gegen den Bischof von Paderborn und bemühte sich 1468 um die Schlichtung der sog. hessischen Bruderfehde. Mit Markgraf
Albrecht Achilles von Brandenburg ging er im August 1468 eine ewige Einung ein, vermittelte Anfang der 1470er-Jahre in dessen Konflikt mit dem Bischof von Bamberg und übernahm in diesem Zusammenhang den Schutz von Albrechts fränkischen Landen. Ein relativ gutes Verhältnis besaß W. auch zum damals mainzischen Erfurt als wichtigster Stadt Thüringens. So löste 1466 die Festsetzung eines Erfurters durch Graf
Ernst von Gleichen eine bis 1474 währende Fehde W.s mit diesem aus. Auch in dem 1479 wegen der Besetzung des Erfurter Provisoramts zwischen der Stadt und seinen Neffen ausbrechenden Streit griff W. vermittelnd ein und erreichte, dass Letztere nicht gewaltsam gegen Erfurt vorgingen. – In der Landgrafschaft Thüringen selbst war W. bemüht, seine Herrschaft zu konsolidieren. Dazu diente 1446 der Erlass einer Landesordnung. Seit 1438 lässt sich auch eine stärkere Heranziehung der Stände bei wichtigen politischen Entscheidungen konstatieren. V.a. die thüringischen Grafen und Herren nahmen auf die Landesteilung von 1445 und den folgenden sächsischen Bruderkrieg einen nicht unwesentlichen Einfluss. Zur Verbesserung der finanziellen Lage dienten die Einführung einer Akzise sowie der Erlass der Münzordnung von 1475. Verstärkt suchte W. ebenfalls Einkünfte von den Kirchen einzutreiben, in deren Belange er sich zunehmend einmischte. Durch die Schaffung eines Friedensgerichts wurde das Rechtswesen ausgebaut. Städte wie Gotha und Weimar, das 1424 durch einen verheerenden Brand zerstört worden war, wurden durch Vergünstigungen gefördert bzw. wieder aufgebaut und als Residenz genutzt. In Weimar sollte W. auch seine letzte Ruhestätte in dem von ihm gestifteten Franziskaner-Kloster finden. Nach der Aufhebung des Klosters im 16. Jahrhundert wurde das Grab mit der erhaltenen Platte, die W. auf einem Löwen stehend in Rüstung zeigt, in die Weimarer Kirche St. Peter und Paul überführt. W. war der letzte Wettiner, unter dem die Landgrafschaft Thüringen ein selbstständiges Herrschaftsgebiet war. Da er keine Söhne hinterließ, fielen seine Besitzungen an Ernst und Albrecht von Sachsen.
Quellen C. W. Schneider (Hg.), Wirken W.s III., des Tapferen, Herzogs zu Sachsen, nebst dazu gehörigen Urkunden und Beweisen, in: Samlungen zu der Geschichte Thüringens, 2. Samlung, Wien 1772, S. 155-294; H. Beyer, Einige Briefe Herzog W.s von Sachsen, besonders während des Sächsischen Bruderkrieges. Aus den Jahren 1443-1451, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preussischen Staates 15/1834, S. 137-166; J. G. Kohl (Hg.), Pilgerfahrt des Landgrafen W. des Tapferen von Thüringen zum heiligen Lande im Jahre 1461, Bremen 1868; H. Koller/P.-J. Heinig, Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). Nach Archiven und Bibliotheken geordnet, H. 10: E. Holtz (Bearb.), Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken des Landes Thüringen, Wien u.a. 1996, H. 11: E.-M. Eibl (Bearb.), Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken des Freistaates Sachsen, Wien u.a. 1998; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, Originalurkunden, Wittenberger Archiv; Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv.
Literatur K. F. Leidenfrost, Churfürst Friedrich II. und seine Brüder Herzog Sigismund und Herzog W. von Sachsen oder Geschichte Sachsens vom Jahr 1428-1440, Jena 1827; K. Menzel, Die Landgrafschaft Thüringen zur Zeit des Anfalles an die Herzoge Friedrich und W. von Sachsen 1440 bis 1443, in: Archiv für sächsische Geschichte 8/1870, S. 337-379; H. Koch, Der sächsische Bruderkrieg (1446-1451), in: Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt 35/1909, S. 1-262; H. Patze/W. Schlesinger (Hg.), Geschichte Thüringens, Bd. 2/1, Köln/Wien 1974 S. 131-144; H.-D., Heimann, Zwischen Böhmen und Burgund, Köln/Wien 1982; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Köln/Wien ²1985; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln u.a. 1990; H. Schwarz, Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen, Leipzig 1994, S. 125-138 (P); J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Stuttgart 2002. – ADB 43, S. 124-127; DBA I, III; DBE 10, S. 504; Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, München 1998, Sp. 151.
Porträt Bronzegrabplatte, Kirche St. Peter und Paul, Weimar; Wilhelm III. der Tapfere, Herzog zu Sachsen, um 1700, Kupferstich, Österreichische Nationalbibliothek Wien, Porträtsammlung, Digitaler Portraitindex der druckgraphischen Bildnisse der Frühen Neuzeit (Bildquelle).
Eberhard Holtz
16.1.2006
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard Holtz, Artikel: Wilhelm III. der Tapfere,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4173 [Zugriff 21.12.2024].
Wilhelm III. der Tapfere
Quellen C. W. Schneider (Hg.), Wirken W.s III., des Tapferen, Herzogs zu Sachsen, nebst dazu gehörigen Urkunden und Beweisen, in: Samlungen zu der Geschichte Thüringens, 2. Samlung, Wien 1772, S. 155-294; H. Beyer, Einige Briefe Herzog W.s von Sachsen, besonders während des Sächsischen Bruderkrieges. Aus den Jahren 1443-1451, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preussischen Staates 15/1834, S. 137-166; J. G. Kohl (Hg.), Pilgerfahrt des Landgrafen W. des Tapferen von Thüringen zum heiligen Lande im Jahre 1461, Bremen 1868; H. Koller/P.-J. Heinig, Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). Nach Archiven und Bibliotheken geordnet, H. 10: E. Holtz (Bearb.), Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken des Landes Thüringen, Wien u.a. 1996, H. 11: E.-M. Eibl (Bearb.), Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken des Freistaates Sachsen, Wien u.a. 1998; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, Originalurkunden, Wittenberger Archiv; Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv.
Literatur K. F. Leidenfrost, Churfürst Friedrich II. und seine Brüder Herzog Sigismund und Herzog W. von Sachsen oder Geschichte Sachsens vom Jahr 1428-1440, Jena 1827; K. Menzel, Die Landgrafschaft Thüringen zur Zeit des Anfalles an die Herzoge Friedrich und W. von Sachsen 1440 bis 1443, in: Archiv für sächsische Geschichte 8/1870, S. 337-379; H. Koch, Der sächsische Bruderkrieg (1446-1451), in: Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt 35/1909, S. 1-262; H. Patze/W. Schlesinger (Hg.), Geschichte Thüringens, Bd. 2/1, Köln/Wien 1974 S. 131-144; H.-D., Heimann, Zwischen Böhmen und Burgund, Köln/Wien 1982; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Köln/Wien ²1985; B. Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung, Köln u.a. 1990; H. Schwarz, Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen, Leipzig 1994, S. 125-138 (P); J. Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Stuttgart 2002. – ADB 43, S. 124-127; DBA I, III; DBE 10, S. 504; Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, München 1998, Sp. 151.
Porträt Bronzegrabplatte, Kirche St. Peter und Paul, Weimar; Wilhelm III. der Tapfere, Herzog zu Sachsen, um 1700, Kupferstich, Österreichische Nationalbibliothek Wien, Porträtsammlung, Digitaler Portraitindex der druckgraphischen Bildnisse der Frühen Neuzeit (Bildquelle).
Eberhard Holtz
16.1.2006
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard Holtz, Artikel: Wilhelm III. der Tapfere,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/4173 [Zugriff 21.12.2024].