Dietrich II.

D. stammte aus einer edelfreien Familie, die sich nach ihrem Stammsitz Kittlitz bei Löbau nannte. Bereits 1160 ist er als Meißner Dompropst belegt. Als solcher hatte er vermutlich bereits beim Ableben Bischof Gerungs 1170 Ambitionen, die jedoch durch die Wahl des Meißner Domkanonikers Martin enttäuscht wurden. Auf den Meißner Bischofsstuhl gelangte D. nach Martins Tod (15.7.1190). Seine Weihe erfolgte vermutlich im Mai 1191. Allerdings musste sich D., der die Kapitelsopposition gegen seinen Vorgänger angeführt haben dürfte, zunächst gegen den Widerstand, den ihm Martins Anhänger entgegensetzten, behaupten. Erst durch die Anrufung Papst Cölestins III. 1196 konnte er sich endgültig durchsetzen. – Stärker als die Amtszeiten seiner Vorgänger ist D.s Episkopat geprägt von Auseinandersetzungen mit weltlichen Herrschaftsträgern verschiedenen Rangs, gegen die er Rechte und Besitz des Hochstifts verteidigten musste. Entgegen der bisherigen Gewohnheit versuchte er auch, den vollen kanonischen Kirchenzehnten durchzusetzen. Auffällig und in der Geschichte der Meißner Kirche neu ist dabei die intensive Einbeziehung des Papsts, der auf Klage von Bischof und/oder Domkapitel in mehreren Fällen geistliche Gerichte einsetzte, die über die Streitigkeiten entscheiden sollten. Dieser Rückzug auf das sich entwickelnde Kirchenrecht ist allerdings sicher nicht als Zeichen von Hilflosigkeit zu deuten, sondern steht im Gegenteil im Kontext einer allgemein wachsenden Bedeutung des Papsttums und der Verrechtlichung der Kirchenverfassung seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Gerade Innozenz III. gestaltete die Kurie zur zentralen Appellationsinstanz und zur hierarchischen Spitze der Christenheit überhaupt aus. Die Anrufung des Papsts zur Behauptung von Besitz und Rechten der Kirche ist daher als effektive politische Strategie zu deuten, die D. anscheinend recht erfolgreich einsetzte. So zwang ein vom Papst delegiertes geistliches Gericht den wettinischen Markgrafen Konrad II. von der Ostmark zwischen 1200 und 1210 unter Verhängung der Exkommunikation zur Leistung des bis dahin verweigerten (vollen) Kirchenzehnten aus der Niederlausitz. In anderen, weniger prominenten Fällen (der Zehntstreit mit Graf Ulrich von Wettin 1201 und die Bedrängung durch Kirchenvögte in demselben Jahr) ist der Ausgang des Verfahrens nicht überliefert, vermutlich weil sich D.s Kontrahenten den angedrohten Kirchenstrafen beugten. Auch im sog. „Pesterwitzer Burgstreit“ mit Burggraf Heinrich von Dohna, der - wie D. behauptete - auf dem Boden des Hochstifts die Burg Thorun (heute Burgberg von Freital-Pesterwitz) errichtet hatte, rief der Bischof 1201 den Papst an. Innozenz III. beauftragte den Erzbischof von Magdeburg und den Propst von Seeburg, den Fall zu klären. Ein Urteil in dieser Sache fällte allerdings erst 1206 Markgraf Dietrich (der Bedrängte). Er entschied zugunsten des Hochstifts, sodass die Burg wieder abgebrochen werden musste. Überhaupt scheint D., der sich von der Umgebung der Kaiser und Könige seiner Zeit weitestgehend fernhielt, zum meißnischen Markgrafen Dietrich ein gutes und konfliktfreies Verhältnis gepflegt zu haben. Walter Schlesinger schloss deshalb auf eine stauferfeindliche und romtreue Haltung des Bischofs, die D. schließlich unter dem wachsenden Druck des stauferfreundlichen Markgrafen habe aufgeben müssen. Angesichts der dürftigen Quellenlage ist dies allerdings fraglich. – Über D.s Amtsführung als geistlicher Oberhirte des Bistums Meißen lassen die Quellen wenig erkennen. Er urkundete für die Zisterzen Altzelle und Dobrilugk und wirkte als zuständiger Diözesanbischof auch an der Gründung des Hospitals in Dörschnitz mit. Seine vielleicht wichtigste Leistung auf kirchlichem Gebiet war die Gründung des Augustiner-Chorherrenstifts St. Afra in Meißen, einer der ältesten und bedeutendsten geistlichen Einrichtungen in Markgrafschaft und Bistum Meißen. – Ein enges Verhältnis pflegte D. offenbar besonders zum Zisterzienserkloster Altzelle, wo er sich immerhin nachweislich mindestens dreimal aufgehalten hat. 1197 beurkundete er einen Vergleich zwischen dem Konvent und den Rittern von Nossen in deren Auseinandersetzung um den Zeller Wald. 1206 übergab ihm der gelehrte Mönch und spätere Abt Ludeger von Altzelle eine Handschrift von Augustinus’ „De Civitate Dei“ mit der Maßgabe, jährlich das Fest des hl. Augustinus zu begehen. Bischof D. starb wahrscheinlich hochbetagt 1208. Das Nekrolog des Chemnitzer Benediktinerklosters verzeichnet seinen Tod zum 29. August. – D.s Episkopat fiel an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert in eine Übergangszeit. Während die Beziehung der reichsunmittelbaren Bischöfe zum Reich an Bedeutung verlor, vertieften sich einerseits die Einbindung in die immer stärker verrechtlichte, institutionalisierte und auf Rom bezogene kirchliche Hierarchie, andererseits die Verwurzelung in einem Land, das sich in der Hochphase des Landesausbaus befand. Bevölkerungszunahme und Herrschaftsbildung verschiedener großer und kleiner Herrschaftsträger intensivierten das politische Leben im heutigen Mitteldeutschland. Die dynamischen Machtverhältnisse dieser Zeit stellten das Meißner Hochstift vor neue Herausforderungen, denen D. im Rahmen seiner Möglichkeiten zweifellos gerecht wurde.

Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 1: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teil 1, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1864 (Bildquelle); Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae thuringiae, Bd. 2, 1152-1227, hrsg. von O. Dobenecker, Jena 1898.

Literatur W. Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 2, Köln 1962, S. 50-53; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 121-127; E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448, Berlin 2001, S. 417.

Marek Wejwoda
10.7.2009


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Dietrich II.,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1166 [Zugriff 18.11.2024].

Dietrich II.



Quellen Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 1: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teil 1, hrsg. von E. G. Gersdorf, Leipzig 1864 (Bildquelle); Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae thuringiae, Bd. 2, 1152-1227, hrsg. von O. Dobenecker, Jena 1898.

Literatur W. Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 2, Köln 1962, S. 50-53; W. Rittenbach/S. Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen 968-1581, Leipzig 1965, S. 121-127; E. Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448, Berlin 2001, S. 417.

Marek Wejwoda
10.7.2009


Empfohlene Zitierweise:
Marek Wejwoda, Artikel: Dietrich II.,
in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde,
https://saebi.isgv.de/biografie/1166 [Zugriff 18.11.2024].