D. übte als regierender Burggraf von Altenburg wichtige Gerichts- und Herrschaftsrechte im Pleißengau aus und zählte darüber hinaus zu den mächtigsten Herren des Reichslandes Pleißen. Aus der Teilung der väterlichen Gesamtherrschaft erhielt er das Amt und die Güter um Altenburg, während die kolonialen Teile um Frohburg und Flößberg an seine Brüder gelangten. D. wurde nur viermal, in den Jahren 1203 bis 1206, urkundlich erwähnt. Allerdings begegneten sein Vorgänger und Vater, Heinrich I., letztmalig 1189, sein Nachfolger und Bruder, Albrecht I., erstmalig 1210 als Burggrafen; diese Daten markieren die mögliche Spannweite von D.s Herrschaftszeit. 1203 stand D. auf Seiten des Stauferkönigs Philipp, als dieser im Vorfeld der Auseinandersetzung mit den Welfenanhängern in Thüringen seine Kräfte in Eger sammelte. Möglicherweise ging auf D. die Errichtung des um 1200 zu datierenden Hausmannsturms (Mantelturm) auf der Altenburger Burg zurück.