E. war mit seinen Arbeiten auf fast allen Gebieten der bibliothekarischen Theorie und Praxis wegweisend für die Fortschritte im deutschen Bibliothekswesen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. – Bereits als Schüler zeigte er 1806 als Amanuensis an der Leipziger Ratsbibliothek seine Befähigung für den späteren Beruf. 1808 bis 1812 studierte er an den Universitäten Leipzig und Wittenberg Theologie und Philologie und promovierte 1812 mit einer Arbeit über „Hierarchia in religionem ac literas commoda“. Prägend waren für ihn die Vorlesungen des Historikers Hans Karl Dippold und die Beschäftigung mit der Literaturgeschichte im Selbststudium. 1811 hatte er durch eine Schrift „Über öffentliche Bibliotheken“ auf sich aufmerksam gemacht und wurde 1813 zu Katalogarbeiten an der Universitätsbibliothek Leipzig herangezogen. Schon ein Jahr später erhielt er eine feste Anstellung als Sekretär an der Königlichen öffentlichen Bibliothek in Dresden. Dort war er 1814 bis zu seinem Tod 1834 (seit 1828 als Oberbibliothekar) tätig, unterbrochen durch einen zweijährigen Aufenthalt 1823 bis 1825 an der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel. Seine ersten Aufgaben waren die Revision des Bestands und die Anfertigung von Standort- und Sachkatalogen. Die dafür geleisteten praktischen, von theoretischen Überlegungen begleiteten Arbeiten, hielt er in Tagebüchern fest. Zu einem klassischen Dokument wurde „Die Bildung des Bibliothekars“ (1820). E. forderte darin die Selbstständigkeit des bibliothekarischen Berufs und stellte in Auseinandersetzung mit Martin Schrettingers Lehrbuch seine Konzeption der Bibliotheksverwaltung dar, die dann von Christian Molbech, Edmund Zoller, Julius Petzholdt und Arnim Graesel aufgenommen und weiterentwickelt wurde und den Grund für die Vereinheitlichung der bibliothekarischen Praxis legte. Nicht geringer sind E.s Verdienste um die theoretischen Grundlagen der Bibliografie. Sein „Allgemeines bibliographisches Lexikon“ (1821-1830), in dem seine Postulate umgesetzt sind, berücksichtigt im Unterschied zu Jacques Charles Brunets bibliophil orientiertem Handbuch auch wissenschaftlich relevante Literatur. Es gilt bis heute als Standardwerk. E.s „Geschichte und Beschreibung der königlichen öffentlichen Bibliothek zu Dresden“ (1822) wurde zum Prototyp bibliotheksgeschichtlicher Monografien. Die „Geschichte der Königlichen Bibliothek zu Berlin“ (1828) von Friedrich Wilken und die „Geschichte und Beschreibung der Prager Universitätsbibliothek“ (1851) von Joseph Hanslik sind nach diesem Vorbild gearbeitet. In Verbindung mit der Erschließung der Wolfenbütteler Handschriftenbestände entwickelte E. spezifische Richtlinien für die Beschreibung der Handschriften im Unterschied zu den Regeln für die Diplomatik. Neben den selbstständig erschienenen Schriften hat E. zahlreiche Artikel, Beiträge und Rezensionen in Lexika, Zeitschriften und Zeitungen zu Bibliotheken und Bibliothekaren, zur Bibliografie und Bibliophilie, zum Buchdruck und Buchhandel verfasst. Unter den historischen und kulturgeschichtlichen Veröffentlichungen sind sein Buch über Friedrich Taubmann (1814) und seine Arbeiten für die „Monumenta Germaniae Historica“ (seit 1819) zu nennen. Zeugnis für seine weit über die Berufsaufgaben hinausgehenden Leistungen sind auch der handschriftliche Nachlass, die fachbezogenen Verzeichnisse, die Tagebücher und Sammlungen sowie eine 31 Bände füllende Korrespondenz.
