R.s Bedeutung für die Nachwelt beruht auf seinen in zwei Lebensabschnitten mit stark unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern erbrachten Leistungen. Als Kantor an der Meißner Stadtschule sowie der Fürstenschule St. Afra schuf er neben einigen weltlichen Kompositionen v.a. geistliche Werke, die sich ganz in den Dienst der neuen lutherischen Lehre stellten. Unmittelbar daran anschließend war er fast drei Jahrzehnte lang für Johann IX., den letzten Bischof von Meißen, in administrativen und diplomatischen Bereichen tätig sowie nach dessen Amtsverzicht für den sächsischen Kurfürsten August. – R.s Geburtsjahr ist unbekannt. Als Orientierungshilfe gilt, dass R. in der Vorrede zu seinem Werk „Elementa musicae“ vom Mai 1553 angibt, er habe vor 15 Jahren als Knabe bei Heinrich Faber studiert. Der wohlhabende Vater hatte seinen Sohn nach dessen Besuch der Lateinschule in seiner Heimatstadt auf die Klosterschule St. Georg in Naumburg geschickt, wo dieser bei Faber, dem dortigen Rektor und Kantor, nicht nur seine Lateinkenntnisse vervollkommnete, sondern auch eine gründliche musikalische Ausbildung erhielt. Am 27.4.1543 ließ er sich in Wittenberg immatrikulieren und erwarb den Grad eines Baccalaureus sowie am 11.8.1551 den Magistergrad. Schon 1545 hatte er sich nach Meißen gewandt und die Stelle eines Kantors an der dortigen Stadtschule angetreten, die er zwei Jahre lang innehatte, bevor er auf Betreiben von Georg Fabricius einer Berufung an die Fürstenschule St. Afra in Meißen folgte. Aber schon 1548 kehrte er an die Stadtschule in Meißen zurück, nunmehr als deren Rektor. – In die Jahre als Schulmeister fällt eine Tätigkeit, die R. Nachruhm einbringen sollte. Bereits 1545 erschien in einem musikalischen Sammeldruck eine seiner Motettenkompositionen, denen in den darauffolgenden Jahren noch eine stattliche Anzahl weiterer Kompositionen von vierstimmigen Psalmmotetten folgen sollte. Diese blieben zwar zunächst unveröffentlicht, wurden aber mehrfach kopiert, fanden so Verbreitung und kamen schließlich 1551 zur Veröffentlichung. Es handelt sich dabei um deutschsprachige Kompositionen, die gemeinsam mit anderen Werken protestantischer Komponisten der Zeit nicht nur zu den ältesten sächsischen Kompositionen in deutscher Sprache gehören. Vielmehr gelten sie als die allerersten geistlichen Kompositionen großen Formats in einer Nationalsprache überhaupt. Diesen Werken folgten noch Hochzeitscarmina, eine musiktheoretische Arbeit und v.a. die Melodien zu den Oden seines Freunds Fabricius. – Diese kompositorischen Tätigkeiten endeten, vermutlich von einer einzigen Ausnahme abgesehen, als 1555 der Meißner Bischof Johann IX. R. in seine Dienste berief. Zunächst als dessen Sekretär tätig, wurde er bald Kanzler und Verwalter der Prokuratur des Domkapitels Wurzen, einer Stadt, die die Meißner Bischöfe als Reichsfürsten seit Langem besaßen und die ihnen als Residenz diente. Dort wurde R. Kanonikus und schließlich Domdechant. Auch war er - wie 1564 auf dem Kreistag in Jüterbog - als Abgesandter des Bischofs tätig. Bischof Johann IX. war ein überaus streitbarer Kirchenfürst in den Auseinandersetzungen mit dem sächsischen Kurfürsten August, in denen er sich lange seiner Abdankung widersetzte. Als diese schließlich 1581 erfolgte, 39 Jahre nach der Einführung der evangelischen Lehre in Stift, Stadt und Land Wurzen, scheint dies nicht ohne die Mitwirkung R.s geschehen zu sein. Er blieb Dechant in Wurzen und hatte, als er starb, zudem die Würde eines kurfürstlich sächsischen Rats inne. Auch nach seinem Tod fanden einige seiner Kompositionen weithin Verbreitung. In Sammeldrucken, verlegt in Nürnberg, Herborn und Görlitz, blieben sie bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinaus lebendig.