A. übte als regierender Burggraf von Altenburg wichtige Gerichts- und Herrschaftsrechte im Pleißengau aus, agierte zeitweise als Landrichter des Reichslandes Pleißen und zählte zu dessen mächtigsten Herren. Als zweitgeborener Sohn des Burggrafen Heinrich I. von Altenburg erhielt A. als Entschädigung zunächst Herrschaftsrechte im burggräflichen Kolonisationsgebiet um Frohburg, nach dem er seit seiner Ersterwähnung 1198 vorerst auch benannt wurde. König Philipp erhob den staufischen Parteigänger zum Landrichter des Pleißenlandes, doch verlor A. diese Position wohl mit dem Eintritt in das Burggrafenamt nach dem Tode seines älteren Bruders Dietrich oder nach der Machtübernahme des Welfen Otto IV. Seit 1210 benannte sich A. nach dem Burggrafenamt von Altenburg. Im folgenden Thronstreit tauchte A. im März 1212 zunächst im Gefolge Kaiser Ottos IV. in Frankfurt auf, um dann aber noch vor der Entscheidungsschlacht bei Bouvines, im Juni 1214, zum staufischen König Friedrich II. überzuwechseln. Während A. in den folgenden Jahren zur Behauptung königlicher und reichsländischer Macht im mitteldeutschen Raum beitrug, musste er in seinem Frohburger Herrschaftszentrum mit dem Vordringen der wettinischen Dienstmannen, der Herren von Schladebach/Gnandstein, Rückschläge hinnehmen.