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Wolf Heinrich II. von Schönburg

Beim Tod des Vaters noch minderjährig, wurde für W. 1657 eine Vormundschaftsregierung, bestehend aus dem altenburgischen Kanzler Wolfgang Conrad von Thumbshirn und Hans Dietrich von Schönberg, eingesetzt. Fragmentarische Nachrichten besagen, dass W. nach erlangter Mündigkeit zunächst in militärischen Diensten stand und danach über mehrere Jahre die Regierung über die ererbten Herrschaften Penig und Wechselburg gemeinsam mit seinem Bruder Samuel Heinrich ausübte. 1673 ging Penig dann in den Alleinbesitz W.s über, während Samuel Heinrich Wechselburg erhielt. Weitergehende Besitzansprüche über die Herrschaft Glauchau setzten W. und Samuel Heinrich dahingehend durch, dass Glauchau 1681 geteilt und 4/9 dieser Herrschaft (Forderglauchau) an sie überwiesen wurden. Indem die Brüder Forderglauchau 1683 nochmals teilten, fand die politisch und wirtschaftlich äußerst nachteilige Zersplitterung der Schönburgischen Herrschaften ihren einstweiligen Höhepunkt. – In seinem Herrschaftsgebiet machte sich W. als Förderer von Kirchen einen Namen. V.a. die Stadtkirche von Penig verdankt ihm zahlreiche architektonische Impulse. Nicht minder deutliche Spuren in der öffentlichen Wahrnehmung hinterließ jedoch W.s von den Peniger Geistlichen öffentlich gerügtes Mätressentum, in dessen Konsequenz sich W. dem Besuch des Gottesdiensts in Penig entzog und den dortigen Superintendenten Johann Schönfeld „an Leib und Leben“ bedrohte. Die Abhaltung privater Schlossgottesdienste wurde W. von Kursachsen daraufhin umgehend verboten. Als W. zudem seine Ehegattin Juliana Catharina von Schönburg-Glauchau (zugleich seine Cousine) förmlich verstieß, bedeutete dies auch innerhalb des Gesamthauses Schönburg einen Familienskandal ersten Rangs. – Gegenüber Kursachsen positionierte sich W. als kompromissloser Verteidiger der schönburgischen Landeshoheit. Ihm und weiteren Herrschaftsbesitzern wurde daher 1698 von Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen die Neubelehnung mit den sächsischen Herrschaften Penig, Wechselburg, Remse und Rochsburg verweigert. Ohne einen Ausgleich mit Kursachsen erzielt zu haben, starb W. 1704 vermutlich an einem Gehirnschlag. – W. wurde am 7.8.1700 von Kaiser Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben.

Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 387-393; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 120f.

Michael Wetzel
7.11.2007


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Heinrich II. von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22362 [Zugriff 19.4.2024].

Wolf Heinrich II. von Schönburg



Literatur K. G. Eckardt, Genealogie und Familien-Geschichte des Hochfürstlichen und Hochgräflichen Hauses Schönburg, 1853 [MS], S. 387-393; E. Eckardt, Chronik von Glauchau, Glauchau 1882, S. 120f.

Michael Wetzel
7.11.2007


Empfohlene Zitierweise:
Michael Wetzel, Artikel: Wolf Heinrich II. von Schönburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/22362 [Zugriff 19.4.2024].