Johann Ernst von Knoch

Der Oberlausitzer Adlige K. durchlief eine Reihe wichtiger Hof- und Verwaltungsämter und gelangte so in Spitzenpositionen am kursächsischen Hof. – K. studierte zunächst 1659 bis 1662 an der Nürnbergischen Universität Altdorf Jura. Nach seiner Rückkehr nach Sachsen wurde er mit dem Geheimen Rat Nikol von Gersdorf auf den Regensburger Reichstag entsandt. Von dort kehrte er erst 1664 mit dem Kurfürsten Johann Georg II. nach Dresden zurück, wo er noch im gleichen Jahr zum Kammerjunker ernannt wurde. Nach einer kurzen Reise 1665 nach Paris wurde K. Kammerherr und begab sich bald darauf mit dem Kurprinzen Johann Georg (III.) nach Dänemark. Nachdem er 1667 zum Hof- und Justizrat in der Landesregierung bestallt wurde, folgten diverse Reisen mit dem Kurprinzen. K. fungierte 1675 auch als kurfürstlicher Kommissar bei der oberlausitzischen Ständeversammlung in Bautzen (sorb. Budyšin). Im folgenden Jahr übernahm K. den Posten des Hofmeisters der beiden Söhne Johann Georgs III., den späteren Johann Georg IV. und Friedrich August I. Nach der Einführung in das Geheime Ratskollegium 1685 folgte noch im gleichen Jahr die Begleitung Johann Georgs (IV.) auf seiner Kavalierstour durch Frankreich, die spanischen Niederlande und Holland. Nach seiner Rückkehr Ende 1686 stieg K. bald zum kurprinzlichen Oberkämmerer, zum Präsidenten im Oberkonsistorium (bis 1693) und zum Dompropst des Hochstifts Meißen auf. – Im Geheimen Rat oblagen K. bei zunehmender Aufgabenteilung v.a. die Angelegenheiten der Fürsten ernestinischer Linie, mit denen er als ein Abgesandter des sächsischen Kurfürsten 1689 die Allianz von Leipzig aushandelte, die die ernestinischen Fürstenhäuser im Reichskrieg gegen Frankreich an die Seite Kursachsens brachte. 1691 und 1694 bestätigten die neuen Landesherren jeweils die Ämter von K. – Durchaus umfangreich war der Güterbesitz von K., vornehmlich in der Oberlausitz. Zum Majoratsgut Elstra (bei Kamenz) kamen die Güter Reichenau (ab 1678), Reichenbach (ab 1693) und Gödlau (ab 1703). 1704 stiftete K. einen Familienfideikommiss mit Primogenitur und Sukzessionsordnung. Da ihn keines seiner Kinder überlebte, fielen die Güter nach K.s Tod an seinen Neffen Ernst Ferdinand von Knoch.

Quellen G. Leffler, Unvergeßliches Klag- und Ehren-Denckmahl, Dresden 1706 [Leichenpredigt]; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat.

Literatur C. Heinker, Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels, Diss. Leipzig 2013 (im Druck); W. v. Boetticher, Geschichte des Oberlausitzischen Adels, Bd. 1, Görlitz 1912, S. 897-899.

Christian Heinker
8.10.2014


Empfohlene Zitierweise:
Christian Heinker, Artikel: Johann Ernst von Knoch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2468 [Zugriff 28.3.2024].

Johann Ernst von Knoch



Quellen G. Leffler, Unvergeßliches Klag- und Ehren-Denckmahl, Dresden 1706 [Leichenpredigt]; Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat.

Literatur C. Heinker, Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels, Diss. Leipzig 2013 (im Druck); W. v. Boetticher, Geschichte des Oberlausitzischen Adels, Bd. 1, Görlitz 1912, S. 897-899.

Christian Heinker
8.10.2014


Empfohlene Zitierweise:
Christian Heinker, Artikel: Johann Ernst von Knoch,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/2468 [Zugriff 28.3.2024].