Albrecht IV. von Altenburg
A. ist der letzte Altenburger Burggraf aus dem angestammten Geschlecht. Zum 3.1.1295 erstmals urkundlich erwähnt, trat A. nach dem Tod seines Vaters 1303 die alleinige Nachfolge in Amt und Herrschaft an. Den Kern seiner Macht bildeten neben den weitgehend ausgedünnten Amtsrechten im alten Pleißengau vor allem die wieder vereinten und weitgehend geschlossenen Rechte und Besitzungen im Muldenraum um Penig/Zinnberg und Rochsburg und seit 1323 auch um Lauterstein im Erzgebirge. In den Jahren 1306/07 gehörte A. im Bündnis mit den pleißnischen Reichslandstädten und weiteren Herren zu der König
Albrecht von Habsburg eng verbundenen antiwettinischen Partei. Nachdem Markgraf Friedrich I. (der Freidige) im Sommer 1308 das Pleißenland in Besitz genommen hatte, erkannte auch A. dessen Oberhoheit faktisch an. In den folgenden Jahren festigte er seine Stellung als bedeutender Herrschaftsträger des wettinischen Machtbereiches: A. wurde in die Bemühungen zur Schaffung eines Landfriedens einbezogen und agierte mehrfach als Schlichter/Schiedsrichter in adligen Streitfällen. Seit 1317 stand A. in engerer Beziehung zu Friedrich I. (der Freidige). Nach dessen Herrschaftsunfähigkeit infolge von Krankheit entwickelte er sich nach 1321 zum Vertrauten und Berater des minderjährigen Markgrafen Friedrich II. (der Ernsthafte) und scheint die formale Absicherung der wettinischen Herrschaft im Pleißenland maßgeblich mitbetrieben zu haben. 1322/23 beteiligte er sich an der Niederwerfung und Vertreibung der Herren von Schellenberg. Aus deren ehemaliger Herrschaft tauschte er die Lautersteiner Besitzungen vom Markgrafen gegen andere Rechte ein. Wohl aus seiner Beraterstellung heraus konnte A. weiteren Besitzzuwachs aus wettinischer Hand erlangen. Durch königliche und wettinische Belehnungen zu gesamter Hand mit seinem Schwiegersohn,
Otto I., Burggraf von Leisnig, sicherte A. 1323 den familiären Erbgang der maßgeblichen, nicht zum Burggrafenamt gehörenden herrschaftlichen Besitzungen. Allein das in seinen Rechten und Einkommen stark verminderte burggräfliche Amt unterstellte König
Ludwig der Bayer 1324 der wettinischen Lehnshoheit. Mit A.s Tod und bestätigt durch ein kaiserliches Diplom von 1329 fiel dieses Burggrafenamt unmittelbar an die Wettiner.
Quellen Altenburger Urkundenbuch, 976-1350, hrsg. von H. Patze, Jena 1955.
Literatur E. v. Braun, Geschichte der Burggrafen von Altenburg, Altenburg 1868; J. Löbe, Die Burggrafen und Burgmannen von Altenburg, in: Mitteilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 10/1895, S. 215-296; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Münster/Köln 1955; A. Thieme, Die Burggrafschaft Altenburg, Leipzig 2001.
André Thieme
3.5.2004
Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht IV. von Altenburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/18352 [Zugriff 20.12.2024].
Albrecht IV. von Altenburg
Quellen Altenburger Urkundenbuch, 976-1350, hrsg. von H. Patze, Jena 1955.
Literatur E. v. Braun, Geschichte der Burggrafen von Altenburg, Altenburg 1868; J. Löbe, Die Burggrafen und Burgmannen von Altenburg, in: Mitteilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 10/1895, S. 215-296; H. Helbig, Der wettinische Ständestaat, Münster/Köln 1955; A. Thieme, Die Burggrafschaft Altenburg, Leipzig 2001.
André Thieme
3.5.2004
Empfohlene Zitierweise:
André Thieme, Artikel: Albrecht IV. von Altenburg,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/18352 [Zugriff 20.12.2024].